Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 18.03.2010 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 61, Keine Gewalt gegen Polizeibeamte (Drucksache 17/380) Dr. Kai Dolgner: Einsatzkräfte müssen auch außerhalb des Dienstes geschützt werden Jeden Tag riskieren Polizeibeamte Leib und Leben für unsere Gesellschaft. Der gestrige feige Mord in Anhausen ruft uns dieses auf schreckliche Weise in Erinnerung. Nach den Zahlen des Innenministeriums ist zwar die Zahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte den letzten drei Jahren ungefähr gleich geblieben. Aber auch wenn nach dem vorliegenden Bericht des Innenministers es ,,nicht eindeutig feststellbar" sei, ob ,,objektiv eine signifikante Steigerung zu verzeichnen" sei: Aus dem Verlauf aller Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt kann man aber zumindest schließen, dass sie sich nach einer Verdopplung seit 1999 auf einem inakzeptabel hohen Niveau eingependelt haben. Zudem häufen sich die Berichte aus der Polizei, dass nicht nur die Zahl, sondern auch die Schwere der Angriffe zugenommen habe. Schließlich erfassen auch diese Zahlen nicht jede Gewalthandlung gegen Polizeibeamte, sondern nur Widerstände während Vollstreckungshandlungen. Vorfälle bei denen Polizeibeamte während der normalen Dienstausübung angegriffen werden, werden hier gar nicht erfasst. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass sich die Landespolizei am Forschungsprojekt des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen zur Gewalt gegen Polizei beteiligt. Wir hoffen, dass die auch in diesem Bericht wieder deutlich werdenden Erkenntnisdefizite verringert werden können. Die immer wieder diskutierte Erhöhung des Strafrahmens des § 113 StGB halten wir aber nach wie vor für wenig zielführend. Schon jetzt sieht dieser eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren und bei der Verwendung von Waffen (und darunter fallen auch Knüppel oder Pflastersteine) sogar bis zu 5 Jahren vor. Dieser Strafrahmen wird schon heute von den Gerichten selten ausgeschöpft, was sollte da eine Erhöhung bringen? Nun glaubt in diesem Parlament vermutlich niemand, dass sich die zunehmende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft alleine durch eine Änderung der Strafnormen nachhaltig bekämpfen ließe. Trotzdem sehen auch wir in diesem Zusammenhang einen notwendigen Anpassungsbedarf: Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des § 113 die besondere Gefährdung und daraus das besondere Schutzbedürfnis der Amtsträger, wie Polizeibeamte oder Gerichtsvollzieher, während einer Vollstreckung, wie z. B. einer Festnahme oder Pfändung, vor Augen gehabt. Widerstand gegen solche staatliche Maßnahmen hat es wohl schon immer gegeben. Dass aber ein Amtsträger auch schon angegriffen wird, nur weil er als solcher zum Beispiel durch seine Polizeiuniform erkennbar ist, obwohl er gerade keine Vollstreckungshandlung vornimmt, damit hat der Gesetzgeber damals sicher nicht gerechnet. Wenn Polizeibeamte z. B. während ihres Streifendienstes oder während einer Demonstrationsbegleitung nur deshalb angegriffen werden, weil sie im verdrehten Weltbild des Angreifers als Feind gelten, dann werden sie gerade nicht durch den § 113 StGB geschützt. An dieser Stelle besteht eine Lücke im Gesetz und deshalb muss der Schutz der Beamten deutlich verbessert werden. -3- Auch die Einsatzkräfte von Rettungsdiensten, Feuerwehr und des Strafvollzugs sind bei der Dienstausübung zunehmend gewalttätigen Angriffen ausgesetzt, deshalb sollten wir über einen Sonderstraftatbestand nachdenken, der diese auch außerhalb von Vollstreckungshandlungen während der normalen Dienstausübung besonders schützt. Dieses hätte eine höhere Signalwirkung in der Bevölkerung und würde zugleich die Rolle derjenigen deutlicher würdigen, die bei der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung tagtäglich den Kopf für uns alle hinhalten.