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Bildungspolitik
Nr. 392/09 vom 18. Dezember 2009
Heike Franzen zu TOP 6 u. 28: An der Umsetzung von G8 muss
gearbeitet werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
In der letzten Legislaturperiode wurde eine umfassende Schulreform auf den
Weg gebracht. Reformen bringen gelegentlich auch Probleme bei der
Umsetzung mit sich. Mit einigen dieser Probleme befassen wir uns heute.
Der Antrag des Kollegen Höppner weist zu Recht auf die Probleme bei der
Umsetzung des 8-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien hin. Denn
festzustellen ist: nicht G 8 ist falsch, sondern an der Umsetzung muss
gearbeitet werden. Es freut uns daher, dass sich die SPD mit diesem Thema
beschäftigt: Es war schließlich Ihre Ministerin, die in der vergangenen
Legislaturperiode durch ihr Verwaltungshandeln im täglichen Schulalltag
durchaus zur Verschärfung der Arbeitsbelastung an den Gymnasien
beigetragen hat und nicht der Gesetzgeber, der die richtigen Weichen
gestellt hat. Und wenn die SPD-Fraktion jetzt zu Korrekturen kommen will, ist
das ein richtiger Schritt. In der Tat ist es so, dass andere Bundesländer bei der
Umsetzung von G8 mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenz anders
umgegangen sind als das in Schleswig-Holstein der Fall war. Richtig ist, dass
die Kultusministerkonferenz von der Jahrgangsstufe 5 bis zur allgemeinen
Hochschulreife 265 Jahreswochenstunden festgelegt hat. Die Verteilung
dieser Jahreswochenstunden findet in den Bundesländern allerdings auf
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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höchst unterschiedliche Weise statt.
Beispielsweise hat Hessen Wert darauf gelegt, insbesondere Rücksicht auf die
Orientierungsstufe zu nehmen und für die Jahrgangsstufen 5 und 6 nur 30
Wochenstunden im Rahmen der Kontingentstundentafel vorzugeben.
Insbesondere der Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium könnte
erleichtert werden, um gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler nicht
zwangsläufig in den Nachmittagsunterricht zu schicken. In Bayern sind in den
Jahreswochenstunden so genannte ,,Intensivierungsstunden" enthalten, in
denen die Klassen von zwei Lehrkräften unterrichtet werden, so dass sich die
Unterrichtsbelastung für die Schülerinnen und Schüler auf 255
Jahreswochenstunden reduziert eine pfiffige Idee, an der sich auch
Schleswig-Holstein orientieren könnte.
Diese Beispiele zeigen, dass es für uns in Schleswig-Holstein Möglichkeiten
gibt, schnell Entlastungen für die Unterrichtssituation am 8-jährigen
Gymnasium zu erreichen.
Das muss auch unser erstes Ziel sein, denn CDU und FPD haben ein
gemeinsames Interesse an einem erfolgreichen Bildungsgang G8. Die
Koalition hat es sich überdies auf die Fahnen geschrieben, die Gymnasien im
Rahmen des ,,G 8-Bildungsganges" besser auszustatten und auch den
Bildungsgang G 9 zu ermöglichen. Darüber hinaus muss sich allerdings auch
die Kultusministerkonferenz mit der Gesamtsituation von G8 befassen und
einen breiteren Rahmen für Erleichterungen der Unterrichtsbelastung von
Schülerinnen und Schülern ermöglichen.
Was aber gar nicht geht, ist die Forderung des SSW, G 8 wieder abzuschaffen.
Wir wären das einzige Bundesland, das einen solchen Schritt gehen würde.
Damit wären schleswig-holsteinische Kinder benachteiligt im Wettbewerb um
Ausbildungs- und Studienplätze. Das können wir uns nicht leisten!
Die regierungstragenden Fraktionen bringen heute einen Gesetzentwurf ein,
der es den Schulen und Schulträgern, die sich noch nicht für eine der
Schulformen Regional- oder Gemeinschaftsschule entschieden haben,
ermöglichen soll, eine Fristverlängerung von einem Jahr zu erhalten, um sich
umzuwandeln. Zum Einen setzen wir damit die im Koalitionsvertrag
getroffene Vereinbarung zu einer eventuellen Fortführung einzelner
Realschulen um. Zum Anderen wollen wir der Landeregierung die Möglichkeit
geben, an den Schulstandorten, an denen sich die Meinungsbildung über die
künftige Schulsituation schwierig gestaltet oder wo der Fortbestand einer
Schule zur Debatte steht, gemeinsam mit den Schulen und den Schulträgern
noch offene Fragen zu klären.
Bereits im Februar nächsten Jahres laufen die Anmeldeverfahren an den
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Schulen. Bis dahin müssen die Schulen Rechtssicherheit haben. Deswegen
brauchen wir hier ein zügiges Verfahren.
CDU und FDP wollen die Korrekturen im Schulsystem vornehmen, die
notwendig sind, um unsere Schulen und damit unsere Kinder erfolgreicher zu
machen für mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von
Schulträgern und Schulen.
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