Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 22.12.2009, Nr.: 304/2009 Dr. Henning Höppner: Alle Betroffenen müssen sich in angemessener Frist äußern können! Zu den Protesten der GEW gegen die kurze Anhörungsfrist zu einer von der schwarzgelben Koalition beantragten Änderung des Schulgesetzes stellt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Henning Höppner, klar: Die GEW klagt über die kurze Anhörungsfrist von ca. drei Wochen, in denen auch noch die Weihnachtsferien liegen. Dass sie die Möglichkeit der Anhörung überhaupt hat, hat sie nicht den Koalitionsfraktionen zu verdanken. Wäre es nach diesen gegangen, könnte sich die GEW überhaupt nicht äußern; CDU und FDP wollten nämlich am liebsten nur die kommunalen Landesverbände anhören, weil es angeblich nur um eine formale Änderung ginge. Tatsächlich berührt die Fristverlängerung für die Umwandlung der noch bestehenden Haupt- und Realschulen in Regional- oder Gemeinschaftsschulen um ein Jahr den Kernbereich der großen Schulreform von 2007. SPD und SSW haben deshalb gemeinsam eine umfangreiche Liste von Anzuhörenden, zu denen natürlich auch die GEW gehört, eingereicht. An der Anhörungsfrist selbst konnten wir leider nichts ändern. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de