ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Katharina Loedige, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 306/2010 Günther Hildebrand, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Donnerstag, 9. September 2010
Sperrfrist: Redebeginn
www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!
Ladenöffnungszeiten / Bäderverordnung
Oliver Kumbartzky: Ende der Bäderregelung wäre
ein harter Schlag für den Handel und die
Tourismusbranche
In seiner Rede zu TOP 14 + 51 (Ladenöffnungszeiten) sagte der
tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
,,Die möglichst weitgehende Freigabe der Ladenöffnungszeiten war und
ist für den Tourismus und somit für unser Bundesland von enormer
Bedeutung. Die Ausnahme für den Verkauf an Sonntagen gilt für rund 80
Urlaubsorte in Schleswig-Holstein. Sie dürfen seit 4 Jahren an 45
Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen.
Wir alle haben die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in
Greifswald verfolgt. Klar ist aber, dass die Entscheidung aus
Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne Weiteres auf Schleswig-Holstein
übertragbar ist. Die Regelungen in Schleswig-Holstein unterscheiden sich
in vielen Punkten von denen in Mecklenburg-Vorpommern.
Gerade in einer touristisch geprägten Region muss die
Einzelhandelsversorgung auch an Sonntagen möglich sein. An den
Bedürfnissen unserer Besucher müssen wir uns als Tourismusland auch
weiter orientieren.
Insofern war es kein gutes Signal, dass die Nordelbische Kirche auch die
Bäderregelung in Schleswig-Holstein kippen wollte. Die Bäderregelung
hat sich bewährt und sie macht Sinn. Ein Ende der Bäderregelung wäre
ein harter Schlag für den Handel und die Tourismusbranche.
Man sollte auch nicht nur nach Mecklenburg-Vorpommern schauen,
sondern auch nach Norden zu unseren Nachbarn in Dänemark. Dort tut
sich zum Beispiel auch einiges in Sachen Sonntagsverkauf. So will man
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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die unterschiedlichen Sortimente ab 2012 komplett für den
Sonntagsverkauf freigeben.
Für viele Touristen gehört der entspannte Einkaufsbummel nun mal
ebenso zu einem erholsamen Urlaub, wie der lange Spaziergang und ein
schönes Abendessen. Eine gute Bäderreglung ist damit auch
Marketinginstrument für die Belebung des Tourismus. Sonntagsöffnungen
beleben die Tourismusorte und zeugen von einer hohen
Dienstleistungsqualität. Das gilt besonders für den Tourismus in
Schleswig-Holstein, der geprägt ist von Tagesgästen und Kurzurlaubern,
die gezielt an den Nachsaison-Wochenenden zu uns kommen.
Die Verhandlungen mit der Kirche sind noch nicht abgeschlossen, die
Klage der Kirchen ruht deshalb.
Was man bedenken muss: Die Regelung hatte die Landesregierung
seinerzeit in enger Abstimmung mit den Kirchen getroffen. Nach dem
Motto: ,Volle Orte, volle Kirchen' sollte die Kirche unserer Meinung nach
daher die gültige Bäderregelung unterstützen.
Die Regelung ist verfassungskonform und ausgewogen. Das haben die
Grünen in ihrer Pressemitteilung vom 7. April dieses Jahres auch
festgestellt. ,Im Gegensatz zur Bäderregelung in Mecklenburg-
Vorpommern erachten wir die schleswig-holsteinische Regelung für
ausbalanciert', heißt es dort.
Ich frage mich deshalb, warum die Grünen nun mit einer
Gesetzesänderung vorpreschen. Herr Dr. Tietze, gerade Sie Nordfriese
und Sylter sollten doch wissen, dass die Saison nicht nur in den
Sommermonaten stattfindet, sondern eben vielerorts ganzjährig. Lassen
Sie mich den Westerländer Tourismusdirektor Peter Douven zitieren, der
am 10. April 2010 in der WELT sagte: ,Tourismus lebt von der
Dienstleistung. Die Bäderregelung ist daher unverzichtbar. Urlauber
verlangen auch sonntags offene Geschäfte. Genuss-Einkauf gehört heute
einfach mit dazu.' Weiterhin führt Herr Douven aus, dass viele Touristen
angesichts der Diskussion über die Sonntagsöffnungszeiten nur den Kopf
schütteln. Würde die Bäderregelung gekippt, seien 15 bis 30 Prozent der
Arbeitsplätze gefährdet.
Die Bäderregelung beschränkt wie Sie wissen die Sonntagsöffnungen nur
auf bestimmte Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein sowie auf
einzelne Gemeinden und Gemeindeteile, die von besonders starkem
Urlaubstourismus geprägt sind. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag die
Zeiten und die entsprechenden Orte massiv einschränken, ohne die
Verhandlungen mit den Kirchen abzuwarten.
Was man auch bedenken muss, ist, dass die Bäderregelung Rücksicht
nimmt auf die immer flexibler werdenden Arbeitszeiten vieler berufstätiger
Menschen.
Ich stelle mir gerade vor, wie Herr Tietze nach der Plenarwoche Ende
Februar 2011 Freitagabend wieder auf Sylt ankommt, den Samstag nutzt,
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
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um sich zu entspannen und die guten Beschlüsse von schwarz-gelb
Revue passieren lässt und dabei ganz vergisst, Lebensmittel für das
Wochenende einzukaufen. Als er dann Sonntag aufwacht, denkt er mit
Wohlwollen an unsere Landesregierung. ,Wie gut, dass das
Ladenöffnungsgesetz nicht wie von mir gefordert geändert wurde' - das
denkt Herr Tietze dann und fährt nach Westerland zum Einkaufen.
Vielleicht bringt er uns allen etwas mit."
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
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