FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 020/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 28. Januar 2010 Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Verfassung / ,,Schuldenbremse" Wolfgang Kubicki: Koalition steht für Wachstum, SPD für mehr Schulden In seiner Rede zu TOP 12, 14 und 34 (,,Schuldenbremse") sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Der Schleswig-Holsteinische Landtag debattiert seit Anfang des letzten Jahres ausführlich über das Thema Schuldenbremse. Diese intensive Beratung ist absolut richtig. Dieses Thema betrifft das Land geradezu existentiell. Und genau diese Existenzfrage war auch der Grund dafür, dass wir in seltener Eintracht über alle Fraktionen hinweg (mit Ausnahme der Linken) festgestellt haben, dass eine Schuldenbremse grundsätzlich richtig und notwendig ist. Zudem hat der Ältestenrat im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen, dass der Landesgesetzgeber die Hoheit über die Festsetzung einer Schuldenbremse haben muss und damit die Initiative zur Einführung einer Schuldenbremse nur von den Ländern selber kommen kann. CDU und FDP machen in dieser ersten Sitzung dieses Jahres einen erneuten Versuch, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Denn leider ist der Landtag der 16. Wahlperiode zu keiner abschließenden Regelung gekommen. In der Debatte vom 16. September wurde für eine solche Regelung auf der Basis des Antrags des damaligen Landtagspräsidenten Kayenburg nicht die notwendige Zwei-Drittel- Mehrheit erreicht. Es ist die SPD-Fraktion gewesen, die sich zu einem Ja zur Schuldenbremse nicht entschließen konnte. Ich bedauere das zutiefst. Und ich bedauere auch, dass sich die SPD jetzt, zu Beginn der 17. Wahlperiode, im Gegensatz zu den Grünen und Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 dem SSW, schlicht einer Verständigung über eine gemeinsame Gesetzesinitiative verweigert hat. Denn eine Schuldenbremse ist grundsätzlich richtig. Sie schafft ein Fundament für zukünftige nachhaltige Ausgaben und erhält damit den Spielraum für die zukünftigen Generationen. Wenn ich mir den Gesetzentwurf der SPD anschaue, der heute parallel zum Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Debatte steht, dann muss ich eindeutig feststellen: An der Auffassung der SPD hat sich rein gar nichts geändert. Die SPD lehnt eine Schuldenbegrenzung weiterhin ab. Der ehemalige Finanzminister und jetzige Fraktionsvorsitzende der SPD schlägt ernsthaft vor - und ich zitiere aus dem Gesetzentwurf der SPD: ,Die Sätze 1 bis 4 (also die Einführung einer Schuldenbremse) finden keine Anwendung, soweit und solange Regelungen des Bundes zu Einnahmeverlusten des Landes oder zu sonstigen Belastungen des Landeshaushaltes führen, die nicht anderweitig ausgeglichen werden.` Im Klartext: Sobald der Bund irgendeinen Beschluss fasst, der finanzielle Auswirkungen auf die Landeshaushalte hat, soll das Land Schulden in unbegrenzter Höhe machen können. Diese Regelung ist genauso absurd wie fatal. Die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen, Monika Heinold, hat alles Notwendige dazu gesagt. In ihrer Pressemitteilung vom 14. Januar sagte sie: ,Das ist reine Oppositionsattitüde und bringt die Debatte um eine nachhaltige Konsolidierung nicht voran.` Genau so ist es. Die vergangenen 21 Jahre SPD-Regierung haben den Schleswig- Holsteinischen Landeshaushalt ins Nirvana gestürzt und dem Land fast jeglichen Handlungsspielraum genommen. Die Stützungsmaßnahmen für die HSH-Nordbank einbezogen, hat Schleswig-Holstein im Augenblick einen Schuldenstand von 24 Mrd. Euro. Bei der derzeitigen Finanzplanung wird der aktuelle Schuldenstand im Jahre 2013 auf 31 Milliarden Euro gewachsen sein. Das Land Schleswig-Holstein wird demnächst jeden fünften Euro für die Bedienung seiner Kredite ausgeben müssen. Geld, welches an anderer Stelle dringend fehlt: Bei der Kinder- und Jugendhilfe, bei der schulischen Bildung, bei der Arbeitsmarktförderung und in der Altenpflege, um nur einige Beispiele zu nennen. Dies zeigt: Wir sind es neben den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Gründen vor allem den uns nachfolgenden Generationen in diesem Lande auch aus moralischen Gründen schuldig, ihnen den Mühlstein von den Schultern zu nehmen, der sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben erdrückt. Für uns ist es wichtig, dass wir mit der gleichen Leidenschaft, mit der wir für die Verteidigung unserer Hoheitsrechte kämpfen, auch für die Stabilisierung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit dieses Landes kämpfen. Das unterscheidet uns von der SPD. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Aber noch ein Fakt tritt hinzu. Wir brauchen die Selbstdisziplinierung, um die dringend notwendige Bundeshilfe zu erhalten. Das strukturelle Defizit des Landes Schleswig-Holstein beträgt mittlerweile 1,25 Milliarden Euro, das in Schritten von jährlich 125 Millionen Euro abgebaut werden muss, damit wir ab 2020 Haushalte ohne neue Schulden vorlegen können. Das können wir uns nicht aussuchen, das ist die Vorgabe der Schuldenbremse, zu der wir bundesgesetzlich verpflichtet sind. Nur dann gesteht uns der Stabilitätsrat (vornehmlich besetzt von Mitgliedern der reicheren Südländer), die jährliche Armenhilfe in Höhe von 80 Mio. Euro zu. Und ich kann es gut verstehen, wenn die Ministerpräsidenten von Hessen, von Bayern oder von Baden- Württemberg ganz genau auf die Finanzleistungen blicken, bei denen Schleswig-Holstein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt freigiebiger ist. CDU und FDP haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus unserer Sicht den Anforderungen an eine wirksame Schuldenbegrenzung erfüllt. Mit diesem Gesetz wird der staatliche Kreditaufnahmespielraum eingeschränkt und die Kreditaufnahme strengen Regeln unterworfen. Dabei besteht die Schuldenregel aus drei Kernbestandteilen: Dem Grundsatz des strukturellen Ausgleichs, der Konjunkturkomponente und der Ausnahmeregel mit Tilgungsverpflichtung. Haushaltspolitisches Ziel ist es, den Grundsatz eines strukturell ausgeglichenen Haushalts zu normieren. Eine grund- und bedingungslose Kreditaufnahme - wie die SPD dies in ihrem Gesetzentwurf will - soll gerade nicht mehr möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine streng geregelte Konjunkturkomponente, mit der ein konjunkturelles Steuern des Haushaltes ermöglicht wird. Allerdings, und das ist für die FDP-Fraktion der entscheidende Punkt: Die konjunkturell bedingte Kreditaufnahme und die konjunkturell bedingten Überschüsse müssen sich innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ausgleichen. Hierzu soll eine symmetrisch wirkende Konjunkturregel eingeführt werden. Dafür ist allerdings eine gesetzliche Regelung ausreichend, so dass dies nicht Bestandteil der Verfassung sein muss. Für besondere Situationen gibt es eine Ausnahmereglung. Hiernach ist eine Kreditaufnahme für außergewöhnliche Notsituationen und Naturkatastrophen erlaubt. Allerdings ist der Beschluss über den Aufbau dieser neuen Schulden mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zur möglichen Klage gegen die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbegrenzung von Bundesseite sagen. Es gibt nur einen einzigen Grund, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Bundesregelung zu erheben: Der unzulässige Eingriff in die verfassungsrechtliche Autonomie der Länder über ihr Haushaltsrecht. Wer allerdings wie die SPD erklärt, man will gegen die Bundesschuldenbremse klagen und dann so einen Gesetzesentwurf für eine Landesschuldenregelung vorlegt, der dokumentiert eindeutig: Es geht Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 hier nicht um das Hoheitsrecht des Landes - es geht ausschließlich darum, mehr und mehr Schulden machen zu können. Und das ist schlicht unredlich. Es gibt noch einen weiteren ganz gravierenden Unterschied zwischen den Forderungen von CDU, FDP, Grünen und SSW im Vergleich zu dem Gesetzentwurf der SPD: Unser Anliegen war es stets, einen verbindlichen Schuldenabbaupfad ab dem Jahr 2011 zu definieren und diesen dann auch verbindlich einzuhalten. Und so ändern CDU und FDP im Gegensatz zur SPD auch den Artikel 59 und fügen einen neuen Artikel 59a hinzu. In diesem heißt es: ,Die Haushalte des Landes zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2019 sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe des Artikels 53 (neu) erfüllt wird.` Damit wird klar: Der Weg zur Nettoneuverschuldung von Null im Jahr 2020 muss schon mit dieser Haushaltsaufstellung verbindlich durch einen Konsolidierungspfad festgelegt werden und dann in den folgenden Haushaltsjahren eingehalten werden. Die Konsolidierung muss allerdings auf beiden Seiten des Haushaltes wirken. Die Einnahmen müssen rauf und die Ausgaben müssen runter. Auf der Einnahmeseite gilt: Die Politik der kommenden Jahre muss darauf ausgerichtet werden, neues Wachstum zu ermöglichen, den Rahmen für neue Beschäftigung zu setzen, um Steuereinnahmen zu generieren. Und das wiederum heißt: Auf der Ausgabenseite müssen alle Leistungen auf den Prüfstand. Wir müssen uns über alles unterhalten. Es darf keine Tabus geben. Was wir dazu genauso wenig brauchen wie das Schuldenbeschleunigungsgesetz der SPD, ist der Begleitantrag zum Altschuldenpakt. Denn was sagt dieser Antrag? Ralf Stegner dokumentiert damit ziemlich eindrucksvoll, dass es der abgewählten Landesregierung aus SPD und CDU nicht gelungen ist, im Rahmen der Föderalismus II-Debatte eine angemessene Kompensation für Schleswig-Holstein zu erhalten. Liebe SPD, das stimmt. Sie haben es verbockt. Wir werden das ändern." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/