ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Nr. 345 /2009 Katharina Loedige, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Kiel, 16. Dezember 2009 Günther Hildebrand, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort!
www.fdp-sh.de
Gesetzentwurf zum Schutz der Natur:
Günther Hildebrand: Möglichkeiten für bewährte
Landesstandards nutzen
In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zum Schutz
der Natur) sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-
Landtagsfraktion, Günter Hildebrand:
,,Mit Blick auf die Weltklimakonferenz in Kopenhagen könnte der Start
für die Diskussion um unseren Gesetzentwurf, der den Schutz der Natur
zum Gegenstand hat, kaum besser gewählt sein als jetzt im Dezember.
Allerdings trübt der enge Zeitrahmen, der für diese Diskussion
vorgesehen ist, etwas die Begeisterung. Schuld daran sind die
bundesrechtlichen Vorgaben, an die wir uns mit dem Bundesnatur-
schutzgesetz vom Sommer diesen Jahres halten müssen. Danach tritt
das neue Bundesnaturschutzgesetz zwar erst am 1. März 2010 in Kraft,
gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt in Folge der Föderalismusreform
aber auch unser geltendes Landesnaturschutzgesetz grundsätzlich
verdrängt. Es sei denn, wir passen es bis dahin noch entsprechend an
oder entscheiden uns im Rahmen des Möglichen für die eine oder
andere Abweichung.
Und genau das haben wir vor: Wir wollen für Schleswig-Holstein nicht
nur die Möglichkeiten nutzen, bewährte landesspezifische Regelungen
zu erhalten. Wir wollen, dass diese Regelungen zeitgleich zum 1. März
2010 in Kraft treten können. Nur so werden wir dem Land und den
Betroffenen eine kontroverse Rechtslage ersparen, die sich durch
differierende oder kurz aufeinander wechselnde Regelungen ergeben
kann.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich wirklich sehr gefreut, dass wir im
Umwelt- und Agrarausschuss in der letzten Woche auf einstimmigen
Beschluss und noch vor der heutigen ersten Lesung alle nötigen
Materialen an die betroffenen Vereine und Verbände auf den Weg
bringen konnten, um ebenso konstruktive wie zügige Beratungen zu
ermöglichen.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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Unsere - gemeinsame - Aufgabe bis zur zweiten Lesung wird es nun
sein, auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs zu einem Ergebnis zu
kommen, das den Interessen des Naturschutzes und den davon
Betroffenen in Schleswig-Holstein bestmöglich Rechnung trägt.
Ausgangspunkt sind dabei zunächst die landesspezifischen Standards,
die wir mit großer Mehrheit schon mit der Novelle des
Landesnaturschutzgesetzes 2007 geschaffen hatten. Ich nenne nur
beispielhaft die Verpflichtung zur vorrangigen Prüfung vertraglicher
Vereinbarungen, das Ökokonto, die Aufrechterhaltung der
Genehmigungsfiktion, um zügige Verfahren zu gewährleisten oder die
Privilegierung der Deich-, Gewässer- und Straßenunterhaltungs sowie
notwendiger Vorlandarbeiten.
Wir haben diese Standards zunächst weitgehend in unsere Novelle
aufgenommen. In den Beratungen werden wir Gelegenheit haben
festzustellen, inwieweit sie sich auch bewährt haben. Schließlich geht
es uns nicht darum, landesspezifische Regelungen um ihrer selbst
willen aufrecht zu erhalten. Nur wenn es sachliche Gründe gibt, von den
bundesgesetzlichen Vorgaben abzuweichen oder ergänzende
Regelungen zu treffen, werden wir von unseren
Abweichungsmöglichkeiten endgültig Gebrauch machen. Darüber
hinaus sind wir ebenfalls bereit zu prüfen, ob insbesondere im
Interesse von Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung weiterer
Änderungsbedarf besteht. Auch hier sind wir für Vorschläge durchaus
offen.
Allerdings gebe ich an dieser Stelle gleich zu bedenken, dass es auch
Bereiche im neuen Bundesnaturschutzgesetz gibt, die komplett
abweichungsfest sind. Das heißt, das Land verfügt in diesen Bereichen
über keine Regelungsmöglichkeiten . Dabei denke ich zum Beispiel an
den gesamten Bereich des Artenschutzes. Fragen, die beispielsweise
auf eine Änderung der Fristen beim Gehölzbeseitigungsverbot zielen,
müssen wir daher von vorneherein eine Absage erteilen: Hier hat der
Bund abschließend verboten, z.B. Knicks im Zeitraum vom 1.03. bis
30.09 abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Ebenfalls ohne Regelungskompetenz ist das Land bei der vom Bund
neu eingeführten bundesrechtlichen Genehmigungspflicht für das
Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in die freie Natur,
sogenannter autochthoner Arten. Für unsere Baumschulen im Land ist
das ein echtes Problem und ich kann ihr Entsetzen vor dem Hintergrund
des stark umkämpften Absatzmarktes gut verstehen. Nur unmittelbar
ändern können wir als Gesetzgeber in diesem abweichungsfesten
Regelungsbereich nichts - was allerdings nicht heißt, dass wir nicht
gerne andere Möglichkeiten prüfen wollen.
Packen wir es also an. Es ist unser Ziel, dass das Gesetz zum 1. März
2010 in Kraft treten kann. Dafür danke ich Ihnen schon heute für Ihre
Unterstützung und hoffe auf konstruktive Diskussionen mit den
Anzuhörenden und den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.
Gleichzeitig darf ich Sie darauf vorbereiten, dass uns mit Blick auf das
Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das daran anzupassende
Landeswassergesetz noch ein ähnliches Verfahren ins Haus steht."
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/