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Presseticker > alle > 2010 > März > 03 > 17:15

Dr. Michael von Abercron zur Novellierung des Landeswassergesetzes: Bewährtes erhalten – Bundesrecht umgesetzt

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Umweltpolitik

Nr. 076/10 vom 03. März 2010

Dr. Michael von Abercron zur Novellierung des
Landeswassergesetzes: Bewährtes erhalten ­ Bundesrecht
umgesetzt

Zur heutigen Beschlussfassung des Umweltausschusses zum
Landeswassergesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron:

,,In einem zeitlich gestrafften Verfahren wurde das Landeswassergesetz
novelliert, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und landesspezifische
Besonderheiten zu erhalten."

Einen Schwerpunkt der Anhörungen bildete die vorgesehene gesetzliche
Regelung zur Überprüfung der Dichtigkeit von Abwasserleitungen. Der
ursprüngliche Gesetzentwurf hätte den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet,
eine Dichtigkeitsprüfung der privaten häuslichen Abwasserleitungen
möglichst kostengünstig durchzuführen. Diese Regelung wurde gestrichen, da
sie von den Kommunen nicht als zusätzliche Hilfe empfunden wurde.
Ungeachtet dessen wird diese Verpflichtung aufgrund bundesrechtlicher
Vorschriften weiter fortbestehen.

Neben dieser gravierenden Änderung gehe es unter anderem auch um den
ordnungsgemäßen Wasserabfluss. Diese Unterhaltungspflicht werde zwar
vom Wasserhaushaltsgesetz erfasst, trage aber einer landesspezifischen
Besonderheit Rechnung. Die Sicherstellung einer funktionierenden

                      Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
  Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



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Binnenentwässerung sei in Schleswig-Holstein von elementarer Bedeutung
und insofern sei diese Ergänzung gerechtfertigt. Zum anderen werde der
landesspezifische Begriff der ,,Binnendeiche" beibehalten.

,,Mit dieser ,,kleinen" Novellierung erfolgt lediglich eine Anpassung an das
geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Sie ersetzt noch nicht die
grundlegende Neufassung des Landeswassergesetzes", so von Abercron.




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