Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort TOP 12 ­ Gesetzentwurf zur Polizeikennzeichnung Dazu sagt der innen- und rechtpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Thorsten Fürter: Nr. 097.10 / 24.02.2010 Bürgernähe ausbauen ­ Transparenz erhöhen Wir legen heute unseren Antrag für eine bürgerfreundliche Kennzeichnung der PolizeibeamtInnen vor. Das ist die logische Fortschreibung aus einem im Wandel begriffenen Bild der Polizei, die in Schleswig-Holstein heute eine moderne Bürgerpolizei ist. Wir Grüne setzen uns für eine individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein. Wir wollen damit zugleich die Bürgernähe der Polizei ausbauen und die Transparenz des Polizeihandelns erhöhen. Die Beamtin, die einem verwirrten Herrn den Weg nach Hause zeigt oder der Beamte, der einem Kind über die stark befahrene Straße hilft. Das alles, mit einem Namensschild auf der Uniform, so wie es zahlreiche BeamtInnen bereits heute schon freiwillig tun. Bürgerinnen und Bürger können ihr Gegenüber persönlich ansprechen und es wird Vertrauen aufgebaut. Aber, und das will ich nicht verhehlen, es gibt selbstverständlich auch Situationen, die nicht so friedlich sind. Großdemonstrationen mit gewaltbereiten RandalierererInnen auf der einen Seite und eine vermummte Hundertschaft der Polizei auf der anderen Seite. Zusätzlich sind in nicht unerheblichem Ausmaß friedliche DemonstrantInnen ungewollt involviert. Die Demonstrierenden stehen hier heute noch einer anonymen Polizei gegenüber. Ich habe im Anschluss an Demonstrationen schon häufig folgenden Satz gehört: Mach' dir nicht die Mühe einer Anzeige. Die Polizei wird doch niemanden der ihren verraten. Und dann wird dein Name auch noch registriert, im schlimmsten Fall bekommst du eine Gegenanzeige. Seite 1 von 2 Um es deutlich zu sagen: Ich mache mir diese Haltung nicht zu Eigen und glaube auch nicht, dass diese Einschätzung die Polizei in Schleswig-Holstein zutreffend beschreibt. Die individuellen Kennzeichnung kann aber dieser Gerüchteküche im Anschluss an Demonstrationen ein für allemal ein Ende machen. Die Polizei gibt es nicht. Es ist nicht die Polizei, die nie unverhältnismäßig hart reagiert und es ist nicht die Polizei, die wahllos auf Unschuldige einschlägt. Deshalb lassen Sie uns all jenen Stimmungsmachern den Wind aus den Segeln nehmen. Mit unserem Antrag schaffen wir Transparenz. Der Staat kann sich natürlich in seinem Verhältnis gegenüber den BürgerInnen nicht auf das Grundrecht auf Datenschutz berufen. Das wäre eine völlige Verkennung des Wesens der Grundrechte. Wir nehmen aber natürlich die Sorgen derjenigen ernst, die sagen, dass sie bei Namensnennung Angst vor Übergriffen im privaten Bereich haben. PolizeibeamtInnen sollen nach unseren Vorstellungen das Recht bekommen, statt ihres Namens eine andere Kennzeichnung zu wählen. Dieses Recht soll den BeamtInnen zustehen, ohne dass sie hierfür Gründe vortragen müssen. Bei Polizeibeamtinnen und ­beamten handelt es sich um eine besondere Personengruppe. Es ist eine Gruppe, die das Gewaltmonopol des Staates ausführt. Weil sie zu Recht ein Monopol hat, ist es aber zugleich ihre Pflicht, so transparent und offen wie möglich zu sein. Man sollte nicht versuchen, diese Transparenz als ,,Misstrauen" zu diskreditieren. Denn sie ist ein kleiner, aber essenzieller Baustein in einem Kampf für Bürgerrechte in Deutschland und Schleswig-Holstein. Mir geht es um die Stärkung des Vertrauens in die Polizei. Gekennzeichnete Polizistinnen und Polizisten symbolisieren, dass sie Freund und Helfer von Bürgerinnen und Bürgern sind und nichts zu verbergen haben. Sie sind keine anonyme Staatsmacht. Sie sind Teil des demokratischen Rechtsstaats und halten sich an die Gesetze. Das Tragen von Namensschild oder der individuellen Kennzeichnung hilft allen: Den Polizistinnen und Polizisten genauso wie den Bürgerinnen und Bürgern. *** 2