Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 04.03.2010, Nr.: 080/2010 Bernd Heinemann: Die Daten von Kranken müssen besser geschützt werden! Zur Frage des Schutzes des Sozial- und Patientengeheimnisses erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bernd Heinemann: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation geregelte Datensicherungsvorkehrungen gefordert. Dies betrifft auch das Sozial- und Patientengeheimnis. Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Erklärung feststellt, ist das hausarztzentrierte Versorgungsmodell (HzV) nach Paragraph 73 b Sozialgesetzbuch V jedoch mit den bisherigen Verfahren weder verfassungskonform noch datensicher. Derartige Modelle gibt es bisher z.B. in Bayern und Baden-Württemberg. Die SPD-Landtagsfraktion wird zu den Forderungen der ULD-Stellungnahme ­ z. B. nach einem sofortigen Stopp der Hausarzt zentrierten Versorgung für SchleswigHolstein - einen Bericht der Landesregierung einfordern. Es darf auf keinen Fall durch das System der Datenerfassung eine Diskriminierung von ,,nicht rentablen" Patientinnen und Patienten möglich sein. Die informelle und medizinische Selbstbestimmung der gesetzlich Krankenversicherten ist ein hohes Gut im Verfassungsrang. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de