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22.04.10
11:40 Uhr
CDU

Werner Kalinka und Markus Matthießen zum Wahlrecht: Den Ergebnissen der parlamentarischen Beratungen nicht vorgreifen

Innenpolitik
Nr. 134/10 vom 22. April 2010
Werner Kalinka und Markus Matthießen zum Wahlrecht: Den Ergebnissen der parlamentarischen Beratungen nicht vorgreifen
Zum Thema Wahlrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Werner Kalinka, und der Abgeordnete Markus Matthießen:
„Das Wahlrecht wird mit großem Ernst und in Offenheit im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Alle sechs Fraktionen haben auf Vorschlag der CDU- und FDP-Fraktionen vereinbart, dass es noch vor der Sommerpause eine schriftliche und mündliche Expertenanhörung geben wird. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages wird ein Gutachten abgeben“, sagte Kalinka.
Bevor einzelne Vorschläge bewertet würden, sollten die sich aus dem vereinbarten Verfahren ergebenden Ergebnisse abgewartet werden.
Festzuhalten sei, dass jeder für einen Wahlkreis zuständige Abgeordnete an seinem Terminkalender merke, wie groß das Bedürfnis nach einem Ansprechpartner vor Ort ist.
„Wir möchten, dass diese Bürgernähe erhalten bleibt. Direktmandate bedeuten die konkretesten personellen Auswahlmöglichkeiten für den Bürger“, so Matthießen.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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