ist das Original der Pressemitteilung
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Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 17.12.2009
Landtag Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: Redebeginn
aktuell
TOP 38a, Dringlichkeitsantrag Verstöße des Landes gegen Hauhaltsbestimmungen des Bundes
(Drucksache 17/127)
Regina Poersch:
Der Gesetzesverstoß der Regierung ist beschämend und wird teuer
Es könnte alles so einfach sein isses aber nicht! (Die Fantastischen Vier und Herbert
Grönemeyer hatten schon recht.) Die Vorwürfe sind wirklich nicht von Pappe: Mehr
Geld für Autobahnbau ausgegeben als vom Bund bereit gestellt. Buchungstricks au-
ßerhalb eines extra installierten Kontrollsystems. Au weia! Danke, Herr Minister, für Ih-
ren Bericht.
Wir haben es hier nicht mit einer verzeihlichen Mogelei oder einem charmanten Streich
zu tun. Mitnichten! Da wurde ausweislich des Bundesrechnungshofsberichts der
Bund durch das Land zu Zahlungen verpflichtet, die nicht mit ihm vereinbart waren. 70
Millionen Euro!!
Das ist doch unglaublich: Erst werden alle zugewiesenen Mittel 2008 verbraucht, dabei
fällige Rechnungen nicht oder verspätet gezahlt und dann vertragliche Verpflichtungen
in Millionenhöhe zu Lasten des Bundes eingegangen. Wenn ich der Bund wäre, wäre
ich ganz schön sauer.
Ich komme aus dem Bauamt einer kleinen Kommunalverwaltung. So etwas hätten wir
uns einmal erlauben sollen: Beim Bau unserer Gemeindestraßen oder bei touristi-
schen Projekten auf die ,,berechtigte Annahme" [Minister de Jager in der letzten Wo-
Herausgeber: Landeshaus
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che vor der Presse] vertrauen, das Land werde schon seinen Beitrag leisten! Unge-
heuerlich wäre das! Es gibt keine einzige Haushaltsvorschrift, die es erlauben
würde, Aufträge zu erteilen, ohne dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen!
Ich erinnere mich noch gut an die markigen Worte des damaligen Wirtschaftsministers
Austermann, jetzt endlich werde schneller gebaut, es gehe endlich voran, Schleswig-
Holstein sei nicht länger Schlusslicht im Autobahnbau. Der Preis dafür war offensicht-
lich, dass die Regierung selbst sich einfach nicht mehr an geltende Gesetze hielt
in diesem Fall an Haushaltsgesetz und Haushaltsordnung.
Eine Regierung muss sich zuallererst an Recht und Gesetz halten wie sollte sie
sonst einfordern, dass andere es tun? Dargestellt wurde es weit harmloser: Man wolle,
sagte der heutige Minister und damalige Staatssekretär, Pläne in der Schublade ha-
ben, wenn der Bund zum Ende eines Jahres nicht abgerufene Mittel aus anderen
Bundesländern noch einmal neu verteile. Länderübergreifender Mittelausgleich. So
weit, so gut.
Es könnte alles so einfach sein, isses aber nicht. Von Buchungstricks an Haus-
haltsordnungen und Haushaltsgesetz vorbei war nie die Rede. Schleswig-Holstein
meldet Bauvorhaben an. Der Bund erklärt sogar, die Mittel würden nicht für alle ge-
planten Vorhaben reichen. Schleswig-Holstein interessiert das schlichtweg nicht, man
vergibt trotzdem Bauaufträge. Ganz bewusst werden diese ,,Trotzdem-Es-wird-schon-
gutgehen"-Aufträge außerhalb des Buchungs- und Kontrollsystems gebucht.
Hier wurde nicht nur einfach übereifrig übers Ziel hinaus geschossen. Hier wurde ge-
gen Recht und Gesetz verstoßen. Hier wurde dem Land Schleswig-Holstein ein
massiver Schaden zugefügt. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn solche Rechtsver-
stöße als couragiert, als mutig, wie Robin-Hood-Heldentum verherrlicht werden!
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Der Bericht des Bundesrechnungshofs richtet sich in erster Linie an das Bundesver-
kehrsministerium, das nun angewiesen ist, das schleswig-holsteinische Landesver-
kehrsministerium quasi wie ein kleines Kind an die Hand zu nehmen. Dieser Vorgang
ist beschämend für unser Land. Und er wird ein teures Nachspiel haben.