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Kiel, den 18. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort
Anke Spoorendonk
TOP 19 Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Schleswig-
Holstein
Drs. 17/80
Dass zu viele Kinder zu dick sind und sich viel zu wenig bewegen, ist mittlerweile hinlänglich
erforscht. Erkenntnisprobleme gibt es also nicht, wenn es darum geht, die Zunahme von
Fettleibigkeit und Kindern zu analysieren und Handlungsansätze aufzuzeigen. Neu ist auch
nicht, dass ein erhöhter Konsum von Obst und Gemüse bei der Bekämpfung dieser
Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle spielt, weil dadurch die
Energiedichte - oder die Kalorienmenge - der Nahrung gesenkt wird. Zusätzlich sind Obst und
Gemüse wichtige Faktoren bei der Vorbeugung gegen Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und
Diabetes.
Dies alles schien auch der Hintergrund dafür zu sein, dass sich der Rat der EU-
Landwirtschaftsminister im November 2008 über den Vorschlag der Kommission einigte, ein
europaweites Programm für die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder aufzulegen. So
weit, so gut, könnte man nunmehr sagen. In Deutschland führte dieses EU-
Schulobstprogramm aber zu einem hausgemachten Bund-Länder-Streit, der teils als typisches
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Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern abgetan werden kann, teils mit konkreten
Finanzierungsfragen zusammenhängt.
Während der Bund davon ausging, dass das Schulobstprogramm ein Ausdruck für Schulpolitik
sei und damit die Länder zuständig seien, gingen die Länder davon aus, dass es sich um
Landwirtschafts- und Gesundheitspolitik handele, also in die Verantwortung des Bundes falle.
Anfang September diesen Jahres wurde dann der Vermittlungsausschuss eingeschaltet.
Letztlich knickte jedoch der Bundesrat ein, so dass mit Mehrheit beschlossen wurde, gegen den
Gesetzesbeschluss des Bundestages keinen Einspruch einzulegen. Soll heißen: Jedes
Bundesland entscheidet in eigener Verantwortung, ob es das EU-Schulobstprogramm
umsetzen will oder nicht.
Losgelöst von diesem konkreten Sachverhalt, macht das Gerangel um das genannte EU-
Programm deutlich, was geschieht, wenn der Bund die Belange der Länder nicht ernst nimmt.
Denn Fakt ist, dass die Brüsseler Initiative von der Agrar-Kommissarin Mariann Fischer Boel
ausging.
Es wird nicht das letzte EU-Programm sein, das von seiner Zielsetzung her nicht einem
bestimmten politischen Bereich zuzuordnen ist - das übergeordnete gesellschaftliche Probleme
durch konkrete Maßnahmen lösen oder angehen will. Daran ist nichts verwerflich.
Aus Sicht des SSW muss die Schlussfolgerung aber lauten, dass solche Maßnahmen dann auch
der ganzen Zielgruppe zugute kommen müssen. Konkret gesprochen sollten alle Schulkinder in
Deutschland die Chance haben, Obst und Gemüse näher kennen zu lernen und sich gesünder
zu ernähren. Dass dies mit dem Beschluss des Bundestages nicht möglich sein wird, ist der
eigentliche Skandal. - Zumal wir alle über den Mehrwertsteuer-Anteil zur Finanzierung solcher
EU-Programme beitragen. Hinzu kommt, dass das Programm ausdrücklich eine nationale
Strategie voraussetzt.
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Die Folge dieses Zuständigkeiten-Gerangels ist, dass sich bislang nur sieben Bundesländer an
dem Schulobst-Programm der EU beteiligen. - Bremen und Mecklenburg-Vorpommern wollen
eigene Programme auflegen, während Schleswig-Holstein zu denjenigen Ländern gehört, die
das Programm nicht umsetzen wollen. Als Begründung gibt das Landwirtschaftsministerium
die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und den Kontrollaufwand an.
Die Einwände des Ministeriums wollen wir nicht einfach von der Hand weisen. Dennoch bleibt
zu klären, wieso dieser Aufwand in anderen Bundesländern anders gesehen wird als in
Schleswig-Holstein.
Für den SSW halte ich daher fest: Der Antrag der regierungstragenden Faktionen hilft uns nicht
weiter. Wir stehen dem Ansinnen von Bündnis 90/Die Grünen sehr positiv gegenüber,
plädieren aber dafür, dass es noch einmal im Ausschuss beraten wird. - Das wäre im Sinne der
Sache, weil ich auch die Hoffnung nicht aufgegeben habe, dass es noch zu einer
parteiübergreifenden Einigung kommen könnte. Um dies zu erreichen, sollten beide Anträge in
den Ausschuss überwiesen werden.