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Schleswig-Holstein
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Nr. 475.10 / 01.09.2010
Verfassungsgericht gegen
völlig überzogene Kritik in Schutz nehmen
Zum Stil der Kritik an der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht,
die nun ihren Höhepunkt in dem Vorwurf findet, das Verfassungsgericht habe durch das
Urteil seine ,,Kompetenz überschritten" erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts darf in einer Demokratie selbstver-
ständlich kritisiert werden. Jeder sollte aber darauf achten, bei der Kritik nicht den Re-
spekt vor dem Gericht vermissen zu lassen. Wir wären alle gut beraten, das Verfas-
sungsgericht gegen die völlig überzogene Kritik in Schutz zu nehmen.
Das Gericht hatte die schwierige Aufgabe, ein offensichtlich mit demokratischen Prinzi-
pien im Widerspruch stehendes Wahlrecht zu kippen, ohne hierdurch Schleswig-
Holstein ins politische Chaos entgleiten zu lassen. Wer die jetzt entstandene Situation
beklagt, sollte sich immer fragen, welchen Anteil sie oder er daran hat, dass das Wahl-
recht trotz zahlreicher Anträge und Mahnungen nicht rechtzeitig reformiert wurde.
Die Zweifel, ob sich nach der Novellierung des Wahlrechts tatsächlich zwei Drittel aller
Abgeordneten bereit finden werden, den Landtag aufzulösen, um den Weg zu Neuwah-
len frei zu machen, sind schwer erträglich. Die Abgeordneten sind in ihrer Tätigkeit an
die Verfassung gebunden. Wenn das Verfassungsgericht die Verfassung so interpre-
tiert, dass Neuwahlen spätestens bis zum 30. September 2012 durchzuführen sind,
muss jede und jeder Abgeordnete dafür den Weg frei machen.
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Die Abgeordneten sind nicht um ihrer selbst willen im Parlament, sondern zur Erfüllung
einer verfassungsrechtlichen Aufgabe.
Die Rechnung des CDU-Abgeordneten Kalinka, der Grüne Vorschlag einer Reduzie-
rung auf 30 Wahlkreise sei verfassungswidrig, weil er zu 97 Abgeordneten führen wür-
de, ist nicht nachvollziehbar. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewie-
sen, dass der Grüne Gesetzentwurf Ausgangspunkt der weiteren parlamentarischen
Befassung ist. Bei der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat kein Experte den
Vorwurf der Verfassungswidrigkeit erhoben.
Wenn man wie offensichtlich die CDU-RechtsexpertInnen - so rechnet, dass die CDU
bei den nächsten Wahlen z.B. 23 Prozent der Stimmen holt, gleichzeitig aber sämtliche
Wahlkreise für sich gewinnt, versucht man die Debatte bewusst ins Absurde zu überfüh-
ren. Auf die Vorschläge aus den Reihen der CDU, die Anzahl der Wahlkreise auf unter
30 zu reduzieren, warten wir mit Spannung.
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