Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! TOP 15 ­ Änderung des Landesrichtergesetzes Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Robert Habeck: Nr. 030.10 / 27.01.2010 Hoffentlich ist Justitia tatsächlich blind Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Debatte geht ein Vorgang zu Ende, den man gutwillig als harte Verhandlung, böswillig als willkürlich und neutral als grenzwertig bezeichnen kann. Ich hoffe um ihrer selbst Willen, dass Justitia tatsächlich blind ist und nicht mit ansehen musste, was hier für ein Geschacher veranstaltet wurde. Und ich hoffe, dass die zu wählenden Richter unabhängiger, umsichtiger und vorurteilsfreier agieren, als es die Politik in diesem Fall getan hat. Das Richterwahlgesetz war vorbildlich und progressiv. Es kennt eine Geschlechterquotierung und ist damit diesem hohen Haus an Gleichberechtigung überlegen. Und es verpflichtet die Fraktionen, sich mit Zweidrittelmehrheit zu einigen. Damit ist es sowohl politisch wie überparteiisch. Eine gute Kombination. Sie funktioniert aber nur, wenn sich alle an ihre Spielregeln halten. Das war im Allgemeinen der Fall, im Konkreten jedoch nicht, weshalb wir jetzt diese Debatte führen müssen. Erst zum Allgemeinen: CDU und FDP können mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit das Gesetz so verändern, dass sie im Richterwahlausschuss eine Zweidrittelmehrheit haben und damit die Judikative komplett parteipolitisch aufstellen. Dass sie das nicht getan haben, ja, dass mir gegenüber mehrfach persönlich und mit großer Ernsthaftigkeit erklärt wurde ­ und zwar auch, als der Karren bereits im Dreck steckte ­ dass es keine Absicht in dieser Hinsicht geben würde, ist fair und einsichtig. Seite 1 von 2 Dass eine Regierungsmehrheit, die keine in der Bevölkerung hat, diese nutzt, um in den Gerichten eine Mehrheit herzustellen, die sie schon gar nicht hat, wäre allerdings auch zu dreist gewesen. So aber ist der Richterwahlausschuss - in seinen Mitgliedern ­ gut zusammengesetzt und wir werden ihn wählen. Allerdings hätten wir auch ohne neues Gesetz einen so guten Richterwahlausschuss bekommen können. Doch die eben gelobte Einsichtsbereitschaft stieß im Konkreten auf eine enge, ja engstirnige Grenze. Das Prinzip des Gesetzes verpflichtet zur Einigung, die Fraktionen bauen eine Friedensliste, da sind unterschiedliche politische Positionieren eine demokratische Herausforderung zum Ausgleich. Veto und Ausschließeritis sprengen das Gesetz. Und genau so ist es gekommen. Um die Gemeinsamkeit zu wahren, haben wir Halsstarrigkeit und Eigensinn bis zum äußersten Punkt versucht auszugleichen. Wir haben unseren eigenen personellen Vorschlag zum Richterwahlausschuss modifiziert, wir haben den ­ eigentlich unakzeptablen ­ Vorbehalt gegen Einzelpersonen geschluckt, wir sind selbst bereit, die Ausweitung der Frauenquote auf das gesamte Gremium mitzutragen. Dass nun aber auch noch offensichtlich nicht nur eine Person ausgeschlossen sondern eine zweite durchgedrückt werden soll und das Gesetz deshalb in einem zweiten Punkt, der Austauschbarkeit von Mitgliedern und Stellvertretern geändert werden soll, heißt nicht nur, unseren Gutmut auszunutzen, es heißt, sich Gesetze nach Gusto zu bauen, dass Allgemeine dem Konkreten, das Gesetz dem Opportunismus, zu unterwerfen. Wir sollen hier ein getarntes Einzelfallgesetz beschließen. Ein mehr als fragwürdiges Rechtsverständnis, das durch nichts als der persönlichen Vorbehalte ­ oder Vorlieben einzelner begründet ist. Hier macht sich einer die Welt, wiedewiedewie sie ihm gefällt. Dieses Gesetz wirft mehr Fragen auf als es Antworten gibt. Die Verbände protestieren dagegen, auch der Richterbund. Falls sich herausstellen sollte, dass der beschleunigte Prozess ohne Anhörungsverfahren, mit dem das Gesetz jetzt durch den Landtag gebracht wird, nicht rechtens ist, sind dann die Urteile der Gerichte, deren Zusammensetzung dieses Gesetz regelt, gültig? Hat sich darüber jemand mal Gedanken gemacht? Da steht dem Land gegebenenfalls ein Justizskandal ins Haus. Herr Minister Schmalfuß, hier wird auf ihre Kosten gezockt, von der Partei, die sie ins Amt gebracht hat. So weit jedoch, Sie vor ihren eigenen Leuten zu schützen, geht unser Altruismus nicht. Das müssen Sie schon selbst tun. Und Sie, Herr Stegner, sollten, bevor Sie die Opposition zerlegen und uns Liebeswerben unterstellen, einmal genau überlegen, wessen Händchen Sie gerade halten. Diese Gesetzesänderung überschreitet das Maß der nötigen Anpassung und deshalb werden wir ihr nicht zustimmen. *** 2