FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 064/2010 Kiel, Mittwoch, 24. Februar 2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Gleichstellung Kirstin Funke: Verstärkt flexible Arbeitsmodelle anbieten! In ihrer Rede zu TOP 18 (Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst) sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDPLandtagsfraktion, Kirstin Funke: ,,Der vorliegende Bericht zum Gesetz der Gleichstellung der Frau im öffentlichen Dienst für den Zeitraum 2003 bis Juni 2008 orientiert sich inhaltlich an den beiden zuvor ergangenen Berichten und stellt in seiner Auswertung insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mittelpunkt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört, wenn es keine familienfreundlichen Lösungen gibt, zu einem der Stolpersteine der Gleichstellung der Frau im beruflichen Alltag. Mit Freude habe ich gelesen, dass nach Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes am 1. Januar 2008 die Anzahl der Männer, die das Angebot der Elternzeit wahrgenommen haben, sich vervierfacht hat und dieses allein im ersten Halbjahr. Für eine Diskussion über die Zunahme von Männern in Elternzeit bietet der Bericht keine aktuellen und somit belastbaren Zahlen. Er zeigt uns heute lediglich eine Tendenz auf. Diese Tendenz ist, geht man davon aus, dass die Steigerung auch zukünftig linear verläuft und nicht lediglich eine kurzfristige Entwicklung wiederspiegelt, allerdings geeignet, eine gesellschaftliche Veränderung anzuzeigen. Erziehung ist folglich vom öffentlichen Bewusstsein her betrachtet, nicht mehr allein Sache der Mütter, sondern ganz natürlich, Sache beider Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de Sperrfrist: Redebeginn 2 Elternteile. Das heißt, es wird kurzfristig ein Umdenken in den einzelnen Abteilungen der öffentlichen Verwaltung stattfinden müssen. Wird eine Beamtin oder Angestellte, oder ein Beamter oder Angestellter Mutter oder Vater, so muss der Dienstherr bzw. Arbeitgeber in jedem Fall davon ausgehen, dass einer der beiden Elternteile Elternzeit beanspruchen wird, also für eine gewisse Zeit nicht zum Dienst erscheinen wird, die Arbeit innerhalb der Abteilung neu strukturiert, oder für eine begrenzte Zeit Ersatz geschaffen werden muss. Diese Entwicklung kann für Frauen nur förderlich sein. Stellte bisher die Familiengründung doch oft einen Karriereknick dar, so besteht nun die Möglichkeit dieses zu beheben. Die Entwicklung erfordert zukünftig nicht nur ein gesellschaftliches Umdenken, sondern auch ein organisatorisches innerhalb des öffentlichen Dienstes. So sollte bei einer zukünftigen Personalpolitik, mit dem Ziel mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, nicht allein die Gesamtarbeitszeit entscheidend sein, sondern es sollten verstärkt flexible Arbeitszeitmodelle angeboten und genutzt werden. Gleichstellung ist jedoch nicht gleich Familienpolitik. So wurde zu Recht im Bericht wiederholt bemängelt, dass zu wenige Frauen in Gremien tätig sind. Ich möchte an diesem Punkt nicht die Quotendiskussion anführen, aber ich würde mich freuen, wenn zukünftig verstärkt auf Frauen zugegangen und sie ermuntert werden, sich zur Wahl zu stellen und sich in Gremien zu engagieren. Denn oftmals braucht es gar nicht mehr als einer Ermunterung. Von einer Quotenregelung halte ich in diesem Fall nichts, da sie zu oft, wie bei den Parteien die sie eingeführt haben, immer wieder zu den unehrlichen Diskussionen gerade mit anderen Frauen führt, warum nun gerade bei der Aufstellung von Listenmandaten oder Vorständen die Quote vermeintlich nicht eingehalten werden konnte. Es bedarf einfach des Bewusstseins, dass durch eine paritätische Besetzung von Gremien, ein Spiegel der Gesamtbevölkerung auch im öffentlichen Dienst dargestellt wird. Aus dem dritten Teil des Gleichstellungsberichtes der Gleichstellungsbeauftragten geht hervor, dass die Aufgaben und Projekte einer Gleichstellungsbeauftragten oft vom persönlichen Engagement und Gewichtung ihrer Aufgaben geprägt sind. Wünschenswert wäre für die Zukunft, dass eine größere Differenzierung der Projekte stattfindet. So gehört immer stärker zur Frauenförderung, die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund und durch den Wandel der Gesellschaft auch Veranstaltungen für Männer im Wege der Gleichberechtigung durchzuführen, die beispielsweise alleinerziehend sind und ebenfalls der gesellschaftlichen Unterstützung bedürfen. Erfreulich ist, dass das Zusammenwirkung der Beratungsstelle ,Frau und Beruf` mit der öffentlichen Verwaltung zum Wohl der Frauen so eng verknüpft werden konnte, dass es gelang, vielen Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu verschaffen. Alles in allem kann man das Fazit ziehen, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes die Gleichstellung der Frau statistisch gesehen erreicht wurde, es aber - wie bei den vorhergehenden Berichten - immer noch Bereiche gibt, die verbesserungswürdig sind." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/