FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 285/2010 Kiel, Montag, 30. August 2010 Wahlgesetz / Landesverfassungsgericht Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Wolfgang Kubicki: ,,Wir werden die Entscheidung zügig und mit aller gebotenen Sorgfalt umsetzen" Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Die Richter haben zunächst einmal bestätigt, dass das seinerzeit unter einer rot-grünen Koalition entstandene schleswig-holsteinische Wahlgesetz geändert werden muss. FDP und CDU hatten eine entsprechende Reform bereits im vergangenen Jahr im Koalitionsvertrag vereinbart. An der politischen Handlungsfähigkeit der Koalition ändert die Entscheidung nichts." Parlament und Regierung seien 100-prozentig legitimiert, bis zu einer Neuwahl ihre Arbeit fortzusetzen, so Kubicki weiter. Das Verfassungsgericht habe die Zusammensetzung des Landtages bestätigt und auch ein vollständiges Nachrücken für ausscheidende Abgeordnete für möglich erklärt. ,,Wann der Wahltermin ansteht, kann erst nach einer Reform des Wahlrechts entschieden werden. Diese muss zügig, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt werden, um weitere juristische Auseinandersetzungen auszuschließen. Die Aufforderung des Gerichts, bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht zu schaffen, ist ambitioniert ­ aber leistbar. Mit der Fristsetzung für Neuwahlen hat das Verfassungsgericht deutlich gemacht, dass ein Zeitdruck insofern nicht besteht", sagte Kubicki abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de