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Landtagsfraktion
Schleswig-Holstein
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Claudia Jacob
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Nr. 473.10 / 31.08.2010
So nicht, SPD
Zu den Vorschlägen der SPD, 35 Wahlkreise einzuführen und die Abschaffung des
Zwei-Stimmen-Wahlrechts zu prüfen, sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die
Grünen, Robert Habeck:
,,Das Urteil des Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für die ehemaligen Großparteien.
Die Begründung des Verfassungsgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen üb-
rig. Der Landtag ist auf nicht verfassungskonforme Weise zusammen gekommen. Im
Klartext: Wir haben die letzte Landtagswahl umsonst und unter falschen Voraussetzun-
gen durchgeführt. Und statt in Sack und Asche zu gehen und die Bevölkerung um Ent-
schuldigung zu bitten, wird sich in lauen Kompromissen, Gefeilsche und Fristverlänge-
rungen geübt. Die Zeiten, in denen Parteiinteressen vor die des Landes geschoben
werden, sind vorbei.
Die Vorschläge der SPD sind nicht akzeptabel und wir werden keiner Lösung zustim-
men, die absehbar zu einem erneuten Verfassungsverstoß führen."
Der innen- und rechtspolitische Sprecher, Thorsten Fürter, sagt:
,,Der SPD-Vorschlag ist mutlos und verfassungswidrig. Das Gericht hat ins Zentrum sei-
ner Argumentation die Verfassungsvorgabe von 69 Abgeordneten gestellt. Noch bei 30
Wahlkreisen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zahl wenn auch knapp -
verfehlt wird. Der SPD-Vorschlag mit 35 Wahlkreisen wird fast sicher dazu führen. Das
letzte Wahlergebnis hätte nach dem SPD-Vorschlag zu einem Landtag mit jedenfalls
über 80 Abgeordneten geführt. Das nächste Verfassungsgerichtsverfahren wäre vor-
programmiert. Darüber hinaus noch der Bevölkerung eine Stimme wegnehmen zu wol-
len, ist ein demokratischer Rückschritt. So nicht, SPD. Gerade jetzt brauchen wir mehr
Demokratie, nicht weniger.
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Drei Punkte müssen umgesetzt werden:
1. Die Zahl der Wahlkreise muss auf höchstens 30 reduziert werden.
2. Die Deckelung bei Ausgleichsmandaten muss aufgehoben werden.
3. Die Größe der Wahlkreise muss angeglichen werden.
Das Gericht bezieht sich ausdrücklich auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen
Fraktion. Ein neues Wahlgesetz kann zügig auf den Weg gebracht werden. Aber nur
unter Beachtung des Urteils."
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