Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort TOP 18 ­ Aufwind für Kleinwindanlagen Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: Nr. 361.10 / 17.06.2010 Aufwind für Kleinwindanlagen Schleswig-Holstein war mal das Windenergieland Nr. 1. Die Windenergie hat weiterhin große Potentiale im Land zwischen den Meeren. Neben dem Repowering von Windparks an Land und den Off-Shore-Windparks, die in Nord- und Ostsee entstehen, kann auch der massenhafte Einsatz von Kleinwindanlagen sauberen Strom erzeugen. Der Kleinwindkraftanlagen-Erlass vom 2. Februar 2010 ist ein Regelwerk, das die breite Nutzung von Kleinwindanlagen unnötig erschwert und behindert. Was habe ich eigentlich von einer schwarz-gelben Regierung zu halten, die immer von Entbürokratisierung und Vereinfachung redet, dann aber so einen Erlass herausgibt? Auf 14 Seiten werden unsystematisch viele Aspekte abgehandelt, und es bleibt viel Raum für Interpretationen. Der Erlass ist ein einziger Gummiparagraph. Zwei Beispiele mögen dafür genügen: Auf Seite 11 heißt es ,,Das Ortsbild wird verunstaltet, wenn mit der Errichtung einer Windkraftanlage des Gesamteindruck erheblich gestört würde." Und auf Seite 12 ,,Die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage als Nebenanlage darf nicht die Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen." Was soll man von solchen Formulierungen halten? Die Grüne Landtagsfraktion hält den vorhandenen bestehenden Rechtsrahmen zunächst für ausreichend. Wir haben das Baurecht, das Bundesimmissionsschutzgesetz u.a. Wenn denn später ein Erlass notwendig werden sollte, ist an das Eins-zu-Eins-Prinzip zu erinnern. Noch jedenfalls sind keine hundert Anlagen in Schleswig-Holstein errichtet. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, den Erlass des Innenministeriums ­ IV 648 ­ 511.614 ­ vom 2. Februar 2010 (Kleinwindkraftanlagen-Erlass) zu der baurechtlichen Zulässigkeit von Kleinwindkraftanlagen im Innen- und Außenbereich sowie von Windkraftanlagen als Nebenanlagen für privilegierte Betriebe im Außenbereich umgehend zurückzuziehen. Seite 1 von 2 Der Messestandort Schleswig-Holstein erfreut sich einer neuen Messe im Mekka der Windenergie Husum. Die Rede ist von der NEW ENERGY, die sich als neues Messeangebot fest etabliert hat mit beeindruckenden Zahlen: In diesem Jahr wurde die NEW ENERGY mit 17.000 Besuchern und 250 Ausstellern die führende Messe der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Nach einem Drittel Wachstum in diesem Jahr sehen wir einer noch größeren Messe auf 14.000 Quadratmetern im Jahr 2011 entgegen. Das Besondere und das Alleinstellungsmerkmal ist dabei die Etablierung als internationale Leitmesse für Kleinwindenergie mit 80 Ausstellern. Auf dem begleitenden Kongress führte Dr. Phillip Fest folgendes zum Kleinwindkraftanlagen-Erlass Schleswig-Holstein sinngemäß aus: ,,Der Erlass löst die Definitionsfrage nicht, keine Binnendifferenzierung, beschränkt sich auf Bauplanung und Bauordnungsrecht, unübliche Systematik und zusammenfassend: Die Thesen seien nicht zur Übernahme zu empfehlen." Der das vorträgt ist nicht Irgendwer, sondern einer der kenntnisreichsten Fachleute auf diesem Gebiet. Wer eine solche Messe für kleine Windanlagen im Land hat, sollte auch im Lande solche kleinen Turbinen im Betrieb zeigen können. Das zarte Pflänzchen Kleinwindanlagen wollen wir hegen und pflegen, dass es wachsen kann. Desweiteren fordern wir die Einführung von Strombilanzzählern, in Fachkreisen auf Denglish auch net-metering genannt. Worum geht es und warum ist das so wichtig? Die Eigenstromerzeugung und Eigenstromnutzung aus kleineren, regenerativen Energieerzeugungsanlagen soll gefördert werden. Den Menschen wird so Mut gemacht, in kleinere Anlagen zu investieren. Neben der Einspeisevergütung nach dem EEG kann auch der Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms zur Zufriedenheit des Stromerzeugers führen. Ein solcher neuer Impuls aus Schleswig-Holstein in der energiepolitischen Debatte ist angebracht. Ich denke hier an die kontraproduktiven Signale aus Berlin. Die Bundesregierung hat die Einspeisevergütungen für Solarstrom radikal gesenkt und nun auch 115 Millionen für das Marktanreizprogramm für regeneratives Raumheizen gesperrt. Die Einführung des net-metering mit Strombilanzzählern, die bei der Eigennutzung des selbst erzeugten Stroms rückwärts laufen, vereinfacht die Abrechnung der Eigenerzeugung wie des Stromzukaufs. Gerade für die leichtgängige Eigenstromnutzung aus kleineren regenerativen Erzeugungsanlagen setzt das net-metering positive wirtschaftliche Impulse. In Belgien und Dänemark ist das System bereits eingeführt. Das Net-metering ist einfach, niedrigschwellig und gerecht für die AnwenderInnen. *** 2