Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.12.2009 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 7, Gesetzentwurf zum Schutz der Natur (Drucksache 17/108) Sandra Redmann: Wir brauchen ein modernes und effizientes Naturschutzgesetz Zur zweiten Beratung des Landesnaturschutzgesetzes im Februar 2007 hat Konrad Nabel dem damaligen Gesetzentwurf eine kurze Halbwertzeit prognostiziert, dies ist nun eingetreten. Vorausgegangen waren in der Großen Koalition schwierige und lange Beratungen mit für uns nur schwer zu tragenden Vorgaben aus zwei Koalitionsausschüssen. Wir haben stets erklärt, dass dieses Gesetz eher ein Landwirtschaftsschutzgesetz ist und wir gut weiterhin mit dem bis dahin geltenden, bundesweit vorbildlichen Naturschutzgesetz hätten leben können. Vor uns liegen nun heute 134 Seiten Gesetzentwurf mit Begründung sowie Synopsen im Umfang von ca. 430 Seiten. Dabei ist die Notwendigkeit zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes bis spätestens zum 1. März 2010 unbestritten. Durch die Föderalismusreform ist für den Natur- und Artenschutz bereits 2006 eine Neufassung des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich geworden, die bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen war. Dass dies vom Bund erst Ende Juli dieses Jahres erfolgte, liegt am Reformunwillen der Union und an der blinden Blockadepolitik aus Bayern beim einheitlichen Umweltgesetzbuch Anfang dieses Jahres. Ich darf an die davor geäußerte einvernehmliche Auffassung erinnern, dass das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht nicht den Anforderungen an eine integrierte und modernde Umweltpolitik entspricht. Schade, dass der bayerische Lokalpatriotis- Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- mus sich hier durchgesetzt hat und wir weiter mit einer zersplitterten Gesetzgebung im Umwelt- und Naturschutz leben müssen. Nach Aussagen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sollen im vorliegenden Gesetzentwurf die bisher geltenden Standards in Schleswig-Holstein erhalten bleiben, bis auf redaktionelle Änderungen bliebe das geltende Landesnaturschutzgesetz inhaltlich erhalten. Dies ist auf den ersten Blick schwer zu beurteilen, so wirkt die Passage zum Erhalt des Klagerechts für den Landesnaturschutzverband angesichts des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zumindest prüfbedürftig. Diese Aussage werden wir in den Ausschussberatungen überprüfen und auch bessere Lösungen unterbreiten. Dabei werden wir auch die Inhalte des geltenden Gesetzes auf den Prüfstand stellen und durch Anträge korrigieren: o Die auf Wunsch der CDU im § 1 Abs. 2 aufgenommene ,,Privateigentumsklausel" zum Schutz von Natur und Landschaft muss gestrichen werden, sie ist in einem Naturschutzgesetz systemfremd; o Der Wegfall der Positivliste zur Prüfung von Eingriffen in die Natur hat sich nicht bewährt, die Naturschutzbehörden sind von dem entstandenen zusätzlichen Prüfungsaufwand wieder zu entlasten. Dies gilt umso mehr, als auch noch durch die Genehmigungsfiktion, nach der beantragte Eingriffe bereits 3 Monate nach Eingang als genehmigt gelten, weiterer zusätzlicher Verwaltungsdruck entstanden ist. Gerade die kommunalen Naturschutzbehörden müssen wieder in die Lage versetzt werden, vor Ort und nicht aus der Schreibstube heraus Naturschutz in Schleswig-Holstein zu unterstützen; o die verpflichtende Prüfung vertraglicher Lösungen und damit ein faktischer Vorrang für den Vertragsnaturschutz vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen muss zurückgeführt werden; -3- o Landschaftsrahmenpläne als Bindeglied zwischen lokaler und Landesebene sind notwendig und dürfen in Schleswig-Holstein nicht weiter gestrichen werden. Gerade die Planungsbehörden vor Ort vermissen diesen vom Bundesstandard abweichenden Systembruch; o Der landestypische Knickschutz muss gesetzlich wieder einen höheren Stand erhalten, dies belegen u. a. die Ergebnisse des ,,Knick-Checks" des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) aus diesem Sommer, und o das Vorkaufsrecht des Landes ist wie vom Bund vorgesehen zu erhalten, ein Abweichen von den Bundesvorgaben zugunsten der Landwirtschaft darf den Naturschutz nicht behindern. Zusammenfassend lässt sich heute schon sagen: Die vor uns stehenden Beratungen sollten nicht nur als juristisches Beschäftigungsprogramm genutzt werden, um das bestehende Landesnaturschutzgesetz vor dem neuen Bundesnaturschutzgesetz 1 zu 1 nur gesetztechnisch zu novellieren. Wir sollten und müssen die Chance nutzen, beim Naturschutz in Schleswig-Holstein wieder bundesweit eine Vorreiterrolle zu übernehmen und ein modernes und effizientes Naturschutzgesetz in zweiter Lesung vor dem 1.3.2010 beschließen.