27/2010 Kiel, 8. Februar 2010 Landtag Rheinland-Pfalz unterstützt die schleswig-holsteinische Verfassungsklage gegen Schuldenregeln im Grundgesetz Kiel (SHL) - Unterstützung für die vor wenigen Tagen eingereichte Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die im Grundgesetz verankerte so genannte Schuldenbremse erhält der Landtag Schleswig-Holstein aus Rheinland-Pfalz. Landtagspräsident Joachim Mertes sicherte seinem Amtskollegen, Landtagspräsident Torsten Geerdts, in einem heute eingetroffenen Schreiben zu, dass auch der Landtag RheinlandPfalz seine Position in dem Verfassungsstreit deutlich machen werde. Mertes betonte in seiner öffentlichen Stellungnahme zur schleswig-holsteinischen Verfassungsklage: ,,Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass der Bund für sich eine sog. Schuldenbremse reklamiert, den Ländern aber gleichzeitig ein absolutes Schuldenverbot auferlegt. Es geht nicht darum, dass die Länder nicht bereit wären, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen. Die Regelung ist aber Sache der Länder in ihrer eigenen Hoheit. Nicht zuletzt die Landtage müssten sich wehren, wenn der Bund ihnen ihr ,Königsrecht', das Budgetrecht, beschneiden will." Landtagspräsident Torsten Geerdts sagte dazu heute in Kiel: ,,Es wäre eine wichtige Unterstützung für unsere Verfassungsklage, wenn die Länderparlamente hier zu einem Schulterschluss kommen könnten. Die Reaktionen auch aus weiteren Landesparlamenten zeigen mir, dass dies möglich ist." Die Landtagspräsidentenkonferenz wird sich mit dem Thema bei ihrem nächsten Treffen im Juni in Stuttgart näher befassen. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 www.sh-landtag.de Presseticker