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Presseticker > alle > 2010 > März > 10 > 15:46

Dr. Henning Höppner: Ein Gesetzentwurf gegen Bildungsgerechtigkeit

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

    Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

                                                                                        Kiel, 10.03.2010, Nr.: 084/2010



Henning Höppner:

Ein Gesetzentwurf gegen Bildungsgerechtigkeit

Zum Referentenentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Schulgesetzes er-
klärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Henning Höppner:

Wer die Hoffnung hatte, dass längeres gemeinsameres Lernen als Weg akzeptiert ist,
um die große Bildungsungerechtigkeit in Deutschland zu bekämpfen, erlebt im Refe-
rentenentwurf zum Schulgesetz eine Rolle rückwärts.

           Was in § 43 als ,,Gemeinschaftsschule" beschrieben wird, hat mit dem Konzept,
           dass der Unterricht grundsätzlich gemeinsam und binnendifferenzierend statt-
           finden soll, nichts mehr zu tun. Das gemeinsame Lernen ist nicht einmal mehr
           Grundlage des pädagogischen Konzepts für die Genehmigung der Gemein-
           schaftsschule. Was übrig bleibt, entspricht dem, was bisher Kooperative Ge-
           samtschule hieß.

           In der Regionalschule begann die äußere Differenzierung bisher frühestens in
           Klassenstufe 7; künftig soll die Differenzierung spätestens in Klasse 7 stattfin-
           den, also auch früher.

           Auch der Landesrechnungshof hat sich dafür ausgesprochen, neben dem
           Gymnasium mittelfristig nur eine weiterführende Schulart in der Sekundarstufe I
           anzubieten. Die Landesregierung kompliziert unser Schulsystem und macht es
           undurchlässiger, indem sie zwei verschiedene Formen von Gymnasien (G8 und
           G9) konstruiert; sie schafft sogar die Möglichkeit, beides an einer Schule anzu-
           bieten, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Die Entscheidung
           über die Länge der Schulzeit am Gymnasium soll dem Schulleiter (nicht der
           Schulkonferenz und nicht dem Schulträger) überlassen werden.

           Das wäre ein schleswig-holsteinischer Sonderweg auf dem Rücken der Schüle-
           rinnen und Schüler. G8 hat sich bundesweit durchgesetzt; es muss jetzt darum
           gehen, die Überlastung der Schüler abzubauen, indem man Stundenzahl und
           Unterrichtsinhalte reduziert; dafür müssen bundesweite Anerkennungen ge-
           schaffen werden.

Nach unserer Einschätzung will der Bildungsminister in dieser Frage nicht aktiv wer-
den und präsentiert stattdessen seinen sog. Y-Weg als Ausweg. Dieser wird allerdings




Herausgeber:                           Landeshaus
SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich:   Postfach 7121, 24171 Kiel
Petra Bräutigam                        Tel: 0431/ 988-1305/1307    E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de
                                       Fax: 0431/ 988-1308         Internet: www.spd.ltsh.de

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aufgrund des Transfers von weiteren Stunden aus der Oberstufe in die Sekundarstufe
I des G8-Bildungsganges noch weiter verschärft.

Das Ministerium muss darüber hinaus den Eltern ehrlich erklären, dass es einen G9-
Bildungsweg erst ab dem Schuljahr 2011/12, beginnend mit einer 5. Jahrgangsstufe,
geben kann. Auch der kommende Jahrgang 2010/11 wird an den Gymnasien ein G8-
Bildungsgang mit allen Erschwernissen bleiben müssen.

Die Entscheidung der Schleswig-HolsteinerInnen, das Volksbegehren des Verbandes
Deutscher Realschullehrer nicht zu unterstützen, erspart den Schülern und Lehrern
wenigstens den gröbsten Unfug, auch noch die Realschule zusätzlich wieder einzufüh-
ren.

Wir hatten jedoch von der CDU immerhin erwartet, dass sie zu den Grundzügen der
Schulpolitik steht, über die wir in der Großen Koalition Einvernehmen erzielt hatten.
Jetzt wird die Schulpolitik Spielball der immer kleiner werdenden Minderheit von FDP-
Bildungsideologen.

Begrüßenswert ist immerhin, dass die Gemeinschaftsschule in Zukunft örtlich zustän-
dige Schule sein soll; alles andere wäre eine Absurdität gewesen, da die Gemein-
schaftsschule ab dem kommenden Schuljahr die am weitesten verbreitete weiterfüh-
rende Schulart ist.

Wir sind gespannt, in welchen Punkten der Kabinettsentwurf zum Schulgesetz vom
Referentenentwurf abweichen wird, und kündigen bereits jetzt eine breite mündliche
Anhörung zum Regierungsentwurf im Bildungsausschuss an.

Zugleich setzen wir darauf, dass die Betroffenen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerin-
nen und Lehrer und die Eltern, öffentlich gegen diese völlig falsche Weichenstellung
deutlich Position beziehen werden!
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