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Innenpolitik
Nr. 273/10 vom 31. August 2010
Werner Kalinka: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in
der Gesamtheit sehen
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Werner Kalinka, hat heute (31. August 2010) dazu aufgefordert, die
Diskussion über die gestrige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes
über das schleswig-holsteinische Wahlrecht nicht verkürzt zu führen:
"Die Darstellung der Grünen und ihr öffentlicher Druck, jetzt hastig ein neues
Wahlrecht zu beschließen, können nicht unwidersprochen bleiben.
In dem Wissen, dass wir ein verfassungsfestes Wahlrecht erarbeiten müssen,
haben wir seit Beginn der Legislaturperiode eine handwerklich gründliche
Herangehensweise angemahnt.
Eine vielfach unbeachtete Erkenntnis des gestrigen Tages ist immerhin, dass
der von den Grünen vorgelegte Entwurf für ein neues Wahlgesetz nach den
Maßstäben des Landesverfassungsgerichts ebenfalls verfassungswidrig ist. Er
kann sogar zu 97 Sitzen im Parlament führen.
Das Gericht hat dem Landtag nicht umsonst bis 2012 eine volle
Arbeitsfähigkeit zugesprochen: Es ist bekannt, dass die Erarbeitung eines
Wahlgesetzes und die Vorbereitung einer Wahl viel Zeit brauchen. Man kann
sich aus einem Urteil nicht nur die Punkte herausnehmen, die einem gefallen.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Meiner gemeinsamen Presseerklärung mit dem Kollegen Markus Matthießen
vom 08. Juni 2010 ist ansonsten nichts hinzuzufügen."
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