Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 184.10 / 31.03.2010 Schuldenbremse und Finanzkonzept gehören zusammen Zur gemeinsamen Pressekonferenz des Landtagspräsidenten Torsten Geerdts und des Präsidenten des Landesrechnungshofes Aloys Altmann zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold: Wir Grünen begrüßen den gemeinsamen Vorstoß der Präsidenten, um zügig zu einer fraktionsübergreifenden Regelung für eine landeseigene Schuldenbremse zu kommen. Die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist richtig. Wir reichen die Hand für eine Zweidrittelmehrheit, stellen aber drei Bedingungen: -> die Schuldenbremse darf nicht zu Lasten der Kommunen umgesetzt werden, -> die Landesregierung soll bei ihrer Mitwirkung an Bundes- und EU-Gesetzgebung das Ziel, ab 2020 ohne neue Schulden auszukommen, im Blick haben, -> und innerhalb des bis 2020 erlaubten Verschuldungsrahmens sollen auch Bildungsausgaben als Investitionen gelten. Die Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass unsere Grünen Vorschläge verfassungskonform sind. Sie sind eine gute Ergänzung zu den Vorgaben des Grundgesetzes, die wir in Schleswig-Holstein nicht einfach außer Kraft setzen können. Die Schuldenbremse gilt, ob mit oder ohne Verfassungsänderung. Auch die SPD hat im Bundestag dafür ihre Hand gehoben. Der Landtag hat jetzt nur noch die Möglichkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes zu ergänzen. Aus Grüner Sicht macht es allein der notwendige Schutzwall für die Kommunen zwingend erforderlich, dass es eine Einigung aller Fraktionen gibt. Seite 1 von 2 Sollte es nicht gelingen, die Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit zu ändern, wird der Weg hin zur ,,Neuverschuldung Null" noch steiniger als bisher schon absehbar. Denn weit schwieriger als die Verfassungsänderung, wird die Umsetzung der Schuldenbremse sein. Die Landesregierung hat sich bisher davor gedrückt, eine mittelfristige Planung für die Einnahmen und Ausgaben bis 2020 vorzulegen. Die Ansage des Finanzministers, man müsse auf die Mai-Steuerschätzung warten, ist eine billige und faule Ausrede. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die Zahlen auf den Tisch zu legen und den Rahmen für zukünftige Einsparsummen und notwendige Einnahmesteigerungen zu benennen. CDU und FDP müssen überzeugend darstellen, dass die Umsetzung der Schuldenbremse für sie mehr als ein blindwütiger Kahlschlag ist. Die Gestaltung der zukünftigen Haushalte erfordert ein tragfähiges Konzept. Darauf warten wir schon viel zu lange! *** 2