Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! TOP 23 ­ Gesetzlicher Vorrang für Erdkabel Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen: Nr. 038.10 / 28.01.2010 Wir brauchen dringend einen schnellen großzügigen Netzausbau in Schleswig-Holstein Unser Land Schleswig-Holstein war einmal die Nummer 1 in der Nutzung der Windenergie. Heute sind wir nur noch Mittelmaß. Ein wesentlicher Hemmschuh für den Ausbau der erneuerbaren Energie ist das Stromnetz. Die Kapazitäten reichen nicht aus zu einer vollständigen Leistungsabführung des erzeugten Ökostromes. Obwohl im Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien Erneuerbare-Energien-Gesetz ­ dem EEG eine Pflicht zur Netzverstärkung und zum Netzausbau normiert ist, kommt der Netzbetreiber seiner Verpflichtung nicht nach. Deshalb wird Strom, der mit geringsten variablen Kosten umweltfreundlich erzeugt wird, nicht abgenommen. Die BetreiberInnen müssen sich einem so genannten Erzeugungsmanagement unterwerfen. Der Netzbetreiber gibt bei Netzüberlastung Signal und die Windenergieanlagen stehen bei bestem Wind still. Allein im Umspannwerk Gasthafen bei Niebüll liegen sich die Verluste durch nicht abgenommenen Strom im Millionenbereich, um nur ein Beispiel zu nennen. Das ist Vernichtung volkswirtschaftlicher Leistung. Das muss schleunigst ein Ende haben. Wir brauchen dringend einen schnellen großzügigen Netzausbau in SchleswigHolstein. Mehrfach hat sich der Landtag, haben sich die Kreise als Gebietskörperschaften für Erdkabel ausgesprochen. Die Politik möchte bei dem Ausbau der Netze dem Erdkabel gegenüber der Freileitung den Vorrang geben. Dafür gibt es gute Gründe: - ein unverbautes Landschaftsbild: AnwohnerInnen und Touristik haben den Vorteil, Seite 1 von 2 - Naturschutz: kein Vogel fliegt in ein Erdkabel, - Landwirtschaft: man muss nicht um Strommasten herumpflügen, - höhere Versorgungssicherheit, weniger Leitungsausfälle, Langzeitwirtschaftlichkeit - schnellere Realisierung des Netzausbaues wegen der besseren Akzeptanz, kaum Enteignungsverfahren bei Erdkabel. Auch die Bundespolitik hat parteiübergreifend für Erdkabel gekämpft. Neben Grünen PolitikerInnen möchte ich Ingbert Liebig und Bettina Hagedorn lobend erwähnen. Der Netzausbau sollte stärker angeschoben werden, durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, durch das Energieleitungsausbaugesetz, durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das EEG. Von durchschlagendem Erfolg waren diese Bemühungen nicht gekrönt. Ich habe den wissenschaftlichen Dienst gebeten, die Frage zu untersuchen, ob wir landespolitische Möglichkeiten haben, z.B. in der Landesbauordnung, im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz. Das Ergebnis war ernüchternd. Ich stelle Ihnen das Gutachten gerne zur Verfügung. Der Bundesgesetzgeber hat die Frage bei der 110-kV-Spannungsebene vollständig und abschließend befasst. Wir haben keine landespolitischen Möglichkeiten, hier in Schleswig-Holstein Erdkabel zwingend zu normieren wegen der konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bund. Daher ist unter den vorliegenden Anträgen der SPD-Antrag weitergehender und konsequenter, auch wenn man dem Antrag von CDU/FDP aus unserer Sicht zustimmen könnte. Der CDU-Antrag hat, von der FDP ertüchtigt oder durch eigene Überlegungen getragen, eine wesentliche Verbesserung gegenüber früheren Anträgen zum gleichen Thema erfahren: Es ist jetzt von volkswirtschaftlichen Vorteilen die Rede, nicht mehr wie zuvor von wirtschaftlichen Vorteilen, also betriebswirtschaftlichen aus der Sicht des Netzbetreibers. Einschlägig ist hier das EnWG mit seiner Zieltrias Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Damit kann nur der volkswirtschaftliche Vorteil gemeint sein, der bei Verstärkung und Ausbau des Netzes zu suchen ist. Bei den von mir dargestellten Millionenausfällen durch mangelnde Leistungsabführung ist ein Zeitgewinn in der Umsetzung der Baumaßnahme immer ein Gewinn, denn die Kosten zwischen Erdkabel und Freileitung differieren nur geringfügig. Ich bitte, die Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Ich könnte mir vorstellen, den Antrag von Herrn Hammerich und Herrn Kumbartzky zügig auf den Weg zu bringen - unter der Kautele, dass die Begründung bekanntlich nicht Bestandteil des Antrages ist. Gleichzeitig aber auch eine Bundesinitiative starten, damit Schleswig-Holstein endlich ein starkes, stabiles, zuverlässiges Netz bekommt, das niemand mehr sieht, weil es in der Erde liegt *** 2