Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 07.07.2010 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 17, Verbesserung der Kooperation im Bereich der ambulanten Behandlung (Drucksache 17/530 und 17/554) Bernd Heinemann: Kooperationen funktionieren nur auf Augenhöhe Kooperationen sind in der ambulanten Versorgung besonders wichtig und grundsätzlich laufend zu optimieren. Es ist allerdings unsere Aufgabe, diesen Prozess zu initiieren und zu begleiten. Dafür gibt es Fachausschüsse, in denen die Beteiligten zu Wort kommen. Den Antrag der Regierungskoalition unterstützen wir in seiner Intention, allerdings mit notwendigen Ergänzungen. Wir gehen davon aus, dass wir ein gemeinsames fraktionsübergreifendes Interesse haben, die Versorgung insgesamt aufrecht zu erhalten und systematisch zu prüfen und anzupassen. Richtig ist, dass Kooperationen, so sie denn funktionieren sollen, nur auf Augenhöhe funktionieren können, jedoch müssen wir uns bei der Prüfung der Sachlage - und genau darauf zielt Ihr Antrag - die Frage erlauben, wie wir diese Augenhöhe der heutigen Realität entsprechend neu justieren. Dies gilt zunächst vor allem für die Einbindung der Beteiligten aus dem stationären Bereich. Die Kassenärztliche Vereinigung selbst hat uns Gesundheitspolitikern des Hauses gegenüber in einem Gespräch gerade vor einigen Wochen ausdrücklich und freimütig Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- eingeräumt, dass Augenhöhe mehr ist als irgendwo die Gewichte einseitig zu verschieben, und unseren Änderungsantrag damit unterstützt. An Kooperation sind sicher auch die Krankenhausgesellschaft und die Kostenträger grundsätzlich interessiert, aber es bedarf des Augenmaßes und der Objektivität in besonderer Weise. Deshalb ist hier zunächst ein Prüfauftrag der grundsätzliche Ansatz, der im Ergebnis aber weder eine alte Schieflage zementieren noch eine neue schaffen darf. Wir wollen auch kein Babylon der Beteiligungen. Nicht jeder muss überall sektorenübergreifend mitreden und beteiligt sein, wenn es keinen Gewinn oder Effekt, sondern womöglich teure Verwirrung mit sich bringt. Auf der anderen Seite ist das Nachvollziehen der beruflichen Gleichstellung zum Beispiel der Psychotherapeuten, die spätestens seit der faktischen Gleichstellung im Jahr 2000 an den Tisch der Beteiligten gehören, jetzt neu zu bewerten. Leider sind die zugelassenen Psychotherapeutinnen und therapeuten, wie in der letzten Sitzung schon festgestellt, im Bericht zur ambulanten Versorgung erst gar nicht erwähnt worden. Die Kooperationsebenen offen zu untersuchen und Vorschläge für eine geeignete Neubewertung zu entwickeln, sind für die strukturellen, fachlichen und möglicherweise gesetzlichen Initiativen wichtige Voraussetzungen. Besonders bei der Einbeziehung und Verstärkung sowohl von ärztlichen wie auch von nichtärztlichen Heilberufen ist der juristische Ballast der Vergangenheit in großen Teilen neu zu bewerten. Gerade hier herrscht dringender Handlungsbedarf!! Andere Länder sind bei der Beteiligung nichtärztlicher Serviceleistungen unter der Aufsicht oder im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten deutlich weiter. -3- Lassen Sie uns gemeinsam an einer wirklich guten Lösung auf Augenhöhe mit den tatsächlich Beteiligten und für die Menschen sorgen. Unser Ergänzungsantrag soll dazu einen Beitrag leisten. Im Fachausschuss können wir gerne weiter über den richtigen Weg nachdenken und die Akteure der möglichen Kooperationen auch im Gesundheitsausschuss zu Wort kommen lassen. In fünf Jahren wird es dafür zu spät sein und Schnellschüsse können andererseits auch nach hinten losgehen, das kennen Sie ja!