FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 076/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 25. Februar 2010 Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Innenpolitik / Staatsangehörigkeitsrecht Gerrit Koch: Die Augen nicht vor der Realität verschließen! In seiner Rede zu TOP 24 (Optionszwang abschaffen) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch: ,,Es wird die Antragsteller nicht erstaunen, wenn ich ihnen zustimme, dass das Staatsangehörigkeitsrecht in dem Punkt der sog. Optionsfälle tatsächlich zu überdenken und zu diskutieren ist. Sicherlich haben Sie auch bemerkt, dass sich die Koalition auf Bundesebene dieses Themas bereits angenommen hat und eine Überprüfung vornehmen wird. Eine Überarbeitung könnte dabei aus unserer Sicht schon deshalb in Betracht kommen, weil die Bestimmungen in § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz, in dem die sog. Optionspflicht normiert ist, auch verfassungsrechtlich nicht unumstritten sind. Die Bestimmungen sehen vor, dass ein Kind ausländischer Elternteile, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Damit wurde das bisherige, strenge sog. Recht des Blutes übrigens grundlegend durchbrochen. Das Kind, das bis zum 18. Lebensjahr zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, soll sich dann mit Erreichen der Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Tut das Kind dies nicht bis zum 23. Lebensjahr, verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zwar wird der Betroffene nicht in ein staatsrechtliches Niemandsland entlassen, da er ja eine der beiden Staatsangehörigkeiten auf jeden Fall behält. Dennoch wird er quasi durch die Bundesrepublik Deutschland automatisch ausgebürgert. Die Entscheidung für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entfällt. Das Gesetz nimmt ihm diese Entscheidung ab. Dies ist zwar vereinbar mit Artikel 16 des Grundgesetzes. Kann das aber trotzdem so angehen? Bis zum 23. Lebensjahr konnten die Betroffenen vermutlich bereits an mehreren Wahlen teilnehmen. Wie sieht es mit der Wehrpflicht aus, der die männlichen Betroffenen in Deutschland unterliegen könnten? Wie ist es aber vor allen Dingen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 GG zu vereinbaren, dass andere Deutsche mit einem zweiten Pass nicht durch diesen Automatismus ausgebürgert werden? Die Staatsbürgerschaft ist unabdingbare Grundlage, um allen Rechten und Pflichten unseres deutschen Staates zu unterliegen. Wie ist es mit dem Schutz und der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger zu vereinbaren, wenn unser Staat per Gesetz genau diesen Schutz und diese Fürsorge mit Ablauf des 23. Lebensjahres für einen Teil seiner Bürger enden lässt? Das sind sicherlich spannende rechtliche Fragen, derer sich der Gesetzgeber, erforderlichenfalls auch Gerichte, annehmen müssen. Es gibt aber auch interessante Fragen tatsächlicher Art. Zum Beispiel: Wie hat sich das bisherige Optionsmodell entwickelt und wie sehen die tatsächlichen Zahlen der Ausbürgerungen oder derjenigen aus, die vom Optionsmodell Gebrauch gemacht haben? Aus diesem Grund stellen CDU und FDP den vorliegenden Berichtsantrag, nachdem auch unser Justizminister sich öffentlich und eindeutig bereits zu diesem Thema zu Wort gemeldet hat. Wir wollen gern darüber informiert werden, welche Ergebnisse die Arbeitsgruppe ,Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit attraktiv gestalten` zeigt, die unter Federführung Schleswig-Holsteins zusammenkommt. Da die Gruppe schon Mitte März tagt, scheint es uns ratsam, den dortigen Diskussionsstand mit in unsere Überlegungen einzubeziehen. Auch wenn eine Staatsbürgerschaft pro Bürger vielleicht wünschenswert wäre, dürfen wir die Augen vor der Realität nicht verschließen. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Die freiwillige Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft kann sachdienlicher sein als die ­ aus welchem Beweggrund auch immer ­ unter Druck der Frist erfolgte Wahl. Wer sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet, wird vermutlich eher integriert sein. Uns ist aber auch bewusst, dass in manchen Fällen aus rechtlichen Gründen die Aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft gar nicht möglich oder ratsam ist. Damit sind etliche Fälle der doppelten Staatsbürgerschaft bereits jetzt Realität und bei den Optionsfällen nicht vermeidbar. Wenn der deutsche Staat aber in diesen Einzelfällen die doppelte Staatsbürgerschaft hinnehmen muss, müssen wir uns fragen: Kann der deutsche Staat es auch in anderen Fällen ertragen, wenn die Doppelstaatsbürgerschaft weiterhin bestehen bliebe? Mein Kollege Wolfgang Kubicki formulierte es im Februar 2008 in einer Diskussion aus gleichem Anlass wie folgt: ,Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass das Leben bunt ist, dass sich Identität nicht nur auf schwarz und weiß reduzieren lässt.` Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine lebhafte Diskussion nach Vorliegen des Berichts." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/