Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin Rede von Heinz-Werner Jezewski zu TOP 38: Landeswahlgesetz 260/10 Es gilt das gesprochene Wort. Kiel, 09. September 2010 DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Telefax: Mobil: 0431 / 9 88 16 02 0431 / 9 88 16 18 0160 / 90 55 65 09 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.de Rede von Heinz-Werner Jezewski zu TOP 38: ,,Äußerste Frist sollte nicht ausgeschöpft werden." ,,Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Es geht hier nur vordergründig um einen Wahltermin für die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein. In Wirklichkeit geht es doch um den Respekt, den wir dem höchsten Gericht in unserem Land entgegenbringen. Ich bin mir sicher, beinahe jede und jeder in diesem hohen Haus hätte sich das Urteil des Landesverfassungsgerichtes ein klein wenig anders gewünscht. Ich auch. Aber vielleicht ist gerade das ein Zeichen dafür, dass das Gericht ein wirklich gutes Urteil gefällt hat. Ich zitiere ­ mit Erlaubnis ­ aus dem Urteil: ,,Spätestens bis zum 30. September 2012 ist eine Neuwahl herbeizuführen." Weiterhin führt das Landesverfassungsgericht aus: ,,Unter Berücksichtigung der sonstigen erforderlichen Wahlvorbereitungen scheint dem Gericht damit eine insgesamt bis zum 30. September 2012 bemessene Frist als ausreichend, als äußerste Frist aber auch geboten, um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen." Nun, wenn da steht ,,spätestens" und ,,als äußerste Frist geboten", so versteht doch wohl jeder, was damit gemeint ist. Sicherlich ist nicht damit gemeint, dass wir uns jetzt ganz in Ruhe zurücklehnen und diesen Termin abwarten können. Denn eines sollten wir alle nicht vergessen, das das Gericht uns ebenfalls aufgeschrieben hat: ,,Die festgestellten Verfassungsverstöße führen zu mandatsrelevanten Wahlfehlern." Ich weiß nicht, ob jemand in diesem Hause sich wohl dabei fühlt, in einem Parlament zu sitzen, das sich konstituiert hat, aufgrund einer Wahl, die mit mandatsrelevanten Wahlfehlern behaftet war. Ich tue das nicht. Das Landesverfassungsgericht hat diesem Parlament die volle Handlungsfähigkeit Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de zuerkannt, und das war richtig so. Richtig, weil wir es sonst mit einer massiven Verfassungskrise zu tun hätten. Aber diese Notlösung ­ die einzig mögliche, wenn ich Fachleuten glauben will ­ jetzt bis zum letzten Tag auszunützen um die eigenen politischen Vorstellungen durchzusetzen ­von persönlichen Interessen will ich hier gar nicht reden ­ das hätte schon ein arges ,,Geschmäckle", wie der Schwabe sagen würde. Ich will hier aber niemandem etwas unterstellen. Ich gehe davon aus, dass alle das Urteil des Landesverfassungsgerichtes ernst nehmen und nun mit größtmöglicher Schnelligkeit ein neues Wahlrecht beschließen werden. Was das aber konkret bedeuten soll, darüber werden wir streiten. Ich glaube, dass die Fachpolitiker der Fraktionen sich recht schnell auf Eckpunkte zu diesem Wahlgesetz einigen könnten. Diese müssten dann aber auf der politischen Ebene diskutiert werden, und das ist sicher ein Vorgang, der mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich denke dass der Termin zur Verabschiedung des Wahlgesetzes weitaus ehrgeiziger gesetzt ist, als der zur vorgezogenen Neuwahl. Wenn wir uns einmal die verschiedenen Interpretationen des Urteils des Landesverfassungsgerichtes ansehen, wird recht schnell klar, was für eine Aufgabe da noch vor uns liegt. Ohne das Ganze juristisch abschließend beurteilen zu wollen, kann ich nur feststellen, dass uns das derzeitige Landeswahlgesetz in seinen vom Landesverfassungsgericht nicht beanstandeten Teilen sehr genaue Vorgaben für die vorzeitige Auflösung des Landtages und für vorgezogene Neuwahlen macht. Ich frage mich, ob es nötig ist, diese zu verändern, oder ob wir auch auf dieser Grundlage einen Wahltermin festlegen können? Wir sollten uns also schnellstmöglich zusammensetzen und auf der Grundlage eines zu erstellenden Wahlrechtes einen Terminplan für die Ansetzung von Neuwahlen erstellen. Dieser Termin wird nicht nur eine rechtliche Frage sein. Er wird, und da bin ich mir sehr sicher, in der Hauptsache eine Frage des guten Willens aller Beteiligten sein. Ohne das Urteil hätte es den Fraktionen, die die Mehrheit in diesem Landtag stellen, zugestanden die Führung in diesen Prozessen zu übernehmen. Nach dem Urteilsspruch aber, sollten wir politisches Fingerspitzengefühl zeigen. Meine Fraktion bedankt sich beim Landtagspräsidenten, der angeboten hat, bei den Prozessen eine Moderation zu übernehmen. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Wir sind uns sehr sicher, dass er durch die Einbeziehung der Vizepräsidentinnen und der Fraktionsvorsitzenden das gesamte Parlament hören und beteiligen und so den Verfahrensablauf demokratisch und gleichzeitig sorgfältig begleiten wird. In diesem Sinne begrüßen wir alle hier vorliegenden Anträge. Wir halten die Anträge von SSW und Bündnis 90 / Die Grünen und SPD für praktikabel und konkret genug, so dass wir ihnen zustimmen werden. Der Antrag der Fraktionen, die die Übergangsregierung tragen ist sicher von gutem Willen geprägt, in unseren Augen aber in der Festlegung des Wahltermins zu unkonkret, so dass wir uns bei diesem Antrag enthalten werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit." 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