FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 015/2010 Kiel, Mittwoch, 27. Januar 2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Bildung/Änderung des Schulgesetzes Cornelia Conrad: Schulen, Eltern und Lehrer benötigen Planungssicherheit In ihrer Rede zu TOP 3 (Änderung des Schulgesetzes) sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Cornelia Conrad: ,,Gute Gründe für die Änderung dieses Gesetzes wurden zu verschiedenen Zeitpunkten genannt. Da diese offensichtlich noch nicht von allen verstanden wurden, möchte ich sie gerne noch einmal wiederholen. Das mache ich auch deshalb gerne, weil ich es als Lehrerin schon aus beruflichen Gründen gewohnt bin, Dinge zu wiederholen, bis wirklich jeder sie verstanden hat. Zum Inhalt des Gesetzes: Für mich ist es selbstverständlich, dass der Ausgang einer Volksinitiative hier in diesem Haus beachtet wird. Falls die Initiative zum Erhalt der bestehenden Realschulen tatsächlich die Unterstützung von mehr als 110.000 Menschen erfährt, ist es unverschämt uns Klientelpolitik vorzuwerfen. Wir achten die Meinung der Bürger und das demokratische Element des Volksbegehrens - und das sollten auch Sie tun!!! Darüber hinaus stehen wir zu dem, was wir vor der Wahl angekündigt haben. Damit die Volksinitiative überhaupt einen Sinn ergeben kann, ist die entsprechende Änderung des Schulgesetzes notwendig. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de Sperrfrist: Redebeginn 2 Wir schaffen den bestehenden Realschulen - die im Übrigen für ihren Erhalt aktiv kämpfen und nicht wie der Landeselternbeirat (LEB) Gesamtschule behauptet, die Situation aussitzen ­ die Möglichkeit, als Angebotsschule weiter zu bestehen. Insofern ist auch ein gewisser zeitlicher Druck vorhanden. Denn für Schule, Eltern und Lehrer muss Planungssicherheit geschaffen werden. Die Anmeldephasen stehen vor der Tür, und um ein positives Volksbegehren umsetzen zu können, ist eine entsprechende Änderung des Gesetzes notwendig. Daher sollte das Gesetz auch noch heute verabschiedet werden. Wir wollen den Schulen und den Schulträgern, wie vor der Wahl und im Koalitionsvertrag angekündigt, Wahlfreiheit ermöglichen. Sie haben Recht: Die Schulen befinden sich weiterhin in einem Prozess des Umbruches. Dieser wird von uns aktiv begleitet, und wir geben den Schulen dabei auch die nötige Zeit und die nötigen Freiräume, um diesen Prozess zu Ende zu führen und im eigenen Sinne zu gestalten. Das unterscheidet uns übrigens auch deutlich von unseren Vorgängern im Bildungsministerium, die die Schulreform gegen den Widerstand der Schulen und unter massivem zeitlichen Druck durchgeführt haben. Aber gerade die Schulen, über die wir hier sprechen, sind noch gar nicht im Umbruchprozess und daher kann dieser auch nicht wie Sie, verehrte Frau Erdmann, im Bildungsausschuss behauptet haben, gestört werden. Frau Erdmann, es wurde mehrfach gesagt, aber auch für Sie wiederhole ich es gerne noch einmal: Die abgeschlossene Schulentwicklungsplanung hat Bestand und wird nicht wieder angerührt! Es wird keine Rolle rückwärts gemacht. Lediglich den noch bestehenden Realschulen und den kooperativen Gesamtschulen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, weiterhin zu existieren. Im Übrigen hat auch Bildungsminister Dr. Klug im Bildungsausschuss die Bedingungen genannt, unter denen diese Schulen weiter bestehen können: Es muss die Voraussetzung geschaffen sein, dass jeder Bildungsabschluss im örtlichen Umfeld erreicht werden kann. Die Realschule ist also ein zusätzliches Angebot zu den bestehenden Regional- und Gemeinschaftsschulen. Entsprechend flexibel und kurzfristig sollen dahingehende Anträge dann auch im Ministerium bearbeitet und umgesetzt werden! Das hat der Minister ja auch mehrfach zugesagt. Diese Schulen haben für den Erhalt ihrer Schulform gekämpft und dafür breite Unterstützung aus der Bevölkerung erfahren. Ob die Initiative erfolgreich war, wird sich nach der Auszählung der Unterschriften Ende Februar/Anfang März zeigen. Insofern finde ich es unangemessen, Herr Höppner, wenn Sie im Bildungsausschuss die Behauptung aufstellen, die bestehenden Realschulen würden belohnt werden, weil sie nicht Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 rechtzeitig, ich zitiere Sie jetzt wörtlich, in die ,Puschen` gekommen seien. Das ist eine Abwertung der Beschlüsse der regionalen Entscheidungsträger, und es zielt ebenso auf die Abwertung der wertvollen pädagogischen Arbeit ab, die auch mit dieser Schulform geleistet wird! Die Schulen warten nur auf ein Zeichen der Politik und das wird ihnen mit diesem Gesetz gegeben! Ich hatte es bereits in der letzten Sitzung dieses hohen Hauses gesagt: Schüler, Eltern und Lehrer sind nach den massiven Umstrukturierungen der Schullandschaft in den letzten Jahren unter sozialdemokratischer Führung schon genug gebeutelt worden. Sie sollen langsam wieder in ruhiges Fahrwasser gelangen, um in Ruhe arbeiten zu können und ihrer eigentlichen Aufgabe, der Bildung, nachzukommen. Nun zur Kritik am formalen Vorgang der Schulgesetzänderung: Der Gesetzesentwurf ist - und das sollten die Kritiker fairerweise endlich einmal zugeben ­ in seinem Wesen nicht geändert worden und daher hat die inhaltliche Anhörung zu dieser Fragestellung im Bildungsausschuss ganz eindeutig stattgefunden. Die Änderungen, die notwendigerweise vorgenommen wurden, sind vielmehr eindeutig im juristischen bzw. formalen Sinne geschehen. Das bedeutet, ich erkläre es gerne noch mal, es handelt sich nicht um eine inhaltliche Änderung, sondern um eine redaktionelle Anpassung. Ebenso ist der Vorwurf, eine Anhörung der Beteiligten wäre in der kurzen Frist nicht möglich gewesen, von der Hand zu weisen. Auch Ihnen müssen doch die zahlreichen Stellungnahmen zu dem Thema bekannt sein. Abgesehen davon, dass es keine gesetzliche Grundlage zu der Länge einer solchen Frist gibt und aus unserer Sicht drei Wochen eine ausreichend lange Zeit ist, um seine Meinung kund zu tun, liegt ja eine ganze Reihe entsprechender Erklärungen vor. Ich nenne nur exemplarisch den LEB (Landeselternbeirat) Gesamtschule, den LEB der Gymnasien, den Landkreistag, die AG (Arbeitsgemeinschaft) der Leiter/innen der Gesamtschulen, die gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule - alle haben den Inhalt des Gesetzes erfasst und dazu Stellung bezogen und haben die Zielrichtung des Entwurfes ganz offensichtlich verstanden. Dass die Änderung des Entwurfes schlichtweg redaktioneller Natur war, dürfen also auch Sie gerne akzeptieren und zugeben. Dass eine entsprechende Dringlichkeit dieser Ergänzung bestand, habe ich ja bereits ausgeführt. Darüber hinaus gilt auch für mich: Die Bildung unserer Kinder ist wichtiger als bürokratisches Denken, meine Damen und Herren!!! Gestatten Sie mir, das Gesagte noch einmal zusammenzufassen: Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Es geht hier nicht darum, Verunsicherung zu schaffen, wie immer wieder suggeriert wird, sondern im Gegenteil: Wir wollen Planungssicherheit schaffen! Wir wollen das demokratische Element der Volksinitiative achten und die Möglichkeit eröffnen, dem Wunsch der Bürger Rechnung zu tragen. Für welchen Weg sich die noch bestehenden Realschulen entscheiden, ist ihnen dann freigestellt. Diese Entscheidung wird dann den örtlichen Gremien überlassen und von niemandem aus Regulierungswahn vorgeschrieben. Einen Gesetzesvorschlag zu kritisieren ist das gute Recht der Opposition. Wenn man aber in den Gremien angebliche formelle, nicht inhaltliche Fehler vorschieben muss, die sich aus meiner Sicht als haltlos erweisen, zeigt es sich, dass die Argumente gegen diese vergleichsweise ,,kleine" Gesetzesänderung wohl nicht stark genug sind. Daher bitte ich Sie noch einmal, den Argumenten, die ich hier vorgetragen habe, zu folgen und der Willensbildung der Schulen vor Ort zu entsprechen. Diese Wahlfreiheit haben sich die Schulen nicht nur aufgrund ihrer hervorragenden Arbeit in der Vergangenheit, sondern auch als Vertrauensvorschuss für die kommenden Jahre verdient. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/