FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 014/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 27. Januar 2010 Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Änderung des Landesrichtergesetzes Wolfgang Kubicki: Bisheriges Gesetz ist in der Realität zu umständlich In seiner Rede zu TOP 15 (Änderung des Landesrichtergesetzes) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Wir haben einen gesetzlichen Auftrag. Spätestens sechs Wochen nach Zusammentritt des neu gewählten Landtages hat der Landtag die Mitglieder des neuen Richterwahlausschusses zu bestimmen. Wir sind schon über diese Frist hinaus, daher drängt die Zeit, nun endlich in dieser Sitzung dieses Gremium zu wählen. Bei der Besetzung der einzelnen Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter wurde allerdings deutlich, dass es aufgrund der derzeit noch geltenden Rechtslage schwierig ist, sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu einigen und den Ausschuss fristgemäß zu besetzen. Der Vorschlag, auf den man sich einigen konnte, entsprach dann aber nicht mehr den geltenden Bestimmungen zum Landesrichtergesetz. Nun sollen Recht und Gesetz grundsätzlich eine dienende Funktion einnehmen und hilfreich bei der Lösung von Konflikten sein. Es soll nicht neue Konflikte schaffen. Daher ist es unter anderem Auftrag eines demokratisch gewählten Parlaments, Recht und Gesetz anzupassen, wenn es sich in der Realität als zu umständlich handhabbar erweist. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Nach dem derzeit geltenden Landesrichtergesetz ist der Landtag gehalten, nicht nur den gesamte Richterwahlausschuss hälftig mit Männern und Frauen zu besetzen, sondern selbst die Stellen für Abgeordnete und die ständigen Mitglieder aus der Richterschaft sind untereinander quotiert. Das schafft Probleme. Darüber hinaus sind die Vorschlagslisten für ordentliche Mitglieder im Wahlausschuss und für die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter nicht durchlässig. So ist es derzeit nicht möglich, einen Vorschlag von der Liste für ein ordentliches Mitglied bei der Wahl für ein stellvertretendes Mitglied zu berücksichtigen. Das kann dann beispielsweise dazu führen, dass bei zwei hervorragenden Kandidaten für die ordentlichen Mitglieder auf einen komplett verzichtet werden muss und eben nicht zumindest als Stellvertretung gewählt werden kann. Auch das schafft Probleme. Letzte Hürde ist dann die Zwei-Drittel-Mehrheit. Hat man also sich nach allen formalen Kriterien nun endlich auf einen Wahlvorschlag geeinigt, dann bedarf es noch einer Mehrheit von zwei Dritteln des Landtages, damit die Wahl erfolgreich verläuft. Vor diesen formalen Hürden konnten die Fraktionen bisher keinen Wahlvorschlag erarbeiten, der zum einen im Einklang mit dem geltenden Recht steht und zum anderen die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreichen könnte. Den Wahlvorschlag, der dieses Quorum wohl sicher erreichen wird, gibt es nunmehr. Dazu bedarf es aber vor einer Wahl einer Anpassung des Landesrichtergesetzes - und genau das machen wir durch diesen Gesetzentwurf. Zum Einen soll die Geschlechterparität im jeweiligen Richterwahlausschuss erhalten bleiben. Es werden also weiterhin jeweils zur Hälfte weibliche und männliche Mitglieder im Wahlausschuss vertreten sein. Dies gilt künftig aber nur für den gesamten Wahlausschuss und nicht mehr im Bereich von einzelnen Besetzungsteilen. Bei dem am Freitag zur Abstimmung stehenden Wahlvorschlag hat dies beispielsweise zur Folge, dass von den acht ständigen Abgeordneten im Richterwahlausschuss fünf Frauen und drei Männer sind. Zum zweiten soll die Durchlässigkeit der Vorschlagslisten erhöht werden. Es soll ermöglicht werden, dass beispielsweise eine Kandidatin oder ein Kandidat von der Vorschlagsliste für ordentliche Mitglieder des Ausschusses auch als Vertreterin oder Vertreter gewählt werden kann. Damit erhöhen wir die Möglichkeiten des Parlaments bei der Richterwahlausschussbesetzung und letztlich gewinnt so Qualität vor Formalismus. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Natürlich gibt es zu dem Verfahren Kritik seitens der Richterverbände, und es ist verständlich, wenn beispielsweise der Richterverband zumindest gerne gehört worden wäre, bevor der von uns vorgelegte Gesetzentwurf beschlossen wird. Aufgrund der aber nun entstandenen zeitlichen Enge war es schwierig, auch noch ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Das hätte die ohnehin schon zeitlich verspätete Wahl des Richterwahlausschusses weiter um mindestens einen Monat verzögert. Der Innen- und Rechtsausschuss hat bei Enthaltung der Grünen bereits einstimmig den Gesetzentwurf angenommen. Daher werden wir heute in erster und zweiter Lesung das Gesetz ändern, um endlich ein handlungsfähiges Gremium zur Wahl der Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein zu haben. Ein letztes Wort noch zu den Grünen: Ich freue mich, dass der Fraktionsvorsitzende Kollege Habeck den gemeinsamen Wahlvorschlag von SPD, CDU, FDP und Grünen nun doch mit unterzeichnet hat. Ohne die Änderungen im Landesrichtergesetz, die die Grünen ja bisher nicht mitgetragen haben, wäre dieser Wahlvorschlag allerdings rechtswidrig." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/