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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 17 > 15:31

Silke Hinrichsen zu TOP 33 - Residenzpflicht in Schleswig-Holstein aufheben

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 17. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort




Silke Hinrichsen

TOP 33          Residenzpflicht in Schleswig-Holstein aufheben
                Drs. 17/110


Die Erfahrungen mit der Residenzpflicht hatten das Innenministerium im letzten Jahr

bewogen, über diese gründlich nachzudenken.

Die Erfahrungen sind: erheblicher Verwaltungsaufwand, keine Integration, Isolation der

Betroffenen und eine Kriminalisierung der Betroffenen.



Es konnte auch nicht der Beweis erbracht werden, dass die Residenzpflicht und das ihr

innewohnende Mobilitätsverbot das Untertauchen eines einzigen ausreisepflichtigen

Geduldeten verhindert hat.

Der Innenminister weiß um die Nachteile der Durchsetzung der Residenzpflicht und

empfiehlt den Ausländerbehörden darum per Erlass, möglichst frühzeitig einen

Aufenthaltstitel nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes in Betracht zu ziehen,

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der volle Bewegungsfreiheit gewährt. Zur grundsätzlichen Ausweitung der

Residenzpflicht konnte sich der Minister allerdings nicht durchringen. Darauf hatten

Viele gehofft. Damit wurde eine Chance vertan, das kleinteilige und obrigkeitsstaatliche

Ausländerrecht zumindest an einer Stelle zu modernisieren.

Ausbildungsplatz- und Arbeitssuche gestalten sich für Geduldete per se als sehr schwer;

oftmals scheitern die Bemühungen schließlich an der Residenzpflicht. Aus diesem Grund

können viele Geduldete gar nicht die so genannte Altfallregelung in Anspruch nehmen,

weil diese einen Arbeitsplatz zur Voraussetzung eines dauerhaften Bleiberechts macht.

So wird eine verhängnisvolle wechselseitige Abhängigkeit zu Lasten der Betroffenen

konstruiert: ohne Arbeit kein Aufenthaltsrecht. Ohne Aufenthaltsrecht keine Arbeit. In

der Juristen-Zeitung wurde beklagt, dass aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen, ,,in

praxi oft in geradezu verhängnisvoller Weise als schweres Hindernis für das ehrliche

Fortkommen" des Betroffenen wirken. So nachzulesen im 11. Jahrgang der Juristen-

Zeitung von: 1906. Damals ging es um den Schuster Voigt, bekannt als Hauptmann von

Köpenick, der einen Arbeitsplatz gefunden hatte, aber eben nicht dort, wo er als

Haftentlassener zu wohnen hatte und deshalb ausgewiesen wurde. So wurde er

gezwungen, zu anderen Mitteln zu greifen.

Wir sind seitdem nicht einen Schritt weitergekommen.

Der SSW setzt sich für die Aufhebung der Residenzpflicht ein.
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