Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! TOP 26 ­ Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen: Nr. 037.10 / 28.01.2010 Oligopole der Energieversorger knacken Der Strommarkt wurde in Deutschland 1998 liberalisiert in Umsetzung der EU-Richtlinie Elektrizitätsbinnenmarkt. Die Richtlinie forderte das so genannte Unbundling, auf Deutsch: Eine Entflechtung von Netz, Erzeugung und Vertrieb. Worum geht es dabei? Der Dresdener Energiewissenschaftler Christian von Hirschhausen formulierte das Problem so: ,,Vertikal integrierte Infrastrukturunternehmen hätten ein dauerndes Motiv, die Schwesterunternehmen aus dem eigenen Konzern beim Infrastrukturzugang zu bevorzugen und Drittunternehmen zu diskriminieren." Oder wie Dr. Jan Tönnies aus Kiel erklärt: ,,Das Eigentum am Stromnetz in der Hand der Konzerne, die gleichzeitig Stromerzeuger sind, setzt einen beständigen Reiz zur Eigenbegünstigung." Die Unbundlingvorschriften dienen also der Sicherung von Wettbewerb. Dabei ist die Rede von Legal Unbundling und Ownership Unbundling. Wer die eigentumsrechtliche Entflechtung in der Stromwirtschaft fordert, nimmt in einem zweiten Schritt das Wort ,,Enteignung" in den Mund. Wer eine Überführung in öffentliches Eigentum fordert, nimmt in einem dritten Schritt das Wort ,,Verstaatlichung" in den Mund. Und doch stellen Menschen solche Forderungen auf, die völlig unverdächtig sind, zu den letzten Altkommunisten zu zählen. Schauen sie mich an oder Lars Harms. Auch völlig unverdächtig ist Olav Schulze von der SPD, zumal der in der letzten Legislaturperiode einen fast identischen Antrag zusammen mit Anette Langner, Regina Pörsch, Bernd Schröder und den CDU-Kollegen ablehnte. Das Stromnetz sollte nicht zur Diskriminierung weiterer Marktteilnehmer genutzt werden. Die Liberalisierung führte nicht zu dem, was man erwarten durfte: Sinkende Preise und neue unabhängige Akteure auf dem Markt. Seite 1 von 2 Das Gegenteil war der Fall, Konzentration der Energiegiganten, zum Beispiel Preussen Elektra wurde mit den Bayernwerken zu E.ON. Die Hamburger HEW wurde gekauft, die Berliner BEWAG wurde gekauft, neben vielen anderen gingen sie in Vattenfall auf. Die Mängel im Wettbewerb führten zu überhöhten Preisen, insbesondere die Netznutzungsentgelte treiben in Deutschland den Strompreis nach oben. Die EU verschärfte ihre Anforderungen in der Richtlinie und verlangte eine informelle und operationelle Trennung und bei Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden auch die gesellschaftsrechtliche Trennung. Seitdem hat die E.ON AG eine Tochter namens E.ON Netz GmbH, Vattenfall hat Vattenfall Transmission Europe, RWE hat RWE Energy als Netzbetreiber. Auch das erweist sich als nicht hinreichend. Der Bundesgesetzgeber hat dann eine Netzaufsichtsbehörde erschaffen. Gut gemeint, aber nicht ausreichend. Denn wenn der Netzbetreiber seinen Gewinn, so hoch zumeist, dass von Monopolrenten zu reden ist, an den Mutterkonzern transferiert, dann wird dieser dem Netzbetrieb entzogen, weitere Netznutzer bezahlen so den Profit des Mitbewerbers. Weitere Erfahrungen machen wir gerade hier in Schleswig-Holstein, wo der Netzbetreiber nicht, wie es das Gesetz verlangt, sein Netz ausbaut und verstärkt, sondern mit den Anträgen auf Freileitungsgenehmigung nur Zeit schindet und Millionen Investitionen von unabhängigen Erzeugern verhindert. Wir erleben das gleiche in der Diskussion um die Erdkabel. Ein Rechtsanwalt aus Brunsbüttel vertritt seit vielen Jahren unabhängige Erzeuger und erzwingt vor Gericht den Anschluss an das elektrische Netz. Das geht über Jahre mit immer gleichen Textbausteinen in hunderten von Fällen. Ein letztes Beispiel: Den KundInnen wird ein Preis für bestellte Leistung abverlangt. Wer seine Leistung überschreitet, zahlt richtig viel dafür, auch wenn seine Leistung gar nicht die Leistung des Lieferanten in die Höhe treibt, sondern sich im Netz der unterschiedlichen Nachfrager verliert. Das Ganze heißt zeitungleiche Leistungsmessung, auf deutsch Abzocke. Nur denkbar, wenn der Netzbetreiber mitspielt. Wer das Netz hat, hat die Macht am Energiemarkt. Diese Macht findet ihren Ausdruck in weit überhöhten Preisen, die wir alle bezahlen. Daher muss das Netz unabhängig betrieben werden. Der Ansatz der Landesregierung Hessen, die Konzerne sollen Kraftwerke an Dritte verkaufen, ist einen Vorstoß wert. Das zeigt zumindest, dass auch andere das Problem erkannt haben. Erzeugung ist das Eine, entscheidend ist jedoch die Lösung der Netzfrage. Eine Kombination beider Maßnahmen ist durchaus denkbar und wünschenswert. Dem dient unser Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen. Er ist klar und einfach und vor allem: Es wird höchste Zeit, die Oligopole der Energieversorger, die wie Mehltau auf unserer Volkswirtschaft liegen, zu knacken. *** 2