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Kiel, den 16.12.2009
Es gilt das gesprochene Wort
Flemming Meyer
TOP 07 Gesetz zum Schutz der Natur Drs. 17/108
Das Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März des kommenden Jahres hat
unmittelbare Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren zum Landesnaturschutzgesetz.
Und wie wir bereits im Ausschuss gehört haben, geht mit dem genannten Termin auch das
Ende des bisherigen Landesnaturschutzgesetzes einher.
Damit ist für Schleswig-Holstein ein zeitlicher Druck zur Gesetzänderung und Anpassung
gegeben, der nach unserer Auffassung nicht angemessen ist. Dem Parlament bleibt nicht viel
Zeit, für ein ausführliches parlamentarisches Verfahren mit einer entsprechenden Anhörung
und Beratung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird etwas gezwungenermaßen
durchgepeitscht, dem wir dem Parlament gerne mehr Zeit eingeräumt hätten. Wir wissen, dass
die Länder seinerzeit über den Bundesrat beim Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz
beteiligt waren, nicht aber die Parlamente. Nun stehen wir als Landesparlament unter
Zeitdruck. Hier wäre es durchaus interessant zu erfahren, ob dieser Zeitdruck wirklich besteht.
Wir stellen fest, dass das Land aufgrund des neuen Gesetzgebungsverfahrens in mehreren
Bereichen kaum noch Spielraum hat, um wirklich Einfluss auf das Naturschutzgesetz zu
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nehmen. Dies ist bedauerlich, aber es macht umso mehr deutlich, dass wir uns genauestens
mit dem noch vorhandenen Spielraum befassen müssen, um so viele landesspezifische
Regelungen einfließen zu lassen wie möglich.
Vor dem Hintergrund, dass das bestehende Landesnaturschutzgesetz noch gar nicht so alt ist
und die Änderungen seinerzeit von vielen Umweltverbänden heftig kritisiert wurden, wäre es
wünschenswert gewesen eine Evaluierung des geltenden Gesetzes durchzuführen, bevor wir
ein neues Gesetz bekommen. Die Praxis hinsichtlich der Verwaltungsvereinfachung im
Naturschutz zeigt bereits heute, dass die Vereinfachung eher zur Unklarheit beigetragen hat.
Auch im Hinblick auf den geschredderten Knickerlass, wäre eine Evaluierung durchaus
notwendig. Denn auch hier zeigt die Praxis, dass es gravierende negative Auswirkungen für die
Natur gibt. Daher müssen wir im Zuge der Gesetzesänderung genau sehen, inwieweit
weitergehende Regelungen im Hinblick auf den Naturschutz möglich sind. Diese
Möglichkeiten sollten wir dann auch ausschöpfen.
Wo uns jeglicher Spielraum genommen wurde zeigt die Änderung in Bezug auf die
Eingriffsregelung. Danach werden künftig Ausgleich und Ersatz gleichgestellt. Die bisherige
Abstufung ,,Vermeidung Ausgleich Ersatz Ersatzzahlung" ist eine zentrale Regelung im
Naturschutzrecht. Mit der Gleichstellung von Ausgleich und Ersatz wird die Kompensation von
Eingriffen gemindert und das geht zu Lasten der Natur. Damit können wir einverstanden sein
oder auch nicht, an diesem Punkt ist nicht mehr zu rütteln. Das ist mehr als bedauerlich. Wenn
dann auch noch auf agrarstrukturelle Belange ausdrücklich Rücksicht zu nehmen ist, dann
fragt man sich welche Ziele mit dem Naturschutzgesetz verfolgt werden sollen. Anders
ausgedrückt: Wir haben es mit einem Naturschutzgesetz zu tun, das die Landwirtschaft in
besonderer Weise berücksichtigt.
Genutzt wurde der Spielraum im Bereich des Küstenschutzes. Was natürlich auch sinnvoll ist,
da sich Schleswig-Holstein in diesem Punkt von den meisten anderen Bundesländern
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unterscheidet. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den § 21 aufmerksam machen. Mit
Recht werden die notwendigen Vorlandarbeiten und die Beweidung von Deichvorländereien
nicht als Beeinträchtigung von geschützten Biotopen angesehen und damit auch nicht
verboten. Allerdings bezieht sich diese Regelung ausdrücklich nur auf Gebiete, die außerhalb
des Nationalparks liegen. Damit sind in Dithmarschen Vorlandarbeiten und die Beweidung des
Vorlandes keine Beeinträchtigung und damit zugelassen und in Nordfriesland sind die gleichen
Maßnahmen verboten, weil diese Flächen innerhalb des Nationalparks liegen. Hier wird mit
zweierlei Maß gemessen. Hier ist unsere Forderung, dass die notwendigen Vorlandarbeiten
und die Beweidung von Deichvorländereien auch in Nordfriesland wieder uneingeschränkt
möglich gemacht werden müssen.
Angesichts der Problematik und des Termindrucks sollten wir uns die Zeit im Ausschuss
nehmen und die angesprochen Punkte ausführlich erörtern.