Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 26.02.2010 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 22, 33, 36 und 46: Anträge zur Schaffung und zum Einhalt der Optionskommunen, Antrag ,,Grundgesetzänderung notwendig ­ Zukunft der ARGEn sichern", Anträge zu a) Unverzügliche Neuordnung der Trägerschaft im SGBII und b) Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand erhalten (Drucksachen 17/230, 17/264, 17/267, 17/22, 17/37 und 17/203) Wolfgang Baasch: Klarheit schaffen und Betreuung aus einer Hand erhalten! Nachdem der Streit innerhalb der CDU um die Zukunft der ARGEn Anfang Februar eine entscheidende Wendung erfahren hat, ist auch die in Papierform vorliegende Antragslage hier im hohen Haus in Bewegung geraten. Nachdem die Bundesarbeitsministerin von der Leyen und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung aufgegeben haben, haben nun schon bereits erste Gespräche der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen mit der SPD stattgefunden. Ziel ist es, mit einer Grundgesetzänderung dafür zu sorgen, die Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen verfassungsfest zu gestalten. Die SPD und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben dabei immer die Grundgesetzänderung favorisiert. Jetzt gilt es, schnell Klarheit zu schaffen, damit die Betroffenen, die Arbeitssuchenden auch weiterhin aus einer Hand betreut werden können und auch die Beschäftigten der ARGEn eine verlässliche Zukunftsperspektive haben. Mit einer Grundgesetzänderung wird es uns auch gelingen, den beiden in Schleswig-Holstein bestehenden Optionskommunen in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eine verlässliche Zukunftsperspektive zu geben. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Für die SPD ist aber auch klar, dass es bei der Neuordnung der Trägerschaft für die ARGEn weder zu einer Kürzung der Mittel für die Arbeitssuchenden, noch zu einer Kürzung bei der Arbeitsförderung kommen darf. Die bestehenden Fördermaßnahmen und die bundesgesetzlich festgeschriebene Zahl der Vermittler müssen erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang will ich auf den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes hinweisen, in dem festgestellt wird, dass die zentrale Bedeutung der Grundsicherung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche gesetzmäßige Rechtsanwendung erfordert. Über die für die konkrete Leistungsgewährung wesentlichen Merkmale muss daher bundesweit einheitlich rechtmäßig entschieden werden. Dieser Appell im Bericht des Bundesrechnungshofes ist mit einer Bewertung der verschiedenen Modelle der Arbeitsgemeinschaften oder auch der zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) verbunden. Im Vergleich dieser Organisationsformen kommt der Bericht des Bundesrechnungshofes auch bei Feststellung vieler Unzulänglichkeiten in den jeweiligen Modellen zu einer Bewertung, die das System der Arbeitsgemeinschaften eindeutig stärkt. Unter Maßgabe der neuen Diskussion auf Bundesebene und unter Einbeziehung unserer regionalen schleswig-holsteinischen Erfahrungen sowie unter Hinzuziehung des Berichtes des Präsidenten des Bundesrechnungshofes sollten wir alle vorliegenden Anträge vielleicht noch einmal im Sozialausschuss beraten. Ich bitte daher für die SPD-Fraktion um Überweisung der Anträge in den Sozialausschuss und sage zu, dass die SPD-Landtagsfraktion bereit ist, schnell und konstruktiv an Lösungen mitzuwirken und dass wir vor dem Hintergrund der notwendigen Neuordnung der ARGEn und der Sicherung der beiden schleswig-holsteinischen Optionskommunen auch konstruktive Wege auf Bundesebene aktiv mitgestalten.