FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 065/2010 Kiel, Mittwoch, 24. Februar 2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Umwelt/Landesnaturschutzgesetz Günther Hildebrand: Naturschutz lebt von konkreten Maßnahmen In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zum Schutz der Natur) sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Wir werden heute in diesem Hause das Landesnaturschutzgesetz verabschieden. Auch für die Koalition hat der Naturschutz einen hohen Stellenwert. Wir werden dafür sorgen, dass Natur und Landschaft im Sinne der Nachhaltigkeit ihren Stellenwert in unserem Land erhält. Wie Sie alle wissen, bedeutet Nachhaltigkeit aber auch, dass bei der Durchführung von Maßnahmen ­ sei es die Unterschutzstellung neuer Flächen für den Naturschutz, sei es die Planung eines neuen Wohngebietes - auch eine Abwägung ökonomischer und sozialer Aspekte erfolgen muss. Das vorliegende Naturschutzgesetz findet im Sinne der Nachhaltigkeit gleichberechtigt seinen Platz. Es schließt an das bereits verbesserte Gesetz der letzten Landesregierung an. Es gab in der Vergangenheit kaum ein Gesetz, an welchem symbolisch die verschiedenen gesellschaftspolitischen Ansätze der Fraktionen im Landtag so deutlich fest gemacht wurden. Es wurden oftmals emotionale Debatten geführt, dass jedwedes Verbot oder Gebot, welches im Naturschutzgesetz gestrichen wurde, gleich als Katastrophe für den Naturschutz als solchen diffamiert wurde. Ich sage Ihnen, die Natur richtet sich nicht nach Vorschriften. Naturschutz lebt von und durch konkrete Maßnahmen. Teilweise wird die Qualität des Naturschutzes erst durch gesetzliche Regelungen behindert. Bestes Beispiel sind die bundesrechtlichen Regelungen zum Gehölzschnitt. Sie gehen an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de Sperrfrist: Redebeginn 2 Wer nur heute einmal aus dem Fenster schaut und, wie ich auch, Nachbarn hat, deren Hecke unter eine zwei Meter hohen Schneewehe liegt, wird erkennen, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass Holzschnittarbeiten hier bis zum 01. März erfolgen können. Wir haben uns daher entschieden, entgegen der Artenschutzregelung im Bundesnaturschutzgesetz, dass Maßnahmen zur Gehölzpflege bis zum 15. März vorgenommen werden können. In Satrup gibt es eben andere Vegetationszeiten als in Freiburg. Daran ändert auch das Bundesnaturschutzgesetz nichts. Auch wir sehen zwar, dass es die Auffassung gibt, dass hierdurch gegen eine abweichungsfeste Regelung des Bundesgesetzes verstoßen wird. Es gibt aber auch die Rechtsauffassung, dass die Regelung zur allgemeinen Gehölzpflege in unserem Gesetz keine Artenschutzmaßnahme wie im Bundesnaturschutzgesetz darstellt und damit abweichen kann. In der Sache - also für den Naturschutz - ist die Abweichung allemal richtig. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP verzichtet wie auch der Entwurf der Vorgängerregierung auf die so genannte ,Positivliste` für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Behörden können also nun einzelfallgerechter und zielgenauer weiter prüfen, ob eine Maßnahme vor Ort wirklich auch qualitativ einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Das schafft mehr Flexibilität und mehr Fachlichkeit als ein zementierter Verbotskatalog. Wir haben die Roten Listen als Aufgabe des Umweltministeriums, wie auch den Artenschutzbericht, in das Gesetz mit aufgenommen. Dadurch wird es künftig auch eine sachlich fundierte und objektivere Grundlage für die Weiterentwicklung der Arten und des Artenschutzes geben. Ein zentraler Punkt ist die Neuregelung zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Wir haben es ermöglicht, dass vor der Unterschutzstellung neuer Flächen als Ausgleichsfläche beispielsweise für eine Maßnahme im Straßenbau auch eine ökologische Aufwertung bereits geschützter Bereiche diesen Ausgleich herbeiführen kann. Dies soll vorrangig geprüft werden. Das bedeutet, dass wir den weiteren Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen in unserem Land deutlich abbremsen werden und zugleich zielgerechtere Artenschutzmaßnahmen durchführen können. Das ist Kreativität im Sinne des Naturschutzes! Wir haben das Gesetz auch ein Stück entbürokratisiert. Bootsstege an Seen, die vor 1982 gebaut wurden, gelten nun als genehmigt. Es gibt keine Ausnahmeregelung mehr, die im Einzelfall auch den Rückbau dieser Stege verlangen kann. Das schafft Rechtssicherheit. Wir haben es den Kreisen anheim gestellt, ob sie künftig Naturschutzbeauftragte stellen wollen oder nicht. Verboten war dies ja nie, wir haben den gesetzgeberischen Zwang hierzu aufgehoben. Insgesamt ist das vorgelegte Gesetz ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, weitere Verbesserungen sind in Zukunft ausdrücklich nicht ausgeschlossen." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/