Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 09.02.2010, Nr.: 043/2009 Ralf Stegner: Soziale Unwuchten müssen nun beseitigt werden Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Regelsätze erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und des SPD-Landesverbandes, Dr. Ralf Stegner: Das Urteil schafft Klarheit darüber, dass die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf berechnet werden müssen. Wir Sozialdemokraten haben die sozialen Unwuchten, die insbesondere bei den Regelsätzen für Kinder vorhanden sind, immer kritisiert. Denn Kinder sind keine ,,kleinen Erwachsenen", sondern haben eigene Bedürfnisse. Das Bundesverfassungsgericht hat hier klargestellt, dass sich besonders bei Kindern die neue Bemessung stärker an der Realität orientieren muss. Darüber hinaus steht für uns fest, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss. Es kann deshalb nicht akzeptiert werden, dass ­ wie von Schwarz-Gelb beschlossen - Besserverdienende über den Kinderfreibetrag mehr Geld für ihre Kinder erhalten als Normalverdiener und dass Hartz-IV-Leistungsempfänger leer ausgehen, weil die Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet wird. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de