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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 16 > 16:26

Marlies Fritzen zum Gesetzentwurf zum Schutz der Natur

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation


Es gilt das gesprochene Wort                                   Landtagsfraktion
                                                               Schleswig-Holstein
TOP 7 ­ Gesetzentwurf zum Schutz der Natur                     Pressesprecherin
                                                               Claudia Jacob
Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin                      Landeshaus
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,                            Düsternbrooker Weg 70
                                                               24105 Kiel
Marlies Fritzen:                                               Telefon: 0431 / 988 - 1503
                                                               Fax: 0431 / 988 - 1501
                                                               Mobil: 0172 / 541 83 53
                                                               presse@gruene.ltsh.de
                                                               www.sh.gruene-fraktion.de

Die größte Bedrohung für                                       Nr. 583.09 / 16.12.2009

die Natur ist die Tigerente

Der vorliegende Gesetzentwurf verdient seinen Namen nicht, denn er ist nicht wirklich
ein ,,Gesetz zum Schutz der Natur". Vielmehr habe ich den Eindruck, dass hier die Inte-
ressen der Grundeigentümer gegen den Naturschutz verteidigt werden sollen. CDU und
FDP halten sich nämlich mit Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege gar nicht erst lange auf, sondern kommen gleich in Kapitel 1 zur Sache:

,,Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den beson-
deren Wert des privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für
die Erreichung der im Bundesnaturschutzgesetz genannten Ziele." Wo bleibt da so fra-
ge ich Sie der ,,besondere Wert" der Natur?

,,Naturschutz nur mit den Menschen" heißt das bei der CDU. Als richte sich Naturschutz
gegen die Menschen. Das Gegenteil ist der Fall: ,,Natur und Landschaft sind auf Grund
ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen...
zu schützen" sagt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Der fortschreitende Na-
turverbrauch zerstört diese Lebensgrundlage. Deshalb brauchen wir nicht weniger,
sondern mehr Naturschutz in unserem Land.

Unser Ziel muss es sein, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten sowie der Ökosysteme
in ihrer Gesamtheit zu erhalten und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfris-
tig zu sichern.

Es gibt daher nur einen tauglichen Maßstab für gute Naturgesetzgebung: Das ist die
Natur selbst. Ihr Erhalt lässt sich objektiv bemessen: Flächenschutz, Arten- und Biotop-
vielfalt, nicht zerschnittene Lebensräume und Biotopverbund, sauberes Wasser, klare
                                                                                Seite 1 von 2

Luft, naturnahe Küsten und Gewässer.

Und hier sieht die Bilanz in Schleswig-Holstein düster aus: Bereits heute sind zwei Drit-
tel aller Amphibienarten, jede zweite Vogelart und jede zweite Pflanzenart gefährdet
oder schon aus der Landschaft verschwunden. Die biologische Vielfalt ist wie ein Kar-
tenhaus. Mit jeder Art, die verschwindet, mit jeder Karte, die fehlt, wird das System in-
stabiler. In dem Entwurf fehlen die konkreten Maßnahmen, wie Sie diesen bedrohlichen
Schwund stoppen wollen.

Die Natur ist auf dem Rückzug und wir werden in diesem Gesetzgebungsverfahren ge-
nau darauf achten, dass dieser Rückzug beendet wird. Ich will hier nur zwei Beispiele
nennen, die für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung sind: Erhalt der Knicks
und des Dauergrünlandes. Wir werden uns dafür stark machen, dass diese unser Land
prägenden Lebensräume nicht vordergründigen und kurzfristigen landwirtschaftlichen
und wirtschaftlichen Nutzungsinteressen geopfert werden. Ein wichtiges und nachhaltig
wirksames Instrument dazu ist ein Vorkaufsrecht des Landes für naturschutzwürdige
Flächen, die das BNatschG ausdrücklich vorsieht. Es ist bezeichnend, dass CDU und
FDP dieses ablehnen.

Herr Kollege von Abercron, Herr Kollege Hildebrandt, Sie haben im Ausschuss davon
gesprochen, dass es Ihnen darum geht, die ,,Standards" der Landesgesetzgebung von
2007 gegenüber dem Bundesgesetz zu erhalten. Das klingt harmlos, ist aber in Wirk-
lichkeit die Drohung, den weiteren Rückzug der Natur in Schleswig-Holstein gesetzlich
zu regeln. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird klar, was wir schon lange befürch-
ten: Die größte Bedrohung für die Natur in Schleswig-Holstein ist die schwarz-gelbe Ti-
gerente.


                                          ***




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