Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 24.02.2010 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 2, Gesetz zum Schutz der Natur (Drucksache 17/108 und 17/305) Sandra Redmann: Eigentum und Landwirtschaft erhalten Vorrang vor dem Naturschutz Bereits bei der ersten Lesung zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes wurde deutlich, worum es CDU und FDP geht: um Klientelpolitik. Die Eigentümer und Naturnutzer im ländlichen Raum sollen vom Naturschutz freigestellt werden. Der Schutz von Natur und Umwelt als Grundlage für alle Menschen und für den erfolgreichen Tourismus in Schleswig-Holstein wird in den Hintergrund gedrängt. Das wurde versteckt hinter dem Handlungsdruck, der durch die neuen Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zum 1.3.2010 entstanden ist. Geradezu zynisch klingt die Begründung: Mit dem Gesetzentwurf sollen die hohen Standards im Umwelt- und Naturschutz in Schleswig-Holstein vor den bösen Bundesbestimmungen ­ wie dem Vorkaufsrecht für den Naturschutz ­ gerettet werden. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag verschärfen die Regierungsfraktionen diesen negativen Trend nun noch: · Mit juristischen Klimmzügen soll nun von den verbindlichen Bundesvorgaben, wie z.B. dem Termin für Gehölzpflege, abgewichen werden. Unabhängig von dem damit verfolgten Sachziel verstoßen diese Regelungen ersichtlich gegen unsere Verfassung. Das musste der Umweltstaatssekretär in der Ausschussbefassung kryptisch formuliert zugeben, als er auf ,,andere Rechtsauffassungen" zum Entwurf hinwies. Abweichungsfestes Bundesrecht gilt in jedem Bundesland, auch in Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Schleswig-Holstein, das muss ein Gesetzgeber berücksichtigen und nicht absehbar erfolgreiche Klagen sehenden Auges eingehen. · Ausgleichsvorgaben zu Gunsten und im Interesse der Landwirtschaft gehen deutlich zu Lasten des Naturschutzes. Eine feste 1 zu 1 Ausgleichsregelung für Eingriffe auf landwirtschaftlichen Flächen soll die Landwirtschaft vor Flächenkonkurrenz schützen. Derartige Vorgaben haben nichts mit Naturschutz zu tun, sie stehen im falschen Gesetz. · Die Standards für Nutzungen (Jagd, Fischerei, Landwirtschaft) in Naturschutzgebieten werden unvertretbar abgesenkt. Schon der bisherige von uns mitgetragene Kompromiss, dass Nutzungen den Vorrang des Schutzgebietes wahren sollen, erreichte die Grenzen des Naturschutzes. Nun müssen sie lediglich nicht dem Schutzziel entgegenstehen. Das heißt ganz klar: mehr Jagd, mehr Fischerei und intensivere Landwirtschaft in Naturschutzgebieten! · Die Benennung von Kreisnaturschutzbeauftragen wird ins Benehmen der Kreise gestellt ­ damit werden Kreisnaturschutzbeauftragte nun auf die rote Artenschutzliste gesetzt, denn sie sind vom Aussterben bedroht. · Vor langer Zeit widerrechtlich errichtete Steganlagen dürfen von Behörden nie mehr beseitigt werden können, auch wenn diese die Natur oder Landschaft in besonderem Maße beeinträchtigen. Durch eine simple Streichung eines Satzes in § 36 Abs. 3 hat die Schleswig-Holsteinischen Schutzgemeinschaft zur Erhaltung der Seenlandschaft und der Uferregionen e. V. endlich ihr Ziel erreicht: einfach nur Gesetze ignorieren, am Ende helfen CDU und FDP schon durch Streichung in den Gesetzen. -3- · Entgegen der Regelung im Bundesnaturschutzgesetz schafft Schleswig-Holstein das Vorkaufsrecht bei Flächen für den Naturschutz ab. Auch die nachgereichte Stellungnahme des Landkreistages und des Städteverbandes zu den Auswirkungen der Abschaffung des Vorkaufsrechtes blieb unbeachtet. Im Naturschutz schalten die Seh- und Gehirnnerven in den Regierungsfraktionen einfach ab. Wir haben einen Gegenentwurf zu dieser vorgelegten, von Lobbyismus gesteuerten Umdeutung des Naturschutzgesetzes in ein Landwirtschaftsgesetz vorgelegt. Wir wollen hiermit unsere lange Zeit im Bundesvergleich vorbildlichen Standards revitalisieren, das heißt: · Naturschutz gilt für alle Menschen in Schleswig-Holstein, auch für Eigentümerinnen und Eigentümer im ländlichen Raum, deswegen Streichung der Privateigentumsklausel im Naturschutz und weg mit den unnötigen Prüfvorbehalten zu vertraglichen Regelungen. · Erhalt der in ganz Deutschland notwendigen Landschaftsrahmenpläne, damit Kopf und Fuß im Naturschutz nicht ohne Verbindung bleiben. · Entlastung in den Unteren Naturschutzbehörden durch eine Positivliste für Eingriffe und Wegfall von Genehmigungsfiktionen bei Anträgen zu Eingriffen in die Natur. · Besseren Schutz für wertvolle Biotope wie Knicks, sie dürfen nicht willkürlich im Interesse verschoben und beseitigt werden. · Einhaltung der Bundesstandards wie das Vorkaufsrecht. Bis auf SchleswigHolstein wissen alle Regierungen, dass ohne Vorkaufsrecht zusammenhängende Gebiete für den Naturschutz unmöglich werden. -4- Stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu, damit aus dem Naturschutzgesetz kein Landwirtschafts- und Eigentumsschutzgesetz wird!