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Presseticker > alle > 2010 > März > 03 > 17:32

Günther Hildebrand: "Anhörungsergebnisse berücksichtigt - umstrittene Regelungen zur Dichtigkeitsprüfung gestrichen"

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                      1




Presseinformation
                                                                                             Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                             Vorsitzender
                                                                                             Katharina Loedige, MdL
                                                                                             Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 091/2010                                                                                 Günther Hildebrand, MdL
                                                                                             Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Mittwoch, 3. März 2010


Umwelt / Landeswassergesetz

Günther Hildebrand: ,,Anhörungsergebnisse
berücksichtigt - umstrittene Regelungen zur
Dichtigkeitsprüfung gestrichen"

Zur heutigen Beschlussfassung des Umweltausschusses zum
Landeswassergesetz erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-
Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:



,,Trotz der zeitlichen Enge der Beratungen zum Landeswassergesetz
wurden die wesentlichen Anhörungsergebnisse berücksichtigt. Das gilt
besonders für die Regelungen zur Dichtigkeitsprüfung im
Landeswassergesetz."

In einem ersten Entwurf des Landeswassergesetzes sollten
Gemeinden in ihrer Abwassersatzung festlegen können, dass eine
Untersuchung von Anlagen auf privaten Grundstücken von ihr selbst
oder durch von ihr Beauftragte durchgeführt werden dürfen. Die
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte der
Grundstücke hätten zur Durchführung dieser Aufgabe das Betreten
ihrer Grundstücke zu dulden gehabt. ,,Diese Regelungen wurden nun
als Ergebnis der Anhörung aus dem Landeswassergesetz gestrichen",
so Hildebrand. ,,Wir haben mit der Novelle des Landeswassergesetzes,
die aufgrund der Föderalismusreform notwendig war, zunächst
Rechtssicherheit geschaffen. Eine weitere inhaltliche Überarbeitung ist
in der Koalition bereits vereinbart", so Hildebrand abschließend.




Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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