Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion TOP 52, Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder (Drucksachen 17/257neu, 17/369) Wolfgang Baasch: Das unterste soziale Netz eignet sich nicht für Sozialkürzungen Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze gibt einen klaren Auftrag vor und der lautet: Die Ursachen von Armut bekämpfen. Umso überraschter muss die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit sein, wenn die Fraktionen von CDU und FDP im Sozialausschuss ohne jegliche Alternative den Antrag ,,Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder" ablehnen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene und im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auf der Basis einer bedarfsorientierten Neuberechnung erhöht werden. Das Arbeitslosengeld II muss eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientieren. Dazu gehört auch ein eigenständiger Kinderregelsatz, der den Betreuungs- und Bildungsbedarf von Kindern sicherstellt. Diese Aufforderung zum Handeln der Landesregierung wird von den Koalitionspartnern nicht geteilt und auch durch keine Alternative ersetzt. Auch die Formulierung ,,die effektivste Prävention gegen Kinderarmut ist eine gute Arbeit für die Eltern, von der sie und ihre Kinder gut leben können". Ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig, damit Eltern, die den ganzen Tag hart arbeiten, ihren Lohn nicht mit ALG II aufstocken müssen. Auch dieses wurde ohne Alternative von der Regierungskoalition abgelehnt. Hier kann man nur feststellen, CDU und FDP haben in Sachen Regelsatzurteil bis jetzt keine Vorstellungen und nichts gelernt. Aber vielleicht verstecken sich unsere Koalitionspartner im Lande ja auch nur hinter der Regierungskoalition in Berlin. Dort plant Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offenbar nur eine äußerst engherzige Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung für Arbeitslosengeld II-Bezieher. So wird in einigen wenigen Fällen, in denen HärtefallLeistungen eventuell möglich sein sollen, eine ganze Latte von Lebenssituationen gegenüber gestellt und diese Härtefall-Leistungen weiter ausgeschlossen. Hier wird ganz offensichtlich Sozialpolitik nach Kassenlage vorbereitet. Kein Wunder! Wer die Steuern für Hotelübernachtungen in Milliardenhöhe senkt, der hat eben nicht mehr das Geld, Arbeitssuchende in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Und es geht ja noch weiter: Äußerungen von Vertretern der Regierungsfraktionen lassen gar Kürzungen für Arbeitssuchende erwarten. Die Reden des Bundesaußenministers vom ,,anstrengungslosen Wohlstand" zeigen, dass er keine Vorstellungen hat von der Lebenswirklichkeit der 6,7 Millionen ALG-II-Empfänger. Das ALG-II ermöglicht keinen Wohlstand, sondern soll das Existenzminimum sichern. Und hier hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach einem eigenständigen Verfahren zu bestimmen und den Gesetzgeber aufgefordert, insgesamt für mehr Klarheit und Transparenz bei der Bemessung der Regelsätze zu sorgen. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind das unterste soziale Netz. Sie eignen sich nicht für Sozialkürzungen, sie eignen sich aber auch nicht für politischen Populismus. Und wer vom ,,anstrengungslosem Wohlstand" spricht, hat keine Vorstellung von der Lebenswirklichkeit. Die Arroganz dieser Denkweise ist unerträglich, aber leider in den Regierungskoalitionen in Berlin und hier im Hause verbreitet. War es doch der Ministerpräsident, der in seiner Regierungserklärung von Wohlfahrt sprach, die auch erdrücken könne. Für uns Sozialdemokraten ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eindeutig. Wir brauchen erhöhte Arbeitslosengeld-II-Beträge, um die -3- gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf sicherzustellen. Dies gilt ganz besonders für einen eigenständigen bedarfsgerechten Kinderregelsatz, der die Betreuungs- und Bildungsbedarfe von Kindern berücksichtigt. Höhere Regelsätze erfordern aber auch einen gesetzlichen Mindestlohn, da ansonsten der Sozialstaat in seiner Finanzierbarkeit uns seiner Akzeptanz geschwächt würde. Wir brauchen ein Lohnabstandsgebot von oben, d.h. die Löhne müssen höher sein als die Sozialleistungen. Und dieser Diskussion müssen sich auch die Regierungsfraktionen hier im Hause stellen. Und darum stellen wir den Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW mit dem Titel ,,Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder" hier erneut zur Abstimmung