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Presseticker > alle > 2010 > September > 10 > 10:25

Wolfgang Kubicki: Verlängerung der Laufzeiten lässt sich rational nicht begründen

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                      1




Presseinformation
                                                                                             Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                             Vorsitzender
                                                                                             Katharina Loedige, MdL
                                                                                             Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 308/2010                                                                                 Günther Hildebrand, MdL
                                                                                             Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Freitag, 10. September 2010

Sperrfrist: Redebeginn




                                                                                                     www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!

Aktuelle Stunde / Energiepolitik

Wolfgang Kubicki: Verlängerung der Laufzeiten lässt
sich rational nicht begründen

In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde / Laufzeitverlängerungen) sagte
der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

,,Ich verrate Ihnen heute kein Geheimnis, wenn ich sage, ich stehe dem
Atomkompromiss der Bundesregierung mehr als nur kritisch gegenüber.

Die FDP Schleswig-Holstein sieht - wie die Bundesregierung - die
Kernenergie als eine Übergangstechnologie an, bis erneuerbare Energien
in ausreichendem Umfang grundlastfähigen Strom erzeugen können. Die
FDP Schleswig-Holstein bekennt sich zu den vereinbarten
Reststrommengen. Eine Erhöhung bzw. eine Reduzierung dieser
vereinbarten Reststrommengen lehnen wir ab. Unsere Gründe dafür
haben wir in der Vergangenheit ausreichend erörtert.

Uns ist auch kein neuer Sachstand bekannt, der uns zu einem Umdenken
oder zu einer Meinungsänderung bewegen könnte. Sollten uns neue
stichhaltige Argumente vorgetragen werden, die unsere Bedenken
zerstreuen könnten, würden wir uns diesen nicht verschließen. Leider sind
uns dazu jedoch keinerlei neue Erkenntnisse bekannt.

Wir rechnen auch nicht mit ihnen.

Reststrommengenerhöhungen als Folge der Übertragung von
Reststrommengen von älteren auf jüngere Meiler haben wir uns nie
verschlossen. Im Gegenteil: Ich würde die Übertragung der
Reststrommengen von Krümmel und Brunsbrüttel auf Brokdorf herzlichst
begrüßen und dies wäre auch im Sinne unseres Koalitionsvertrages.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                                 2


    Nun möchte ich mich dem Atomkompromiss der Bundesregierung
    zuwenden. Lassen Sie mich systematisch vorgehen:

1. Verlängerung der Laufzeiten

    Dass wir eine generelle Verlängerung der Laufzeiten von
    Atomkraftwerken ablehnen, ist bekannt. Warum aber nun willkürlich die
    Laufzeit der Kraftwerke, die vor 1980 ans Netz gingen, pauschal acht
    Jahre und die jüngeren, pauschal 14 Jahre verlängert werden, erschließt
    sich mir nicht.

    Dass die störanfälligen Meiler die gleiche Laufzeitverlängerung erhalten
    wie Meiler, die einwandfrei gearbeitet haben, lässt sich kaum rational
    begründen.

    Sehr bedauerlich ist zudem, dass die Bundesregierung nicht wenigstens
    die Erhöhung der Reststrommengen von einer vorherigen Realisierung
    der sicherheitstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig gemacht
    hat.

    Bemerkenswert empfinde ich auch, dass die Verlängerung der Laufzeiten
    in Jahren in eine erhebliche Erhöhung der Reststrommengen
    umgerechnet wird. Bis 2016 wird eine Nennleistung von 95 Prozent
    erwartet. Dieser Wert wird in der Realität nur selten erreicht. Später wird
    die fiktive Strommenge auf 90 bzw. 85 Prozent der Jahresnennleistung
    gesenkt.

2. Durchsetzung des Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat)

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bedarf eine gesetzliche Erhöhung der
    Reststrommengen der Zustimmung des Bundesrates.

    Wer sich vertieft mit dem juristischen Thema auseinandersetzen möchte,
    dem empfehle ich den Aufsatz des ehemaligen
    Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, der Ende
    September in der ,Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht' erscheinen
    wird.

3. Finanzielle Kompensation der Reststrommengenerhöhung

    Für die Erhöhung der Reststrommengen wird die Bundesregierung eine
    Brennelementesteuer beschließen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Zu
    kritisieren ist hier insbesondere, dass die Steuer als Betriebsausgabe
    geltend gemacht werden kann und somit für Steuerausfälle allein bei der
    Körperschaftssteuer in Höhe von 345 Millionen sorgen wird. Das
    Aufkommen aus der Körperschaftssteuer fällt übrigens zu 50% den
    Ländern zu. Zusätzlich werden die Kommunen durch entgangene
    Gewerbesteuereinnahmen belastet. Bei einem angenommenen Hebesatz
    von 350 entgehen den Gemeinden dadurch Steuern in Höhe 281
    Millionen Euro jährlich.
    Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
    Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
    E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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Übrigens: Wie überhaupt die 2,3 Milliarden Euro erreicht werden sollen,
obwohl der Steuersatz für ein Gramm Kernbrennstoff von 220 auf 145
Euro gesenkt wurde, ist mir bisher nicht ganz klar.

Unerklärlich ist für mich, weshalb sowohl die Brennelementesteuer, als
auch die Sonderabgabe für die Erneuerbare Energien in einer
Gesamthöhe von 1,4 Mrd. Euro bis 2016 begrenzt sind. Das
ursprüngliche Ziel, damit mindestens die Hälfte des anfallenden Gewinns
durch die Reststrommengenerhöhung zu absorbieren, wird damit kaum
erreicht werden können. Die Konzerne sind mit diesem Kompromiss
besser davon gekommen als sie selbst es erwartet hatten.

Die Erhöhung der Reststrommengen verstärkt schon aus
wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Gründen das Oligopol der
vier großen Konzerne auf dem Energiemarkt, insbesondere gegenüber
den kommunalen Stadtwerken.

Die Behauptung, dass Atomstrom günstig ist, lässt sich bei einer
Vollkostenrechnung nicht begründen. Die Einbeziehung aller notwendigen
Kosten, wie des Transportes und der Endlagerung des radioaktiven
Materials, lässt den Atomstrom sehr teuer werden.

Sie wissen, CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben in der Frage
einer Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke unterschiedliche
Auffassungen, wobei wir einig sind in dem Bestreben, Strommengen von
ältere auf jüngere Kernkraftwerke zu übertragen.

Sollte, was wir glauben, eine Bundesratszustimmung zur
Laufzeitverlängerung notwendig sein, wird sich Schleswig-Holstein wegen
unterschiedlicher Auffassungen der Koalitionspartner enthalten.

Aber es wird wegen der Frage der Bundesratsbefassung auch keine
Klage Schleswig-Holsteins vor dem Bundesverfassungsgericht oder eine
Beteiligung hieran geben, da auch hier die Koalitionspartner
unterschiedlicher Auffassung sind."




Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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