ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
Naturschutzpolitik
Nr. 382/09 vom 16. Dezember 2009
Dr. Michael von Abercron zum TOP 7: Novellierung schafft
Rechtssicherheit
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Stellen Sie sich vor, im Februar 2010 wird in Ihrer Gemeinde ein neuer B-Plan
aufgestellt. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dazu Auflagen erteilt,
weil Teile dieses Gebietes wertvolle ökologische Flächen umfassen. Der
Vorhabenträger hat dazu als Ausgleich mit einem Grundeigentümer
Absprachen getroffen, um einen Ausgleich über ein Ökokonto zu erreichen.
Der UNB liegen dazu alle Unterlagen bis Ende Februar vollständig vor. Jetzt
kommt es aber zum Problem. Am 01. März 2010 tritt das neue
Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Es verdrängt unser im Jahr 2007
novelliertes Landesnaturschutzgesetz in allen wichtigen Kernbereichen,
allerdings nur soweit das Bundesgesetz eine Regelung trifft. Nur dort, wo der
Bund überhaupt nichts geregelt hat, blieben Regelungen des Landes
anwendbar.
Kommen wir nun zurück auf unseren Fall in der betroffenen Kommune und
gehen wir davon aus, dass der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein noch keine
Anpassung an das neue Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen hat.
Jetzt stellt sich für die Genehmigungsbehörde zunächst die Frage, ob ein
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Seite 1/3
Ausgleich über ein Ökokonto überhaupt möglich ist, weil eine entsprechende
Regelung im Bundesrecht fehlt. Nach langem hin und her kommt der
Vorhabenträger zu dem Schluss, das über eine Geldleistung auszugleichen,
weil das viel einfacher wäre. Die UNB ist ratlos und prüft und prüft, weil dieser
Weg eigentlich nicht im Sinne des alten Gesetzes wäre! Darüber vergehen
aber drei Monate und der Vorhabenträger verlangt nach drei Monaten eine
Genehmigung, denn nach altem Recht gab es eine Genehmigungsfiktion und
schließlich war der Antrag ja noch im Februar eingereicht worden!
Ich hoffe, ich habe Ihnen deutlichen können, in welcher Situation wir
Antragsteller die Behörden unseres Landes bringen können, wenn wir jetzt
nicht handeln und möglichst bis zum 01.03.2010 rechtlich Klarheit für die
meisten Vorhaben in unserem Land schaffen. Natürlich könnte dann vieles
über die Gerichte entschieden werden. Nur das fördert vor allem die
Anwaltskanzleien, nicht aber die Natur oder Investitionen in unserem Land!
Wir sind uns bewusst, dass wir nicht jede juristische Feinheit in der
konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Land zweifelsfrei regeln
können. Denn der Bund ist der Meinung, dass er, wo er etwas geregelt hat,
Vollregelungen getroffen hat und Ergänzungen als Abweichungen anzusehen
wären. Auch bei der Frage, wie umfänglich die im Grundgesetz genannte
Regelung, nach der das jeweils neuere Recht Gültigkeit hat, ist unter den
Experten der Föderalismusreform zumindest umstritten.
Die Klärung dieser Detailfragen ist aber nicht unsere Aufgabe, sondern wir
müssen nach besten Wissen und Gewissen für Rechtsklarheit im Interesse
unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Natur sorgen.
Wir haben uns bei der Anpassung des Landesrechts mit Hilfe des
Umweltministeriums folgende Grundsätze zu Eigen gemacht:
Wir schaffen Rechtssicherheit, weil wir rechtzeitig bis zum 01.03.2010 ein
neues Landesgesetz haben wollen
die landesrechtlichen Standards der Novelle 2007 bleiben erhalten.
Als Beispiele nenne ich:
das Bekenntnis zu besonderem Wert und Verantwortung des privaten
Eigentums
Vorrang für vertragliche Lösungen,
Privilegierung von Deich-, Gewässer- und Straßenhaltung
Erhalt der Genehmigungsfiktion
Wir nutzen dabei die uns möglichen Abweichungsbefugnisse konsequent aus,
ohne sie zu überschreiten.
Für diese schnelle Vorgehensweise gibt es im Grunde keine wirkliche
Alternative, auch wenn das Verfahren für uns alle eine große Arbeitsbelastung
bedeutet. Wir können aber nicht wirklich wollen, dass am 01.03. 2010 ein
Seite 2/3
neues Bundesrecht in Kraft tritt und dass, sollten wir keine eigene
Novellierung schaffen, danach noch einmal eine Neuregelung käme. Das wäre
nicht nur eine Zumutung für alle Betroffenen, sondern bedeutet auch
Rechtsunsicherheit für die zu schützende Natur. Deshalb bitten wir um eine
konstruktive aber möglichst zügige Beratung!
Seite 3/3