FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 345 /2009 Kiel, 16. Dezember 2009 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Gesetzentwurf zum Schutz der Natur: Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand: Möglichkeiten für bewährte Landesstandards nutzen In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur) sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDPLandtagsfraktion, Günter Hildebrand: ,,Mit Blick auf die Weltklimakonferenz in Kopenhagen könnte der Start für die Diskussion um unseren Gesetzentwurf, der den Schutz der Natur zum Gegenstand hat, kaum besser gewählt sein als jetzt im Dezember. Allerdings trübt der enge Zeitrahmen, der für diese Diskussion vorgesehen ist, etwas die Begeisterung. Schuld daran sind die bundesrechtlichen Vorgaben, an die wir uns mit dem Bundesnaturschutzgesetz vom Sommer diesen Jahres halten müssen. Danach tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz zwar erst am 1. März 2010 in Kraft, gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt in Folge der Föderalismusreform aber auch unser geltendes Landesnaturschutzgesetz grundsätzlich verdrängt. Es sei denn, wir passen es bis dahin noch entsprechend an oder entscheiden uns im Rahmen des Möglichen für die eine oder andere Abweichung. Und genau das haben wir vor: Wir wollen für Schleswig-Holstein nicht nur die Möglichkeiten nutzen, bewährte landesspezifische Regelungen zu erhalten. Wir wollen, dass diese Regelungen zeitgleich zum 1. März 2010 in Kraft treten können. Nur so werden wir dem Land und den Betroffenen eine kontroverse Rechtslage ersparen, die sich durch differierende oder kurz aufeinander wechselnde Regelungen ergeben kann. Vor diesem Hintergrund habe ich mich wirklich sehr gefreut, dass wir im Umwelt- und Agrarausschuss in der letzten Woche auf einstimmigen Beschluss und noch vor der heutigen ersten Lesung alle nötigen Materialen an die betroffenen Vereine und Verbände auf den Weg bringen konnten, um ebenso konstruktive wie zügige Beratungen zu ermöglichen. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de 2 Unsere - gemeinsame - Aufgabe bis zur zweiten Lesung wird es nun sein, auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs zu einem Ergebnis zu kommen, das den Interessen des Naturschutzes und den davon Betroffenen in Schleswig-Holstein bestmöglich Rechnung trägt. Ausgangspunkt sind dabei zunächst die landesspezifischen Standards, die wir mit großer Mehrheit schon mit der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes 2007 geschaffen hatten. Ich nenne nur beispielhaft die Verpflichtung zur vorrangigen Prüfung vertraglicher Vereinbarungen, das Ökokonto, die Aufrechterhaltung der Genehmigungsfiktion, um zügige Verfahren zu gewährleisten oder die Privilegierung der Deich-, Gewässer- und Straßenunterhaltungs sowie notwendiger Vorlandarbeiten. Wir haben diese Standards zunächst weitgehend in unsere Novelle aufgenommen. In den Beratungen werden wir Gelegenheit haben festzustellen, inwieweit sie sich auch bewährt haben. Schließlich geht es uns nicht darum, landesspezifische Regelungen um ihrer selbst willen aufrecht zu erhalten. Nur wenn es sachliche Gründe gibt, von den bundesgesetzlichen Vorgaben abzuweichen oder ergänzende Regelungen zu treffen, werden wir von unseren Abweichungsmöglichkeiten endgültig Gebrauch machen. Darüber hinaus sind wir ebenfalls bereit zu prüfen, ob insbesondere im Interesse von Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung weiterer Änderungsbedarf besteht. Auch hier sind wir für Vorschläge durchaus offen. Allerdings gebe ich an dieser Stelle gleich zu bedenken, dass es auch Bereiche im neuen Bundesnaturschutzgesetz gibt, die komplett abweichungsfest sind. Das heißt, das Land verfügt in diesen Bereichen über keine Regelungsmöglichkeiten . Dabei denke ich zum Beispiel an den gesamten Bereich des Artenschutzes. Fragen, die beispielsweise auf eine Änderung der Fristen beim Gehölzbeseitigungsverbot zielen, müssen wir daher von vorneherein eine Absage erteilen: Hier hat der Bund abschließend verboten, z.B. Knicks im Zeitraum vom 1.03. bis 30.09 abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ebenfalls ohne Regelungskompetenz ist das Land bei der vom Bund neu eingeführten bundesrechtlichen Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in die freie Natur, sogenannter autochthoner Arten. Für unsere Baumschulen im Land ist das ein echtes Problem und ich kann ihr Entsetzen vor dem Hintergrund des stark umkämpften Absatzmarktes gut verstehen. Nur unmittelbar ändern können wir als Gesetzgeber in diesem abweichungsfesten Regelungsbereich nichts - was allerdings nicht heißt, dass wir nicht gerne andere Möglichkeiten prüfen wollen. Packen wir es also an. Es ist unser Ziel, dass das Gesetz zum 1. März 2010 in Kraft treten kann. Dafür danke ich Ihnen schon heute für Ihre Unterstützung und hoffe auf konstruktive Diskussionen mit den Anzuhörenden und den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Gleichzeitig darf ich Sie darauf vorbereiten, dass uns mit Blick auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das daran anzupassende Landeswassergesetz noch ein ähnliches Verfahren ins Haus steht." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/