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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 16 > 15:53

Silke Hinrichsen zu TOP 04 - Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 16. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort




Silke Hinrichsen

TOP 4           Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
                Drs. 17/94


Der Innenminister Ralf Stegner war 2006 zu 100 Prozent von der Wirksamkeit der

geplanten Maßnahmen überzeugt, die im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung

gefahrenabwehrrechtlicher

und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen gegen die Opposition

durchgesetzt wurden. Stegner sah in der automatischen Kennzeichenerfassung eine

eindeutige Erhöhung des Sicherheitsniveaus. Einen Grundrechtsverstoß könne er nicht

erkennen: ,,Mir muss einmal jemand erklären, worin eigentlich der Grundrechtseingriff

besteht, wenn Autokennzeichen

für Sekundenbruchteile gespeichert (...) werden", gab er vor drei Jahren zu Protokoll.

Erklärt hat ihm das auch jemand, und zwar das Bundesverfassungsgericht.

Für den SSW stand allerdings schon vor dem Urteil fest, dass die allumfassende

Erfassung millionenfacher Daten ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte ist.

                                             2

Deutschland ist nun einmal eine Autofahrernation und damit geriet auf einen Schlag die

ganze Nation in den Blick der Fahnder. Wir lehnen das Kennzeichen-Scanning ab, weil es

das Grundrecht der Autofahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt ­ und das

ist für den SSW ein hohes Gut.

Der vorliegende Antrag will die derzeitig ruhende Vorschrift gänzlich abschaffen;

allerdings ist das in der Begründung formulierte Argument des fehlenden

Fahndungserfolges zweitrangig. Umgekehrt ließen sich nämlich schlussfolgern, dass bei

der Entdeckung eines einzigen Straftäters die Massenspeicherung gerechtfertigt sei. Das

ist falsch. Das Kennzeichen-Sanning hat in Deutschland nichts zu suchen, weder in

Schleswig-Holstein noch in einem anderen Bundesland.

Wer alle Bürger ausnahmslos als potenzielle Täter sieht, vergreift sich an den

Grundfesten unserer Gesellschaft. Das gilt im Übrigen auch für die

Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Woche vor dem Bundesverfassungsgericht

verhandelt wird.

Die im Namen der Terrorismusabwehr erfolgte massive Verletzung der Bürgerrechte bis

hin zur Verletzung der Privatsphäre hat ohne Zweifel unser Land verändert. Bürgerrechte

drohen zum musealen Artikel zu werden, die man allenfalls noch im Lexikon

nachschlagen kann; aber nicht mehr gelebt werden. Dabei müssen gerade wir

Abgeordnete den Bürgerrechten jeden Tag wieder neu Geltung verschaffen.

Kein Kennzeichen-Scanning mehr in Schleswig-Holstein.

Der SSW sieht der Anhörung zum Gesetz mit großer Neugier entgegen.
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