56/2010 Kiel, 15. März 2010 Doppelte Staatsangehörigkeit bei Jugendlichen Zuwanderungsbeauftragter unterstützt Minister Schmalfuß Kiel (SHL) - Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten auch nach Erreichen der Volljährigkeit beide Staatsangehörigkeiten behalten können und sich nicht für eine entscheiden müssen. Dafür macht sich der Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Wulf Jöhnk stark und unterstützt damit den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Justiz- und Integrationsministers Emil Schmalfuß. ,,Das Argument der Befürworter des Optionsmodells, dass Mehrstaatlichkeit Integration behindert, ist durch die bisherigen Erfahrungen nicht zu belegen", sagte Jöhnk heute in Kiel. Der Zuwanderungsbeauftragte weist darauf hin, dass der Grundsatz, keine Mehrstaatlichkeit zuzulassen, im Gesetz und in der Praxis bereits heute oftmals nicht eingehalten wird. Insbesondere im Zusammenhang mit Antragseinbürgerungen komme es in der Praxis häufig zu Entscheidungen, die Mehrstaatlichkeit zulassen. Auch in Schleswig-Holstein werde bei ca. 50% der Einbürgerungen eine doppelte Staatsangehörigkeit genehmigt. Das im Rahmen des sogenannten Optionsmodells notwendige Verwaltungsverfahren sei im übrigen umfänglich und stelle ein Musterbeispiel für unnötige Bürokratie dar. Jöhnk hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Abschaffung des Optionsmodells gefordert und seine Position zuletzt vor zwei Jahren in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss (Umdruck 16/2742) des SchleswigHolsteinischen Landtages begründet. Ein entscheidender Kritikpunkt am Optionszwang ist nach Jöhnks Auffassung, dass er die davon betroffenen jungen Menschen in eine schwere emotionale Lage versetzt. Zur Begründung sagte der Beauftragte heute: ,,Diese jungen Erwachsenen sind in Deutschland geboren und in der Regel hier aufgewachsen. Sie sind in den meisten Fällen gut integriert. Auf der anderen Seite haben sie durch ihre Eltern und ihre Verwandten regelmäßig noch Bindungen an das Herkunftsland ihrer Eltern. In dieser Situation von ihnen zu verlangen, sich Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 www.sh-landtag.de Presseticker 2 von ihrer durch Geburt erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit oder der gleichfalls erworbenen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu trennen, kann für sie eine enorme Belastung bedeuten. Entscheiden sie sich ihrer Eltern und Verwandten zuliebe für die ausländische Staatsangehörigkeit, schafft der daraus folgende Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für sie erhebliche Probleme für ihr weiteres Leben in Deutschland und im Übrigen auch für sie ganz persönlich. Deutschland ist schließlich das Land, in dem sie geboren und aufgewachsen und zu dem intensive Bindungen entstanden sind. Entscheiden sie sich für die deutsche und damit gegen ihre ausländische Staatsangehörigkeit, kann diese Entscheidung zu erheblichen Spannungen innerhalb der Familie führen." Hintergrund: Nach dem umstrittenen Optionsmodell besitzen Jugendliche mit ausländischen Eltern nur eine zeitlich begrenzte doppelte Staatsangehörigkeit: Mit Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich entscheiden, ob sie die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern oder die durch die Geburt in Deutschland erworbene deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen. Je nachdem, wie sich die Betroffenen nach Eintritt der Volljährigkeit entscheiden, verlieren sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder müssen den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Treffen sie keine Entscheidung oder weisen sie den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht nach, verlieren sie in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit.