Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 19.03.2010, Nr.: 093/2010 Marion Sellier: Grundwasser wirksam schützen ­ Hauseigentümer nicht überfordern Zur 2. Lesung des Landeswassergesetzes sagt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Marion Sellier: Zeitnah brauchen wir ein Landeswassergesetz, das den Standard und die spezifischen Anforderungen Schleswig-Holsteins angesichts des seit dem 1. März 2010 geltenden Bundesrechts erhält. Wir hätten uns gewünscht, dass unser Antrag zum verbesserten Schutz der Gewässerrandstreifen und zur Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge im Gesetz aufgenommen wird. Dies haben die Regierungsfraktionen leider abgelehnt; wir werden diese Themen jedoch in die ange- kündigte umfassende Novelle des Landeswassergesetzes erneut einbringen. Ein Schwerpunkt der parlamentarischen Beratung zum Entwurf des Landeswasserge- setzes war die sogenannte ,,Dichtigkeitsprüfung" für Abwasserleitungen auch auf priva- ten Grundstücken. Es besteht für uns kein Zweifel an der Notwendigkeit, dass alle Ab- wasserleitungen auf ihre Dichtigkeit zum Schutz des Grundwassers untersucht und festgestellte Schäden beseitigt werden müssen. Es bestanden jedoch unterschiedliche Auffassungen, ob dies rechtlich verbindlich von allen Hauseigentümern bis Ende 2015 durchzuführen und zu belegen ist. Daher haben wir den wissenschaftlichen Dienst des Landtages um eine Stellungnahme zur Frage gebeten, ob die DIN 1986-30 unmittelbar auch in Schleswig-Holstein gilt und die damit verbundene Pflicht zur Überprüfung aller Abwasserleitungen von den Kommunen bis Ende 2015 umzusetzen ist. Das Gutachten kommt zum Ergebnis: ,,Grundstückseigentümer sind dafür zuständig, die Abwasseranlagen in ihrem Verant- wortungsbereich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten (§ 60 Abs. 1 WHG i. V. m. § 30 LWG-Entwurf). Dazu gehört nach DIN 1986-30 die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen, für die keine nachweisbare Dichtheitsprü- fung stattgefunden hat, bis zum 31.12.2015." Trotz der noch langen Zeit bis zum Ablauf der Frist ist es unrealistisch zu erwarten, dass tatsächlich alle Grundstückseigentümer dieser Pflicht nachkommen können. Schon jetzt gibt es hier erkennbare Defizite in den Wasserschutzgebieten, für die die Frist bereits verstrichen ist. Es macht keinen Sinn, auf das Einhalten einer Norm hin- zuarbeiten und ggf. Bußgelder auszusprechen, wenn sie nicht erfüllt werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass nun zeitnah und pragmatisch Regelungen vereinbart werden, wie auch über das Ende des Jahres 2015 hinaus Konzepte für Dichtigkeits- Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Verantwortlich: Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- überprüfungen umgesetzt werden können und dabei sowohl das Grundwasser wirk- sam geschützt als auch Härten für private Grundstückseigentümer sowie eine Diskri- minierung von Handwerksbetrieben vermieden werden können.