Bernd Heinemann: Die Daten von Kranken müssen besser geschützt werden!
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Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 04.03.2010, Nr.: 080/2010
Bernd Heinemann:
Die Daten von Kranken müssen besser geschützt werden!
Zur Frage des Schutzes des Sozial- und Patientengeheimnisses erklärt der gesund-
heitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bernd Heinemann:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung
im Bereich der Telekommunikation geregelte Datensicherungsvorkehrungen gefordert.
Dies betrifft auch das Sozial- und Patientengeheimnis. Wie das Unabhängige Landes-
zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Erklärung feststellt, ist das
hausarztzentrierte Versorgungsmodell (HzV) nach Paragraph 73 b Sozialgesetzbuch V
jedoch mit den bisherigen Verfahren weder verfassungskonform noch datensicher.
Derartige Modelle gibt es bisher z.B. in Bayern und Baden-Württemberg.
Die SPD-Landtagsfraktion wird zu den Forderungen der ULD-Stellungnahme z. B.
nach einem sofortigen Stopp der Hausarzt zentrierten Versorgung für Schleswig-
Holstein - einen Bericht der Landesregierung einfordern.
Es darf auf keinen Fall durch das System der Datenerfassung eine Diskriminierung
von ,,nicht rentablen" Patientinnen und Patienten möglich sein. Die informelle und me-
dizinische Selbstbestimmung der gesetzlich Krankenversicherten ist ein hohes Gut im
Verfassungsrang.
Herausgeber: Landeshaus
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