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FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Katharina Loedige, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 285/2010 Günther Hildebrand, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Montag, 30. August 2010
Wahlgesetz / Landesverfassungsgericht
www.fdp-sh.de
Wolfgang Kubicki: ,,Wir werden die Entscheidung
zügig und mit aller gebotenen Sorgfalt umsetzen"
Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sagte der
Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
,,Die Richter haben zunächst einmal bestätigt, dass das seinerzeit
unter einer rot-grünen Koalition entstandene schleswig-holsteinische
Wahlgesetz geändert werden muss. FDP und CDU hatten eine
entsprechende Reform bereits im vergangenen Jahr im
Koalitionsvertrag vereinbart. An der politischen Handlungsfähigkeit der
Koalition ändert die Entscheidung nichts."
Parlament und Regierung seien 100-prozentig legitimiert, bis zu einer
Neuwahl ihre Arbeit fortzusetzen, so Kubicki weiter. Das
Verfassungsgericht habe die Zusammensetzung des Landtages
bestätigt und auch ein vollständiges Nachrücken für ausscheidende
Abgeordnete für möglich erklärt. ,,Wann der Wahltermin ansteht, kann
erst nach einer Reform des Wahlrechts entschieden werden. Diese
muss zügig, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt
werden, um weitere juristische Auseinandersetzungen auszuschließen.
Die Aufforderung des Gerichts, bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht zu
schaffen, ist ambitioniert aber leistbar. Mit der Fristsetzung für
Neuwahlen hat das Verfassungsgericht deutlich gemacht, dass ein
Zeitdruck insofern nicht besteht", sagte Kubicki abschließend.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
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