Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 17.03.2010 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 42, Landesentwicklungsplan 2010 ­ 2025: Weniger Vorgaben, mehr Freiheit vor Ort (Drucksache 17/400 + 17/417) Regina Poersch: Schwarz-gelbe Planlosigkeit gefährdet unsere Städte Der LEP steuert Nutzungsansprüche wie Wohnen und Gewerbe zwischen Gemeinden im ländlichen Raum und zentralen Orten oder Städten. Zudem geht es darum, mit den Ressourcen Boden, Wasser, Luft, fossile Energieträger schonend umzugehen, betont die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Regina Poersch. Staat und Kommunen sind verantwortlich für Daseinsvorsorge, aber deren Einrichtungen können nicht in jedem Dorf vorgehalten werden. In Schleswig-Holstein haben wir jedoch ein funktionierendes System der zentralen Orte. Wer die notwendige Infrastruktur bereitstellen, in Stand halten und vor allem bezahlen will, muss neues Gewerbe steuern und bündeln. Der Landesentwicklungsplan muss auch Regeln enthalten, wenn Freiwilligkeit nicht funktioniert. Nur mit der Begrenzung des Wohnungsneubaus kann Infrastruktur in ganz Schleswig-Holstein erhalten, können künftige Leerstände in ländlichen Wohngebieten sowie ein zunehmender Flächenverbrauch vermieden werden. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Die Rede im Wortlaut: Der Landesentwicklungsplan beschäftigt uns seit mehreren Jahren. Zuletzt dachte ich zu Zeiten der Großen Koalition, wir hätten einen gemeinsamen, einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Allerdings lassen schwammige Begriffe aus dem Antrag von CDU und FDP wie ,,auf das Wesentliche konzentrieren", ,,weniger Vorgaben machen", ,,mehr Entscheidungen vor Ort" vermuten, der Landesentwicklungsplan sei eine Geißel der kommunalpolitischen Gestaltungsfreiheit. ,,Die Freiheit ist begrenzt durch das Recht des Anderen", sagte Immanuel Kant. Freiheit für den Einen darf nicht die Freiheit des Anderen einschränken. Das gilt auch für den LEP als Steuerung von Nutzungsansprüchen wie Wohnen und Gewerbe zwischen Gemeinden im ländlichen Raum und zentralen Orten oder Städten. Mit unseren nicht endlos verfügbaren Ressourcen Boden, Wasser, Luft, fossile Energieträger haben wir schonend und sorgfältig umzugehen. An Staat und Kommunen werden Anforderungen nach einer umfassenden Daseinsvorsorge gestellt: Krippen, Kindertagesstätten und Schulen für die einen, der Wunsch älterer Menschen nach selbst bestimmter Teilhabe am Leben auf der anderen Seite ­ jeder mit eigenen Vorstellungen von Mobilität. -3- Die Themen sind vielfältig, die Diskussion über die unterschiedlichen Nutzungsansprüche oft bunt und schwierig. Denn erschwerend kommt noch die demografische Entwicklung hinzu. Wir müssen erkennen, dass wir Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht mehr überall und vor allem nicht in jedem Dorf werden vorhalten können. Wir werden Schwerpunkte setzen müssen, und die Kommunen werden noch stärker als bisher zusammenarbeiten müssen. In Schleswig-Holstein haben wir ein funktionierendes System der zentralen Orte. Fast 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner leben in Schleswig-Holstein in einem zentralen Ort, und zwar vom ländlichen Zentralort bis zum Oberzentrum. Sie machen 68 % der Gesamtbevölkerung aus. Es ist richtig, mit einem System wie dem der zentralen Orte Infrastruktur und Versorgung der Bevölkerung so zu strukturieren, dass jeder und jede daran teilhaben kann und zugleich nicht alles überall vorgehalten wird. Denn immer neue ländliche Zentralorte verschärfen die Konkurrenz und gefährden bei rückläufigen Einwohnerzahlen die Tragfähigkeit und die Bezahlbarkeit von Versorgungseinrichtungen bereits bestehender Zentraler Orte. Und hier liegt einer der zentralen Irrtümer des Antrags der Regierungsfraktionen: Wir werden es nicht schaffen und auch schlichtweg nicht bezahlen können, dass (wie es in dem Antrag heißt) ,,eine ortsnahe und qualitativ hochwertige Versorgung mit Bildungseinrichtungen sowie mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, die auch eine flächendeckende medizinische Versorgung beinhaltet" (all inclusive also!) überall auf dem Lande vorgehalten wird. Hören Sie auf, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen! -4- Wenn Infrastruktur auch in Zeiten demografischen Wandels bezahlbar bleiben soll, müssen wir sie bündeln und uns lieber Gedanken über die Mobilität der Zukunft machen. Im Planungszeitraum bis 2025 wird die Einwohnerzahl Schleswig-Holsteins um 70.000 sinken. Die sich rasant verändernden Ansprüche einer deutlich wachsenden Zahl älterer Menschen an Wohnen und Infrastruktur müssen dabei berücksichtigt werden. Wir reden dabei über Menschen, die im Jahr 2025 75 Jahre alt sind ­ also den Geburtsjahrgang 1950 ­ als Beispiel möchte ich den geschätzten Kollegen Lothar Hay anführen. Seine Ansprüche im Alter werden vollkommen andere sein als die derjenigen, die heute 75 Jahre alt sind! Was für die Grundversorgung der Bevölkerung gilt, gilt selbstverständlich auch für die Ansiedlung von Gewerbe. Wer die notwendige Infrastruktur bereitstellen, in Stand halten und vor allem bezahlen will, muss neues Gewerbe steuern und bündeln ­ das ist keine ausschließlich sozialdemokratische Idee, sondern in ganz Deutschland Praxis. Die Regierungsfraktionen haben bei ihrem Antrag vergessen, dass das zentralörtliche System nicht nur aus den Oberzentren besteht, die zentralen Orte sind in der Mehrzahl auch kleine ländliche Zentralorte! Nun fordert Ihr Antrag ,,Kooperation auf freiwilliger Basis" zwischen Städten und Umlandgemeinden auf Augenhöhe. Ob Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung oder Verkehr: Freiwilligkeit führt grundsätzlich eher zum Ziel, da bin ich Ihrer Meinung. Dazu gehört aus meiner Sicht aber auch, dass beide Seiten aufeinander zugehen und sich die Städte nicht auf ein hohes Ross begeben. -5- Wie gut das mit der Freiwilligkeit funktioniert, zeigt gegenwärtig die Diskussion um die Ansiedlung eines IKEA-Möbelhauses in Lübeck mit angegliedertem ,,skandinavischem Einkaufscenter" mit insgesamt 60.000 m² Verkaufsfläche ­ ein Riesending. Die umliegenden Gemeinden und Kreise laufen Sturm, denn sie befürchten zu Recht, dass durch dieses riesige Einkaufszentrum die Innenstädte zum Beispiel in Neustadt und Eutin ausbluten. Und diese gewachsenen Innenstadtstrukturen haben es schwer genug. Und hier zieht das eine das andere nach sich: Ohne funktionierende Einzelhandelsstrukturen in den Innenstädten unserer Unter- und Mittelzentren wird sich hier eben keine Grundversorgung, eben keine medizinische Versorgung angliedern. Es klappt eben nicht nur freiwillig. Der Landesentwicklungsplan muss auch Regeln enthalten, wenn Freiwilligkeit alleine nicht reicht. ,,Die Freiheit ist begrenzt durch das Recht des Anderen" ­ Immanuel Kant. Der Landesentwicklungsplan-Entwurf von 2009 gab hier die richtigen Antworten. Leider geht durch diesen Freiheit-für-alle-Antrag der Regierungsfraktion manches verloren, was sinnvoll wäre und dem Landesentwicklungsplan gut täte. Bei der sorgfältigen Regulierung (Hoppla, will die ,,Deregulierungs-Regierung" hier plötzlich doch regelnd eingreifen?) des Flächenverbrauchs durch Photovoltaikanlagen und Windparke oder auch Biogasanlagen einschließlich der oft damit verbundenen Probleme sind wir an Ihrer Seite. Manches in Ihrem Antrag jedoch zeugt von erschreckender Unkenntnis. Wer hat Ihnen eigentlich erzählt, vorhandenes Gewerbe ­ auch im Außenbereich ­ genieße keinen Bestandsschutz und Sie müssten das dringend ändern? -6- Auch Ihre Darstellung, die ,,Begrenzung des Wohnungsneubaus würde (...) die Kommunen (...) einschränken" soll wohl bewusst in die Irre führen. Es gab auch im bisherigen Landesentwicklungsplan-Entwurf keinerlei quantitative Beschränkung in zentralen Orten, in Gemeinden auf den Siedlungsachsen und in Gemeinden mit ergänzender überörtlicher Funktion. Nur in den übrigen Regionen, das sind gar nicht so viele, sollte die berühmte 10-%Regelung nach dem LEP-Entwurf gelten. Diese schon vom damaligen Innenminister Lothar Hay gewollten 10 % bzw. 15 % waren keineswegs willkürlich gegriffen, sondern ließen sich aus dem voraussichtlichen Wohnungsbedarf errechnen. Nur mit dieser Regelung kann Infrastruktur in ganz Schleswig-Holstein erhalten und künftige Leerstände in ländlichen Wohngebieten sowie ein zunehmender Flächenverbrauch vermieden werden. Zu weiteren Forderungen Ihres Antrages an dieser Stelle ein paar Anmerkungen: ,,Entwicklungsachsen" sollen nicht nur die A 1, A 7 und A 23 sein, nein, gleich auch die A 20, A 21, A 24 bzw. B 404, die Landesstraßen 199, 201, 202 und 203 ­ ach was, gleich ,,alle notwendigen Verkehrsanbindungen". Aus meiner Sicht haben Sie die B 76 und B 207 und die Landesstraßen 55, 56, 163 und 309 vergessen. Meine letzte Bemerkung zeigt Ihnen hoffentlich die Absurdität Ihres Antrages. Lassen Sie sich gesagt sein: Wer Vielfalt will, wird schnell beliebig. Spätestens bei der aktiven Förderung von Gewerbeansiedlung werden Sie das zu spüren bekommen. Das sieht auch die IHK Kiel so, und das gilt ­ wie ich finde - auch für Ihre Anmerkungen zum Tourismus. -7- Mit Ihrer Forderung ,,ÖPNV ja, aber keine Bevorzugung" zeigen Sie endgültig Ihr wahres Gesicht. Nichts dazu gelernt! Für Sie gilt noch immer: ,,Freie Fahrt für freie Bürger". Klimaschutz, Entlastung unserer Umwelt, das ist offensichtlich neu für Sie. Ihr Antrag ist komplett retro. Späte 60er, frühe 70er Jahre, würde ich sagen. Abschließend möchte ich es mit Marius Müller-Westernhagen halten, der in seinem Lied ,,Es geht mir gut" treffend formulierte: ,,Keine Ahnung, keine Meinung, kein Konzept." Das gilt ganz besonders für Ihren Antrag zum Landesentwicklungsplan. Diesen Antrag wird die Regierung hoffentlich niemals umsetzen. Dies übrigens schon aus rechtlichen Gründen, da die Städte, Kommunen und die IHK diese tollen neuen Ideen bei der Anhörung gar nicht kannten. Eine erneute Anhörung wäre also das Mindeste! Ich bitte darum, unseren Antrag alternativ abzustimmen.