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Presseinformation
Kiel, den 16. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort
Silke Hinrichsen
TOP 4 Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Drs. 17/94
Der Innenminister Ralf Stegner war 2006 zu 100 Prozent von der Wirksamkeit der
geplanten Maßnahmen überzeugt, die im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung
gefahrenabwehrrechtlicher
und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen gegen die Opposition
durchgesetzt wurden. Stegner sah in der automatischen Kennzeichenerfassung eine
eindeutige Erhöhung des Sicherheitsniveaus. Einen Grundrechtsverstoß könne er nicht
erkennen: ,,Mir muss einmal jemand erklären, worin eigentlich der Grundrechtseingriff
besteht, wenn Autokennzeichen
für Sekundenbruchteile gespeichert (...) werden", gab er vor drei Jahren zu Protokoll.
Erklärt hat ihm das auch jemand, und zwar das Bundesverfassungsgericht.
Für den SSW stand allerdings schon vor dem Urteil fest, dass die allumfassende
Erfassung millionenfacher Daten ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte ist.
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Deutschland ist nun einmal eine Autofahrernation und damit geriet auf einen Schlag die
ganze Nation in den Blick der Fahnder. Wir lehnen das Kennzeichen-Scanning ab, weil es
das Grundrecht der Autofahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und das
ist für den SSW ein hohes Gut.
Der vorliegende Antrag will die derzeitig ruhende Vorschrift gänzlich abschaffen;
allerdings ist das in der Begründung formulierte Argument des fehlenden
Fahndungserfolges zweitrangig. Umgekehrt ließen sich nämlich schlussfolgern, dass bei
der Entdeckung eines einzigen Straftäters die Massenspeicherung gerechtfertigt sei. Das
ist falsch. Das Kennzeichen-Sanning hat in Deutschland nichts zu suchen, weder in
Schleswig-Holstein noch in einem anderen Bundesland.
Wer alle Bürger ausnahmslos als potenzielle Täter sieht, vergreift sich an den
Grundfesten unserer Gesellschaft. Das gilt im Übrigen auch für die
Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Woche vor dem Bundesverfassungsgericht
verhandelt wird.
Die im Namen der Terrorismusabwehr erfolgte massive Verletzung der Bürgerrechte bis
hin zur Verletzung der Privatsphäre hat ohne Zweifel unser Land verändert. Bürgerrechte
drohen zum musealen Artikel zu werden, die man allenfalls noch im Lexikon
nachschlagen kann; aber nicht mehr gelebt werden. Dabei müssen gerade wir
Abgeordnete den Bürgerrechten jeden Tag wieder neu Geltung verschaffen.
Kein Kennzeichen-Scanning mehr in Schleswig-Holstein.
Der SSW sieht der Anhörung zum Gesetz mit großer Neugier entgegen.