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Innenpolitik
Nr. 386/09 vom 17. Dezember 2009
Astrid Damerow zu TOP 33: Die Residenzpflicht dient der
Sicherstellung rechtstaatlicher Verfahren
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Die so genannte Residenzpflicht wird seit langer Zeit viel, und so manches
Mal auch leider unsachlich diskutiert. Immer wieder wird so getan, als sei die
Residenzpflicht für Asylsuchende und ausreisepflichtige Ausländer, weil sei
einmalig in Europa ist, ein Akt ausländerfeindlicher Willkür. Dass dies nicht
der Fall ist, hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr
2007 festgestellt. Denn die Beschränkung in der Freizügigkeit hat weder Straf-
noch Diskriminierungscharakter, sondern dient der Sicherstellung
rechtsstaatlicher Verfahren.
Ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP macht deutlich, dass
wir uns zu einer toleranten Integrationspolitik bekennen. Nicht umsonst ist es
diese Koalition die neben dem Flüchtlingsbeauftragten auch einen
Integrationsbeauftragten installiert. Es geht bei der Residenzpflicht nun
wirklich nicht um Diskriminierung. Dies der jetzigen Regierung oder den
bisherigen Innenministern vorzuwerfen wäre völlig verfehlt.
Allerdings scheint mir der vorliegende Antrag begrifflich unklar, weil er von
Flüchtlingen und Asylsuchenden spricht.
Für Asylsuchende gilt nach Asylverfahrensgesetz diese räumliche
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Beschränkung. Dies hat auch einen sinnvollen Hintergrund, da sich der
Asylsuchende für den Fortgang und die Beschleunigung des Verfahrens zur
Mitwirkung, schon im eigenen Interesse bereithalten muss.
Nacherfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens wird den Betroffenen der
Flüchtlingsstatus zuerkannt. Diese Flüchtlinge unterliegen in der Regel
keinen Beschränkungen.
Ich gehe daher davon aus, dass die Antragsstellerin mit ,,Flüchtlingen" nicht
diese ,,Flüchtlinge" im meint, sondern geduldete Ausländer. Geduldet
bedeutet, dass der Betroffene verpflichtet ist, das Land zu verlassen. Hier
handelt sich eben nicht um Flüchtlinge, also Personen, die in ihrem
Heimatland verfolgt sind. Das Aufenthaltsgesetz geht von dem Grundsatz der
Beschränkung der Freizügigkeit auf das Bundesland ab. Es können aber auch
weitere Einschränkungen gemacht werden. Schließlich scheint es auf den
ersten Blick auch nicht einleuchtend, wenn der Asylbewerber schlechter
gestellt würde als der Ausreiseverpflichtete. Diese Erwägung steht aber nicht
im Vordergrund. Die Beschränkung hat wiederum den Zweck das Verfahren
in diesem Fall, das der Rückführung- sicherzustellen. Es muss verhindert
werden, dass sich der Ausreisepflichtige dieser Verpflichtung entzieht.
Auf der anderen Seite ist es aber auch richtig, dass die
Aufenthaltsbeschränkung eine Härte darstellt- gerade wenn eine
Unterbringung im ländlichen Raum erfolgt, üben die Städte eine starke
Anziehungskraft aus. Beschränkungen sollten daher auf das notwendige Maß
begrenzt werden- auch um eine Akzeptanz bei den Betroffenen zu erreichen.
Der Erlass des Innenministers vom 31. März diesen Jahres geht den
vernünftigen Weg einer individuellen Differenzierung. Es geht gerade darum,
die echten Härtefälle abzumildern. Es ist keineswegs unser Ziel, diesen
Menschen ihre Situation weiter zu erschweren, daher soll es hier auch keine
weitergehenden räumlichen Beschränkungen geben.
Für die CDU steht aber außerhalb jeder Diskussion, dass denjenigen, die nicht
an ihrer Ausreise mitwirken, dieses rechtswidrige Verhalten nicht noch durch
Aufhebung der räumlichen Beschränkungen erleichtert werden darf.
Grundsätzlich soll die räumliche Beschränkung in allen Fällen dazu dienen,
das Verfahren zu beschleunigen. Diesen Anspruch vertreten wir konsequent,
aber auch mit Augenmaß. Deshalb halten wir die, durch den Erlass des
Innenministeriums vorgegebene Abwägung für ein Mittel sowohl dem
Anspruch des Staates, als auch dem der Betroffenen gerecht zu werden.
Darüber hinaus halten wir es für wichtig, uns auch in der neuen Wahlperiode
diesem Thema intensiv zu widmen. Deshalb beantrage für die CDU-Fraktion
die Überweisung dieses Antrages in den Innen- und Rechtsausschuss.
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