Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort TOP 38 ­ Ölförderung im Wattenmeer Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Marlies Fritzen: Nr. 278.10 / 21.05.2010 Ölförderung im Wattenmeer spätestens 2011 beenden Im Radio hieß es heute morgen: 38 km Marschland vor der Küste Lousianas sind bereits mit Öl verpestet, alles Leben tot. Seit vier Wochen sehen wir die dramatischen Bilder aus dem Golf von Mexiko: Das Loch, aus dem täglich Millionen Liter Öl strömen, ist immer noch nicht geschlossen. Nur ein geringer Teil davon wird nun auf ein Bohrschiff geleitet. Die eingesetzten Chemikalien verursachen weitere Umweltprobleme. Das Öl treibt weiter unaufhaltsam auf die Küste zu. Erwartet werden Schäden in gigantischer Höhe. Schäden, die man ausgleichen kann, sind Einnahmeverluste der FischerInnen und der Tourismusbranche. Die Zerstörung der Natur ist jedoch nicht wieder gut zu machen. Mangrovenwälder sind nirgendwo käuflich zu erwerben, auch nicht für noch so viele Milliarden. Schauen wir nach Schleswig-Holstein. Die Tourismusagentur verkündete gerade stolz den Start des Projektes ,,Vermarktung UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer". Das Wattenmeer auf einer Stufe mit dem Grand Canyon, der Serengeti und dem Great Barrier Reef - der Welterbestatus wird absolut zu Recht als ein ,,außerordentlicher Imagegewinn für ganz Schleswig-Holstein" gepriesen. Mitten in diesem Gebiet wird seit 1987 Öl gefördert. Im Nationalparkgesetz gibt es eine Ausnahmeregelung, obwohl eine Erdölförderung nicht mit dem Schutzzweck zu vereinbaren ist. Grund ist allein der Bestandsschutz. Mir ist klar, dass bei der Ölförderung im Wattenmeer andere Bedingungen herrschen als im Golf von Mexiko. Allein die Meerestiefe, in der dort gearbeitet wird und der enorme Druck, unter dem das ausströmende Öl steht, sind nicht zu vergleichen mit den Bedingungen bei uns. Seite 1 von 2 Parallelen gibt es dennoch. Ähnlich wie an der Südküste der USA handelt es sich hier um einen einzigartigen und nicht zu ersetzenden Lebensraum. Die Bedeutung der Mangrovenwälder als ,,Kinderstube" vieler Meeresbewohner ähnelt denen des Wattenmeeres. Qualvoll verendende Vögel oder Schildkröten sind sichtbare Opfer der Katastrophe ­ für den Naturhaushalt sind die vielen unsichtbaren Opfer an Kleinlebewesen im Wasser, auf und im Meeresboden als Ausgangsbasis für die Nahrungskette aber noch weitaus bedeutsamer. In den Genehmigungsverfahren der Offshore-Bohrungen im Golf vom Mexiko wurde die Gefahr eines Unfalls in unverantwortlicher Weise herunter gespielt. Jetzt werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassung laut. Nicht alle erforderlichen Umweltprüfungen seien gemacht worden. Dies ist eine weitere Parallele zu den USA: Die Ölförderung im Wattenmeer wurde nach Bergrecht genehmigt, bevor es die Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen der FFHRichtlinie gab. Bis heute ist das Naturschutzrecht nicht voll in die bergrechtliche Genehmigungspraxis integriert. Diese Lücke muss endlich geschlossen werden. Das Bergrecht darf naturschutzrechtliche Bestimmungen nicht außer Kraft setzen. Bei der Bohrinsel ,,Mittelplate" wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die das Risiko für einen schwerwiegenden Unfall begrenzen. Experten sprechen von 98prozentiger Sicherheit. Ich frage mich, wie sie zu dieser Zahl kommen und vor allem frage ich mich: Was ist mit dem Risiko, dass bleibt? Das kann doch nur heißen: Ein Unfall mit verheerenden Folgen ist auch hier möglich. Wir sind nicht bereit, dieses Risiko länger zu tragen. Die bestehende Betriebsplan-Zulassung für die RWE/DEA läuft 2011 aus. Dies muss auch der Zeitpunkt für das Ende der Ölförderung im Wattenmeer sein. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, sich mit allen politischen und rechtlichen Möglichkeiten für dieses Ende einzusetzen. Aus diesem Landtag sollten starke Signale an den Betreiber gehen, dass eine weitere Ausbeutung der Ölvorkommen vor unserer Küste nicht länger akzeptiert wird. Dies muss auch für die Offshore-Förderung außerhalb des Wattenmeeres gelten, denn ein Ölteppich macht vor der Nationalparkgrenze nicht halt. Weitere Erkundungsbohrungen dürfen daher nicht mehr genehmigt werden. Auch in Niedersachsen und Hamburg gibt es Bestrebungen, der Ölförderung in der Nordsee ein Ende zu setzen. Die norddeutschen Länder sollten sich schnell auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. *** 2